Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Vorwerke, gutsherrliche, Beiträge der auf benselben 
wohnenden Personen zur Unterhaltung der Schule des 
Gemeindebezirks. (Schulord. für die Prov. Preußen v. 
1. Dezbr. 45. S5. 40. 55—62.) 9. 13. 14. 
Vorzugsrecht, in wiefern ein solches der Preußischen 
Bank im Konkurs- oder sonstigen Prioritätsverfahren zu- 
steht. (Bankord. v. 5. Oktbr. 46. §S. 116.) 400. — (. 
auch Konkurs. 
W. 
Waareatransporte, zu Lande und Wasser, Cölnische 
Rückversicherungs-Gesellschaft für dieselben, Allerhöchste 
Genehmigung der unter dieser Firma in Cäöln errichteten 
Aktiengesellschaft. (Minist.-Bekanntmachung v. Z. Mai 
40.) 1068. — s. auch Güter-Transportanstalten. 
Wahleu, ständische, 1. leb. 
its-E gen, rüchsichtlich ders. 
verbleibt es zwar für das Verfahren in erster Instanz 
bei den bestehenden Prozeßvorschriften; bei Einlegung 
von Rechtemitteln oder Eintritt abgesonderter Spezial- 
prozesse aber, sind sie gleichfalls nach den estimmungen 
der Verord. v. 1. Juni 1833. und derjenigen v. 21. 
Juli 40. zu behandeln. (§. 29. der letz.) 300. 
Waisen= (und Wittwen-) Kassen, für gewisse Schul- 
bezirke bestehend, Verpslichtung der Schullehrer zu deren 
Beitritt. (Schulord. für die Prov. Preußen v. 11. 
Dezbr. 45. §S. 23.) 5. 
Waldeck, Fürstenthum, nachträgliche Erklärung zu dem 
mit dems. unter dem .t. 1822. getroffenen Ab- 
kommen wegen der Verhütung von Forstfreveln in den 
Grenzwaldungen, rücksichtlich der Einziehung und Abfüh- 
rung der Strafen und der Gerichtskesten, sowie des 
Schadenersatzes und der Pfandgebühren, (v. Otr pSi. 46.) 
464. 
Waldungen, gemeinschaftlich benutzte und in ungetheil- 
tem Besitze befindlich, Anwendung der Bestimmungen 
des Art. 114. des Forsterganisations. Desrets für das 
vormalige roßherzogthum Berg v. 22. Juni 1811., 
sowie der für alle Markenwaldungen im ehemaligen Her- 
zogthum Berg ergangenen Order v. 13. Apr. 1812. 
über deren Naturaltheilung, im ganzen Umfange der 
Rheinprovinz, mit Ausschluß der Rreise Rees und 
Duisburg. (A. K. O. v. 7. Aug. 40.) 131. 
Wallfischfang, Allerhöchste Bestätigung der für dens. 
in Stettin unter dem Namen: „Preußische Südsee- 
Fischerei-Gesellschaft“ errichteten Aktiengesellschaft. (Mi- 
nisterial-Bekanntm. v. 12. Septbr. 10.) 4330. 
Warburg, Kreis, im Mindenschen Regierungsbezirke, 
Ansiedelung von Juden auf dem platten Lande in dems. 
Sachregister. 
1846. 
Warburg, Kreis, (Forts.) 
und deren Verkehr mit der bäuerlichen Bevölkerung. (A. 
K. O. v. 4. Dezbr. 40.) 528. 
Wartegelder, gerichtli in Beschlag genommen, Be- 
rechnung der Gerichtsgebühren nach Prozentsätzen der 
Masse im exekutiven Pmoritätsverfahren wegen solcher. 
(A. K. O. v. 11. Oktbr. 46.) 473. f. 
Wasserstau, bei Mühlen, Gesetz wegen desselben vom 
15. Novbr. 1811., Ergänzung des letztern durch das 
wegen des Aufgebots= und Präklusionsverfahrens bei 
beabsichtigten Entwässerungsanlagen erlassene Ge- 
setz (v. 23. Janr. 46.) 206—28. 
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s. Cölnische Rückversicherungs-Gesellschaft. — s. auch 
Güter-Transport-Anstalten. 
Wechselsachen (Prozeßordnung Tit. 27.), deren Be- 
schleunigung in summarischen Prozessen. (V. v. 21. Juli 
46. §. 13.) 291. — auch bei Einlegung von Rechts- 
mitteln. (ebend. S. 27. lit. 32.) 298. 
Wechselverkehr, der Preußischen Bank, Vorschriften 
für dens. (Bankord. v. 5. Oktbr. 46. SF. 4. 7.) 436. 
Wegebau-Gesellschaften, auf Aktien, für Chaussee- 
bauten, s. Chausseebau Nr. 10. u. 11. 
Weide (Viehhütung), Dotirung der Schullehrerstellen 
mit solcher. (Schulord. für die Prov. Preußen v. 11. 
Dezbr. 45. §#§. 12. u. 13.) 3. 4. — oder Geldentschä- 
digung für solche. (ebend. Ss. 13. u. 41.) 4. 9. 
Werder, Marienburger, s. letz. 
Werkmeister, in Fabrifen, Verbot des Betriebes der 
Schank= u. Gastwirthschaft, so wie des Kleinhandels mit Ge- 
tränken am Fabrikorte selbst oder im Umkreise einer Meile 
um letztern, von denselben. (A. K. O. v. 10. Novbr. 
46.) 484. — in wieweit davon nur Ausnahmen statt- 
finden dürfen. (ebend.) 484. 
Westig, Ort, s. Chausseebau Nr. 11. 
Westphalen, Provinz, Abänderung der Bestimmungen 
im §. 25. des Gesetzes v. 27. März 1824. über die 
Anordnung der Provinzialstände und im Art. XIIl. der 
Verord. v. 13. Juli 1827., wonach für jeden Abgeord- 
neten der Landgemeinden künftig, anstatt Eines Stell- 
vertreters, deren Zwei zu wählen sind. (V. v. 19. Juni 
46. §S. 1.) 237. — dergl. Ermäßigung des Betrages 
der nach Art. IX. der Verord. v. 13. Juli 1824. von 
einem Abgeordneten des Standes der Landgemeinden zu 
entrichtenden Grundsteuer auf funfzehn Thaler für die 
Kreise Wittgenstein, Brilon und Siegen. (ebend. §. 2.) 
.5% 
Westpreußen, Provinz, Präklusivtermin. (1. Janr. 
1819.) für die frübern Besitzer eingezogener regulirungs- 
fähiger bäuerlicher Stellen in den mit jener wieder ver- 
einigten Distrikten, dem Culm= und Michelauschen Kreise 
und
	        
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