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eit nach der Wahl der Berechtigten aus der Gesellschaftskasse in Berlin oder
Porsdom geleistet wird, kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.
S. 12.
Die Verwendung dieser neuen Anleihe erfolgt nach einem, von Unserm
Handelsminister vorzuschreibenden und in der Ausführung durch seine Anord-
nungen zu sichernden Plane.
Zur Urkund Dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das
gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und
unter Unserm Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den
Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewübrlei-
stung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu prajudiziren.
Gegeben Sanssouci, den 27. Juni 1849.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Rabe.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Obligation
Litir. D. . . ..
uͤber
100 Thaler Preußisch Kurant.
Inhaber dieser Obligation Littr. D... hat auf Höhe von Einhun-
dert Thalern Preußisch Kurant Antheil an dem, in Gemäßheit des umstehend
abgedruckten Allerhöchsten Privilegü emittirten Kapitale von 1,000,000 Rehlr.
Die Zinsen mit fünf Prozent für das Jahr sind gegen die ausgegebe-
nen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbaren halbjährlichen Zins-
Kupons zu erheben.
Potsdam, den tten
Die Direktion der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-
Gesellschaft.
Mit dieser Obligation sind für den Zeitraum
—. ———3 zwölf halbjährliche Zins-
Kupons Nr. 1. bis 12. ausgegeben, von welchen
der letzte den umstehend F. 2. bestimmten Vermerk
enthalt.
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(#. 3142)) Erster