Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister.

Depositalordnung,  (Forts.)
von  derselben  etwa  einzuziehenden  Gelder  sallen  sort.
(6.  18.)  299.
zu  S&.  409—422.  Tit.  II.,  das  Verfahren  bei  der  Abnahme
  der  Deposital--Rechnungen  betr.  (§.  20.)  300.
zu  §5.  123.  ff.  Tit.  II.,  desgl.  bei  der  Abnohme  einer
ordentlichen  Kassenvisitation  am  Schlusse  des  Kassensahrs
  und  mindestens  einer  außerordentlichen  Revision
im  Lause  des  Kassenjahrs.  (S.  21.)  300.
Bestands  -  Anzeigen  über  die  vorhandenen  Massen  und
Fertigung  vollstänriger  Deposital  -  Ertralle  nur  dann,
wenn  dazu  besonderer  Anlaß  verliegt.  (Ss.  22.)  301.
Alle,  der  obigen  Verordnung  entgegenstehenden  Vorschriften
  werden  aufgehoben,  und  tritt  dieselbe  mit  dem
1.  Aug.  d.  J.  in  Kraft,  demgemäß  auch  die  erforderlichen
  Verzeichnisse  und  Kontrollen  anzulegen  sind.  (§.  23.)
301.

eposital-Rech  bnahmc,  gerichtliche,  Vorschriften
  für  solche.  (V.  v.  18.  Juli  49.  S.  20.)  300.

Deposttorien,  (Judizial-  und  Pupillen-),  deren  Vereinigung
  bel  den  einzelnen  Gerichten  unter  dem  Namen:
„Depositorium  des  Gerichts.“  (Verord.  v.  18.  Juli  49.
S.  1.)  295.  —  eigene,  der  Appellationsgerichte,  deren
Auflösung.  (V.  r.  2.  Janr.  49.  §.  25.)  9.  —  kommt
es  in  dem  Ressort  der  letztern  auf  eine  Deposltalverwaltung
  an,  so  bedienen  sie  sich  des  Deposltoriums  des
am  Orte  befindlichen  Gerichts  erster  Instanz.  (eben7.
§.  25.)  9

Deputationen  der  Kreisgerichte,  s.  letz.

Deserteure,  gegen  solche  soll,  anstatt  der  Vermögens-Konfiskation,
  auf  Geldbuße  von  funfzig  bis  Eintausend
Thalern  erkannt  werden.  (V.  v.  4.  Janr.  49.)  47.  48.

Deutsches  Parlament,  s.  Parlament.

Diäten,  s.  Tagegelder.

Diebstähle,  deren  Untersuchung  und  Entscheidung  in
erster  Instanz.  (V.  v.  3.  Janr.  49.  S.  38.  MNr.  4.  S.  57.
59.)  21.  24.  —  desgl.  vor  Schwurgerichten.  (ebend.  S§.
60.  112.  117  —  125.)  24.  34.  35.  30.—  s.  auch  Erkenntnisse
  u.  Rechtsmittel.

Dienstboten,  s.  Gesinde.

Dienste,  (Hand-  und  Spann-),  Ermittelung  der  Normalpreise
  für  deren  Ablösung.  (Ges.  v.  19.  Novbr.  49.
.  4.  A.)  414.

Diensteinkommen,  Anordnungen  wegen  bheilweiser
oder  gänzlicher  Innebehaltung  desselben  während  der
Amtssuspension  eines  Richters,  Verwendung  desselben
und  Gewährung  eines  zum  nothdürftigen  Unterhalte  erforderlichen
  Betrages  bel  vorläufig  ausgesprochener
Dienstentlassung  oder  Amtsentsetzung.  (Verord.  v.  10.
Juli  49.  S#s.  47.  50.  51.)  2062.  203.  —  decgl.  bei
Jahrgang  1849.

1849.  17

Diensteinkommen,  (Forts.)
nicht  richterlichen  Beamten.  (Verord.  v.  11.  Juli
49.  S§.  5..  556—  58.)  280.  281.  —  dessen  Entziehung
wegen  unerlaubter  Entsernung  vom  Amte  im  Wege  des
Dicziplinarverfahrens.  (Verord.  v.  10.  Juli  49.  S#.  10.
und  12.)  255.  f.  —  (Verord.  v.  11.  Juli  §§.  11  u.
13.)  273.  —  bei  Freisprechungen  ist  der  innebehnltene
Theil  des  Diensteinkommens  vollständig  nachzuzahlen.
(ebend.  §.  52.)  203  —  (§.  57.)  281.  —  volles,  ist  den
auf  Grund  der  Kündigung  entlassenen  Beamten  in
allen  Fällen  bis  zum  Ablaufe  der  Kündigung  zu  gewähren.
  (Verord.  v.  11.  Juli  49.  §.  90.)  Znn.  f.  —
s.  auch  Besolungen,  Wartegeld  und  Pensionirungen.

Dienstentlassung,  deren  Verhängung  gegen  Richter
(richterliche  Beamte)  im  Wege  des  Disziplinar-Strafverfahrens.
  (Verord.  v.  10.  Juli  40.  Ss.  2.  4.  11.  13.
14.  18.)  253.  254.  2  20.  257.  —  desgl.  gegen
nicht  richterlichs  Beamte.  (Verord.  v.  11.  Juli  49.
S.  3.  5.  12.  14.  15.  19.  20.)  271.  272.  273.  274.
—  viesete  muß  im  Dieziplinarstrafrerfahren  gegen
Beamte  insbesondere  dann  erfolgen,  wenn  solche  die
Pflicht  der  Treue  verletzen,  oder  den  Muth,  den  ihr
Beruf  erfordert,  nicht  bethätigen,  oder  wenn  sie  sich  einer
  feindseligen  Parteinahme  gegen  die  Staatsregierung
schuldig  gemacht  haben.  (Verord.  v.  11.  Juli  40.  g.  20.)
274.  —  die  Strafe  zieht  den  Verlust  des  Titels  und
Pensionsanspruchs  von  selbst  nach  sich;  es  wird  rarauf
nicht  besonders  erkannt.  (Verord.  v.  10.  Juli  49.  5.  18.
Nr.  4.)  257.  —  (Verord.  v.  11.  Juli  49.  S.  19.  Nr.  2.)
274.  —  wegen  unerlaubter  Entfernung  vom  Amte,  im
Wege  des  Disziplinarversahrens.  (Verord.  v.  10.  Juli
49.  S&.  10—14.)  255.  256.  —  (Verord.  v.  11.  Juli
49.  88.  11—15.)  273.  274.  —  der  auf  Probe,  auf
Kündigung  oder  sonst  ausf  Widerruf  angestellten  Beamten.
  (V.  v.  11.  Juli  49.  §.  90.)  288  f.  —  der  Referendarien
  oder  Auskultatoren,  in  wie  weit  solche  ohne
weiteres  Verfahren  stattfinren  kann.  (§.  91)  289.  —
der  Supermumcrarien  nach  den  darauf  bezüglichen  besondern
  Bestimmungen.  (§.  92.)  269.  —  über  die  Entlassung
  der  bei  den  obersten  Verwaltungsbehörden  2c.
angestellten  Kanzleidiener,  Boten,  Kastellane  2c.  entscheidet
  im  Diezirlinaroerfahren,  mig  der  betreffende
Minister.  (ebend.  §.  93.)  289

Dienstentsetzung  (gessatton,  siehe  Amtsentsetzung.

Dienstleistungen,  gewerbsweise  auf  öffentlichen  Straben
  und  Plätzen,  so  wie  in  Wirthshäusern,  in  wie  fern
die  pollzeiliche  Erlaubniß  zu  solchen  zu  versazen  ist.
(V.  v.  9.  Febr.  49.  S.  68.)  108.

Dlenstreisen,  siehe  Reise-  und  Umzugskosten,  desgl.
Tagegelder.

t  Dleust-