Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 
Innungen, (Forts.) 
Injurien (Belcidigungen, Ehrenkränkungen), (Forts.) 
den Staatsanwalt in Bezlehung auf die Beleidlgung 
einer Kammer nur mit deren Ermächtigung, hinsichtlich 
der übrigen nur auf Antrag des Beleidigten. (V. v. 
30. Juni 49. §. 34.) 233. — schreitet der Staatsan- 
walt nicht ein, so bleibt dem Beleidigten die Verfol- 
gung im Wege des Civilprozesses unbenommen. (ebend. 
8. 34.) 233. ist auf die von der Staatsanwaltschaft 
angehobene Klage eine gerichtliche Untersuchung einge- 
leitet, so wird deren Fortgeng, die Erlassung und Voll- 
ziehung des Urtheils durch eine Zurücknahme der Er- 
mächtigung oder des Antrages oder durch eine Verzicht- 
leistung auf die Bestrafung nicht gehemmt. (ebend. §. 
34.) 2x3. — öffentliche Bekanntmachung des gefällten 
Urtheils in der durch letzteres zu bestimmenden Art 
und Weise auf Kosten des Verurtheilten. G. Zol.) 
234. gegen Privawersonen ohne Merkmale der Ver- 
läumdung begangen, die Bestimmungen der bestehenden 
Gesetze darüber werden durch die obige Verordnung v. 
30. Juni 19P. nicht berührt. (§. 41. ders.) 235. — f. 
auch Majestätsverbrechen. 
Injurien= Klagen, in so weit sie im Wege des Ci- 
vilprozesses angestellt werden können, solche werden von 
den in der Verord. v. 30. Junt 49. über die Verfsäh- 
rung enthaltenen Bestimmungen nicht berührt. (§. 36. 
ders.) 234. 
Injuriensachen, deren Verhandlung und Entscheidung 
durch die mit den Kreis= und Stadtgerichten in Ver- 
bindung stehenden Einzelrichter. (V. v. 2. Janr. 49. 
55. 20. 22.) 6.. es soll jeroch dem Ermessen des 
Kreis- oder Stadtgerichts überlossen bleiben, auf den 
Antrag einer Partei die Verhandlung und Entscheidung 
vor das Kollegium zu verweisen. lebend. §. 20.) 6. — 
Aufhebung des erimirten Gerichtsstandes der Richter, 
der gerichtlichen Polizeibeamten und Patrimonialgerichte- 
herren in solchen, mit Bezug auf die 8§. 1. u. 2. des 
Gesetzes vom 11. Aug. 48. (V. v. 2. Janr. 49. §. 
10.) 4. im Civilprozesse verhandelt, Festsetzung der 
Gebühren in solchen nach der Gebührentare und dem 
Ermessen des Richters. (V. v. 2. Janr. 49. §. 29.) 10. 
JInnungen, über deren Errichtung, Vereinigung oder 
Auflösung ist der Gewerberath mit seinen Ansichten 
und Vorschlägen zu hören. (V. v. 9. Febr. 49. 8. 2.) 
93. auch hat derselbe die Befolgung der Vorschrif- 
ten über dies. zu überwachen. (ebend. §. 2.) 93. 94. 
— Verfahren bei deren Vergleichsausschusse in Strei- 
tigkelten von Innungsgenossen mit ihren Gehülfen, Ge- 
sellen und vehrlingen. (V. v. 9. Febr. 49. §. 25.) 
117. Vernehmung ders. über die Anlegung von Ma- 
gazinen zum Detailverkauf von Handwerkerwaaren. 
(V. v. 9. Febr. 40. # 34.) 100. 101. — bei leder 
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derselben werden die Meister- und Gesellen-Prüfungen 
durch eine Kommisston bewirkt. (ebend. s.3-37.) 101. — 
gegen die Entscheirungen dieser Kommisston findet der 
Rekurs an die Kreis-Prüfungs-Kommission statt. (ebend. 
58. M-At.) 102. Verpflichtungen ders. in Bezie- 
hung auf die Verhältnisse der Gesellen, Gehülsen und 
Lehrlingr. (88. 45. 40.) 103. Errichtung von Hülfs- 
und Unterstützungskassen bei solchen und Aufbringung 
der Beiträge zu dens. seitens aller rabei Betheiligten. 
(85. :0 50.) 105. 106. ältere, Revision und Fest- 
stellung deren Statuten nach Maßgade obiger Verord. 
v. 9. Febr. 49. (S. 00. ders.) 107°. 10# betbeiligte. 
dieselben sind über die Zulassung von Aueländern zum 
stehenden Gewerbebetriebe, so wie über die Gesuche 
ausländischer Gewerbetreibenden um Nanralisation, 
zu hören. (V. v. 9. Febr. 49. S. 07.) 108. 
Innungs-Gebühren und Abgaben, bei der Auf- 
nahme neuer Mitglieder in eine Innung und bei der 
Aufnhme und Entlassung der Lehrlinge, deren Regu- 
lirung. (V. v. 9. Febr. 49. I### 0 —06.) 106.—108. 
— Aufhebung früherer Zahlungen und Atgaben bei 
dergl. Veranlassungen an den Fiskus, an eine Gemeinde 
oder an eine Ortsarmenkasse, desgl. an andere Berech- 
tigte (Kirchen, milde Stistungen 2c.), soweit diese 
nicht nachweisen, daß ihre Hebungsrechte auf besondern 
lästigen Erwerbstiteln beruhen. (S. Gh.) 107. Ver- 
fahren bei Anmeldung, Geltendmachung und Anerken- 
nung solcher Hebungerechte bis zum Schlusse des Jah- 
res 1849. (88. 64. 65.) 107. — Rekursverfahren 
gegen die Entscheidungen der Reglerungen in diesen 
Angelegenheiten. (§. 65.) 107. — Revision der Sta- 
tuten der älteren Innungen nach Maßgade obiger Be- 
stimmungen und Feslstellung ders. (I§. ö00. 00.) 100. 
107. f. 
Insertionskosten, siehe Einrückungsgebühren, 
desgl. Intelligenz-Insertionszwang. 
Intelligenzblätter, deren amtliche Ausgabe hört 
mit dem 1. Janr. 18550. überall auf. (G. v. 21. 
Dezbr. 49. §. 2.) 441. — Cntschädigung des Militair- 
Waisenhauses zu Potsdam für die Entziehung der dems. 
stiftungsmäßig bioher aus der Herausgabe von Intellt- 
genzblättern zuständigen Elnkünfte aus der Staatskasse. 
(G. v. 21. Dezbr. 49. 5. 4.) 441. — auch übernimmt 
der Staat die in Folge der Aufhebung des bisherigen 
Intelligenzblattswesens etwa zu gewährenden Entschä- 
digungen an Beamte und sonstige Interessenten. (ebend. 
S. 4.) 441. anderweite Publikation der bisher zur 
Aufnahme in solche gesetzlich bestimmten Bekanntmachun- 
gen durch den öffentlichen Anzeiger der Amteblitter. 
(ebend. 9. 3Z.) 441. 
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