Sachregister.
Innungen, (Forts.)
Injurien (Belcidigungen, Ehrenkränkungen), (Forts.)
den Staatsanwalt in Bezlehung auf die Beleidlgung
einer Kammer nur mit deren Ermächtigung, hinsichtlich
der übrigen nur auf Antrag des Beleidigten. (V. v.
30. Juni 49. §. 34.) 233. — schreitet der Staatsan-
walt nicht ein, so bleibt dem Beleidigten die Verfol-
gung im Wege des Civilprozesses unbenommen. (ebend.
8. 34.) 233. ist auf die von der Staatsanwaltschaft
angehobene Klage eine gerichtliche Untersuchung einge-
leitet, so wird deren Fortgeng, die Erlassung und Voll-
ziehung des Urtheils durch eine Zurücknahme der Er-
mächtigung oder des Antrages oder durch eine Verzicht-
leistung auf die Bestrafung nicht gehemmt. (ebend. §.
34.) 2x3. — öffentliche Bekanntmachung des gefällten
Urtheils in der durch letzteres zu bestimmenden Art
und Weise auf Kosten des Verurtheilten. G. Zol.)
234. gegen Privawersonen ohne Merkmale der Ver-
läumdung begangen, die Bestimmungen der bestehenden
Gesetze darüber werden durch die obige Verordnung v.
30. Juni 19P. nicht berührt. (§. 41. ders.) 235. — f.
auch Majestätsverbrechen.
Injurien= Klagen, in so weit sie im Wege des Ci-
vilprozesses angestellt werden können, solche werden von
den in der Verord. v. 30. Junt 49. über die Verfsäh-
rung enthaltenen Bestimmungen nicht berührt. (§. 36.
ders.) 234.
Injuriensachen, deren Verhandlung und Entscheidung
durch die mit den Kreis= und Stadtgerichten in Ver-
bindung stehenden Einzelrichter. (V. v. 2. Janr. 49.
55. 20. 22.) 6.. es soll jeroch dem Ermessen des
Kreis- oder Stadtgerichts überlossen bleiben, auf den
Antrag einer Partei die Verhandlung und Entscheidung
vor das Kollegium zu verweisen. lebend. §. 20.) 6. —
Aufhebung des erimirten Gerichtsstandes der Richter,
der gerichtlichen Polizeibeamten und Patrimonialgerichte-
herren in solchen, mit Bezug auf die 8§. 1. u. 2. des
Gesetzes vom 11. Aug. 48. (V. v. 2. Janr. 49. §.
10.) 4. im Civilprozesse verhandelt, Festsetzung der
Gebühren in solchen nach der Gebührentare und dem
Ermessen des Richters. (V. v. 2. Janr. 49. §. 29.) 10.
JInnungen, über deren Errichtung, Vereinigung oder
Auflösung ist der Gewerberath mit seinen Ansichten
und Vorschlägen zu hören. (V. v. 9. Febr. 49. 8. 2.)
93. auch hat derselbe die Befolgung der Vorschrif-
ten über dies. zu überwachen. (ebend. §. 2.) 93. 94.
— Verfahren bei deren Vergleichsausschusse in Strei-
tigkelten von Innungsgenossen mit ihren Gehülfen, Ge-
sellen und vehrlingen. (V. v. 9. Febr. 49. §. 25.)
117. Vernehmung ders. über die Anlegung von Ma-
gazinen zum Detailverkauf von Handwerkerwaaren.
(V. v. 9. Febr. 40. # 34.) 100. 101. — bei leder
1849. 37
derselben werden die Meister- und Gesellen-Prüfungen
durch eine Kommisston bewirkt. (ebend. s.3-37.) 101. —
gegen die Entscheirungen dieser Kommisston findet der
Rekurs an die Kreis-Prüfungs-Kommission statt. (ebend.
58. M-At.) 102. Verpflichtungen ders. in Bezie-
hung auf die Verhältnisse der Gesellen, Gehülsen und
Lehrlingr. (88. 45. 40.) 103. Errichtung von Hülfs-
und Unterstützungskassen bei solchen und Aufbringung
der Beiträge zu dens. seitens aller rabei Betheiligten.
(85. :0 50.) 105. 106. ältere, Revision und Fest-
stellung deren Statuten nach Maßgade obiger Verord.
v. 9. Febr. 49. (S. 00. ders.) 107°. 10# betbeiligte.
dieselben sind über die Zulassung von Aueländern zum
stehenden Gewerbebetriebe, so wie über die Gesuche
ausländischer Gewerbetreibenden um Nanralisation,
zu hören. (V. v. 9. Febr. 49. S. 07.) 108.
Innungs-Gebühren und Abgaben, bei der Auf-
nahme neuer Mitglieder in eine Innung und bei der
Aufnhme und Entlassung der Lehrlinge, deren Regu-
lirung. (V. v. 9. Febr. 49. I### 0 —06.) 106.—108.
— Aufhebung früherer Zahlungen und Atgaben bei
dergl. Veranlassungen an den Fiskus, an eine Gemeinde
oder an eine Ortsarmenkasse, desgl. an andere Berech-
tigte (Kirchen, milde Stistungen 2c.), soweit diese
nicht nachweisen, daß ihre Hebungsrechte auf besondern
lästigen Erwerbstiteln beruhen. (S. Gh.) 107. Ver-
fahren bei Anmeldung, Geltendmachung und Anerken-
nung solcher Hebungerechte bis zum Schlusse des Jah-
res 1849. (88. 64. 65.) 107. — Rekursverfahren
gegen die Entscheidungen der Reglerungen in diesen
Angelegenheiten. (§. 65.) 107. — Revision der Sta-
tuten der älteren Innungen nach Maßgade obiger Be-
stimmungen und Feslstellung ders. (I§. ö00. 00.) 100.
107. f.
Insertionskosten, siehe Einrückungsgebühren,
desgl. Intelligenz-Insertionszwang.
Intelligenzblätter, deren amtliche Ausgabe hört
mit dem 1. Janr. 18550. überall auf. (G. v. 21.
Dezbr. 49. §. 2.) 441. — Cntschädigung des Militair-
Waisenhauses zu Potsdam für die Entziehung der dems.
stiftungsmäßig bioher aus der Herausgabe von Intellt-
genzblättern zuständigen Elnkünfte aus der Staatskasse.
(G. v. 21. Dezbr. 49. 5. 4.) 441. — auch übernimmt
der Staat die in Folge der Aufhebung des bisherigen
Intelligenzblattswesens etwa zu gewährenden Entschä-
digungen an Beamte und sonstige Interessenten. (ebend.
S. 4.) 441. anderweite Publikation der bisher zur
Aufnahme in solche gesetzlich bestimmten Bekanntmachun-
gen durch den öffentlichen Anzeiger der Amteblitter.
(ebend. 9. 3Z.) 441.
In-