Sachregister.
Kriegsministerium, (Kriegeminister), (Forts.)
stimmen, wann Unteroffiziere und Soldaten bei Dienstund
Versetzungereisen ausnahmsweise auf der Eisenbahn
oder mit Dampfschiffen befördert werden sollen.
(Regulativ v. 28. Dezbr. 48. §s. 1. Nr. 1. litt. c.
Nr. 2.) 81. — mit der Ausführung der vorläufigen,
am 1. Janr. 49. in Kraft tretenden Bestimmungen
wegen der Tagegelderbewilligung bei Militairdienstund
Versetzungsreisen beauftragt, wird solches zugleich
ermächtigt, dieselben für ihre Anwendung näher zu
deklariren. (A. E. v. 28. Dezbr. 48. 68. 10. 11.) 88.
— dasselbe kann die Tagegelder bei Dlenstreisen im
Inlande in gerigneten Fällen über den siebenten Tag
des Aufenthalts am Bestimmungsorte hinaus weiter
bewilligen. (ebend. §. 4.) 80. — es ernennt die Mitglieder
der Militair -Disziplinar = Kommisssonen. (V. v.
11. Juli 40. S. 87.) 288. — demselben ist der Lehrplan der
Thierarzneischule vor dessen Genehmigung durch den
Minister der Medizinal-Angelegenheiten zur Außerung
mitzutheilen, auch mit demselben jede organische Verfügung
über die Auobildung der Thierärzte vorher zu
berathen. (A. E. v. 22. Juni 49.) 335.
Kriegszeit, Erklärung des Belagerungszustandes während
derselben, Suspenston einiger Artikel der Verfassungs-Urkunde
v. 5. Dezbr. 48 und Errichtung von
Kriegsgerichten. (V. v. 10. Mai 49.) 165—171. — (.
auch Belagerungszustand.
Kriminalgericht, zu Berlin, dessen Einrichtung wird
durch besondere Instruktion geregelt. (V. v. 2. Janr.
49. §. 20.) 7. — in Stelle des Gesetzes vom 17. Juli
1846., wegen des Verfahrens in den bei dems. zu führenden
Untersuchungen, tritt nunmehr die Verord. v.
3. Janr. 49. (§. 183 ders.) 40.
Kriminalkosten, deren Ubertragung auf den Staat
nach Aufhebung der Privatgerichtsbarfeit. (V. v. 2.
Janr. 49. §S. 2.) 1. — siehe auch Kosten.
Kriminal-Ordnung, vom 11. Dezbr. 1805. — die
Erlassung aller den Civilgerichten in Strafsachen nach
K. 20. derselben obliegenden vorläusigen Verfügungen,
desgl. die Funktion eines auf Antrag des Staatsanwalts
zu bestellenden Untersuchungsrichters, gehören
zur Kompetenz der Einzelrichter. (V. v. 2. Janr. 49.
§. 22. Nr. ö.) 8. — bie 68. 532. 588. und 689., das
Rechtsmittel der Restitution betreffend, treten außer
Kraft. (V. v. 3. Janr. 49. §S. 156.) 42. — die 88.
577. 578. 580. 581. 585. und 587. derselben,
das Kontumazialverfahren gegen abwesende und flüchtige
Verbrecher betreffend, treten auher Kraft; wogegen
es bei den Vorschriften der Sö. 579. 582. 583. 584.
und 586. ders. verbleibt. (V. v. Z. Janr. 49. §.
25.) 18.
1849. 45
Kriminal-Untersuchungen, wegen schwerer Verbrechen,
sowie wegen polilischer und Preß- Verbrechen,
deren Führung und Entscheidung, unter Zuziehung von
Schwurgerichten. (V. v. 3. Janr. 49. S#. 36. 38— 184.)
20. 21—47. — s. auch Untersuchungen.
Kündigung, auf solche angestellte Beamte, Verfahren wegen
deren Entlassung. (V. v. 11. Juli 49. §&. 90.) 288. f.
Kupfermühle, Ortschaft, s. Stadt Stettin.
Kupferschmiede , Nachweis deren Befähigung zum
Betriebe ihres Gewerbes vor dessen selbständigem Beginn.
(V. v. 9. Febr. 49. §. B.) 98. — Strafbestimmung
für Ubertretung oder Umgehung dieser Vorschrift.
(ebend. S. 74.) 109.
Kuratelsachen, deren Regulirung durch Einzelrichter des
Gerichtsbezirks. (V. v. 2. Janr. 49. §. 22. Nr. 8.) S.
Kürschner, Nachweis deren Befähigung zum Betriebeihres
Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V. v. 9.
Febr. 49. 8. 23.) 93. — Strafbestimmung für Übertretung
oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. s. 74.) 109.
Kwilcz, Ort, s. Chausseebau Nr. 12.
L.
Lackirer, Nachweis deren Befählgung zum Betriebe
ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn.
(V. v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbeslimmung
für Ubertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend.
S. 74.) 109.
Laer, Ort, s. Chausseebau Nr. 22.
Landeshuter Kreis, s. Handelskammern.
Landesverrath, desselben während des zeit= oder distriktsweise
erklärten Belagerungszustandes angeklagt,
dessen Untersuchung und Bestrafung von dazu angordneten
Kriegsgerichten. (V. v. 10. Mai 49. §. 10.)
168. — als solcher sind im Bezirke des Rheinischen
Appellationshofes zu Cöln die Verbrechen und Vergehen
wider die innere und gußere Sicherheit des
Staats (Art. 75 — 108. des Rheinischen Strasgesetzbuchs)
anzusehen. (ebenr. §. 10.) 168. — s. auch politische
Verbrechen.
Landleute , auf die Anfertigung von Fabrikaten, deren
Erzeugung zu den Nebenbeschäftigungen derselben
in der Gegend gehört, finden die Bestimmungen des
§. 23. der Verord. r. 9. Febr. 49., wegen Nachweises
der Befähigung zum selbstständigen handwerkemäßigen
Gewerbbetriebe, keine Anwendung. (das. S. 30.) 100.
— die durch örtliche Verhältnisse bedingten näheren
Festsetzungen hierüber bleiben der Regierung, nach Anhörung
des Gewerberaths und der Kommmnalbehörde,
vorbehalten. (V. v. 9. Febr. 49. S. 30.) 100.
Länd=