Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister.

Kriegsministerium,  (Kriegeminister),  (Forts.)
stimmen,  wann  Unteroffiziere  und  Soldaten  bei  Dienstund
  Versetzungereisen  ausnahmsweise  auf  der  Eisenbahn
  oder  mit  Dampfschiffen  befördert  werden  sollen.
(Regulativ  v.  28.  Dezbr.  48.  §s.  1.  Nr.  1.  litt.  c.
Nr.  2.)  81.  —  mit  der  Ausführung  der  vorläufigen,
am  1.  Janr.  49.  in  Kraft  tretenden  Bestimmungen
wegen  der  Tagegelderbewilligung  bei  Militairdienstund
  Versetzungsreisen  beauftragt,  wird  solches  zugleich
ermächtigt,  dieselben  für  ihre  Anwendung  näher  zu
deklariren.  (A.  E.  v.  28.  Dezbr.  48.  68.  10.  11.)  88.
—  dasselbe  kann  die  Tagegelder  bei  Dlenstreisen  im
Inlande  in  gerigneten  Fällen  über  den  siebenten  Tag
des  Aufenthalts  am  Bestimmungsorte  hinaus  weiter
bewilligen.  (ebend.  §.  4.)  80.  —  es  ernennt  die  Mitglieder
  der  Militair  -Disziplinar  =  Kommisssonen.  (V.  v.
11.  Juli  40.  S.  87.)  288.  —  demselben  ist  der  Lehrplan  der
Thierarzneischule  vor  dessen  Genehmigung  durch  den
Minister  der  Medizinal-Angelegenheiten  zur  Außerung
mitzutheilen,  auch  mit  demselben  jede  organische  Verfügung
  über  die  Auobildung  der  Thierärzte  vorher  zu
berathen.  (A.  E.  v.  22.  Juni  49.)  335.

Kriegszeit,  Erklärung  des  Belagerungszustandes  während
  derselben,  Suspenston  einiger  Artikel  der  Verfassungs-Urkunde
  v.  5.  Dezbr.  48  und  Errichtung  von
Kriegsgerichten.  (V.  v.  10.  Mai  49.)  165—171.  —  (.
auch  Belagerungszustand.

Kriminalgericht,  zu  Berlin,  dessen  Einrichtung  wird
durch  besondere  Instruktion  geregelt.  (V.  v.  2.  Janr.
49.  §.  20.)  7.  —  in  Stelle  des  Gesetzes  vom  17.  Juli
1846.,  wegen  des  Verfahrens  in  den  bei  dems.  zu  führenden
  Untersuchungen,  tritt  nunmehr  die  Verord.  v.
3.  Janr.  49.  (§.  183  ders.)  40.

Kriminalkosten,  deren  Ubertragung  auf  den  Staat
nach  Aufhebung  der  Privatgerichtsbarfeit.  (V.  v.  2.
Janr.  49.  §S.  2.)  1.  —  siehe  auch  Kosten.

Kriminal-Ordnung,  vom  11.  Dezbr.  1805.  —  die
Erlassung  aller  den  Civilgerichten  in  Strafsachen  nach
K.  20.  derselben  obliegenden  vorläusigen  Verfügungen,
desgl.  die  Funktion  eines  auf  Antrag  des  Staatsanwalts
  zu  bestellenden  Untersuchungsrichters,  gehören
zur  Kompetenz  der  Einzelrichter.  (V.  v.  2.  Janr.  49.
§.  22.  Nr.  ö.)  8.  —  bie  68.  532.  588.  und  689.,  das
Rechtsmittel  der  Restitution  betreffend,  treten  außer
Kraft.  (V.  v.  3.  Janr.  49.  §S.  156.)  42.  —  die  88.
577.  578.  580.  581.  585.  und  587.  derselben,
das  Kontumazialverfahren  gegen  abwesende  und  flüchtige
  Verbrecher  betreffend,  treten  auher  Kraft;  wogegen
es  bei  den  Vorschriften  der  Sö.  579.  582.  583.  584.
und  586.  ders.  verbleibt.  (V.  v.  Z.  Janr.  49.  §.
25.)  18.

1849.  45

Kriminal-Untersuchungen,  wegen  schwerer  Verbrechen,
  sowie  wegen  polilischer  und  Preß-  Verbrechen,
deren  Führung  und  Entscheidung,  unter  Zuziehung  von
Schwurgerichten.  (V.  v.  3.  Janr.  49.  S#.  36.  38—  184.)
20.  21—47.  —  s.  auch  Untersuchungen.

Kündigung,  auf  solche  angestellte  Beamte,  Verfahren  wegen
  deren  Entlassung.  (V.  v.  11.  Juli  49.  §&.  90.)  288.  f.

Kupfermühle,  Ortschaft,  s.  Stadt  Stettin.

Kupferschmiede  ,  Nachweis  deren  Befähigung  zum
Betriebe  ihres  Gewerbes  vor  dessen  selbständigem  Beginn.
  (V.  v.  9.  Febr.  49.  §.  B.)  98.  —  Strafbestimmung
  für  Ubertretung  oder  Umgehung  dieser  Vorschrift.
(ebend.  S.  74.)  109.

Kuratelsachen,  deren  Regulirung  durch  Einzelrichter  des
Gerichtsbezirks.  (V.  v.  2.  Janr.  49.  §.  22.  Nr.  8.)  S.

Kürschner,  Nachweis  deren  Befähigung  zum  Betriebeihres
Gewerbes  vor  dessen  selbstständigem  Beginn.  (V.  v.  9.
Febr.  49.  8.  23.)  93.  —  Strafbestimmung  für  Übertretung
  oder  Umgehung  dieser  Vorschrift.  (ebend.  s.  74.)  109.

Kwilcz,  Ort,  s.  Chausseebau  Nr.  12.

L.

Lackirer,  Nachweis  deren  Befählgung  zum  Betriebe
ihres  Gewerbes  vor  dessen  selbstständigem  Beginn.
(V.  v.  9.  Febr.  49.  §.  23.)  98.  —  Strafbeslimmung
für  Ubertretung  oder  Umgehung  dieser  Vorschrift.  (ebend.
S.  74.)  109.

Laer,  Ort,  s.  Chausseebau  Nr.  22.

Landeshuter  Kreis,  s.  Handelskammern.

Landesverrath,  desselben  während  des  zeit=  oder  distriktsweise
  erklärten  Belagerungszustandes  angeklagt,
dessen  Untersuchung  und  Bestrafung  von  dazu  angordneten
  Kriegsgerichten.  (V.  v.  10.  Mai  49.  §.  10.)
168.  —  als  solcher  sind  im  Bezirke  des  Rheinischen
Appellationshofes  zu  Cöln  die  Verbrechen  und  Vergehen
  wider  die  innere  und  gußere  Sicherheit  des
Staats  (Art.  75  —  108.  des  Rheinischen  Strasgesetzbuchs)
  anzusehen.  (ebenr.  §.  10.)  168.  —  s.  auch  politische
  Verbrechen.

Landleute  ,  auf  die  Anfertigung  von  Fabrikaten,  deren
  Erzeugung  zu  den  Nebenbeschäftigungen  derselben
in  der  Gegend  gehört,  finden  die  Bestimmungen  des
§.  23.  der  Verord.  r.  9.  Febr.  49.,  wegen  Nachweises
der  Befähigung  zum  selbstständigen  handwerkemäßigen
Gewerbbetriebe,  keine  Anwendung.  (das.  S.  30.)  100.
—  die  durch  örtliche  Verhältnisse  bedingten  näheren
Festsetzungen  hierüber  bleiben  der  Regierung,  nach  Anhörung
  des  Gewerberaths  und  der  Kommmnalbehörde,
vorbehalten.  (V.  v.  9.  Febr.  49.  S.  30.)  100.

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