17
18
Gesetz-Blatt
für das
Königreich Bahern.
F 4..
München den 13. Mai 1848.
Inhalt:
Gesetz, die Behandlung neuer Gesetzbücher betr.
Gesetz,
die Behandlung neuer Gesetzbücher
betreffend.
Maximilian II.
von Gottes Gnaden König von Vayern,
Pfalzpraf bei Uhein,
Herzog von Bayern) Franken und in
Schwaben rc. 2c.
Wir haben nach Vernehmung Unseres
Staatsrathes und mit Beirath und Zustimmung
Unserer bieben und Getreuen, der
Scände des Reiches, unter Beobachtung der
im #. 7. Titel X. der Verfassungs-Urkundel
vorgeschriebenen Formen, beschlossen und
verordnen:
Artikel 1.
Die verfassungsmäßigen Bestimmungen
über die Form der Berathung der, den Ständen
des Reichs zum Beirath und zur Zustimmung
vorgelegten Gesehentwürfe sollen
in Bezicehung auf die Entwürfe neuer Gesetzbücher
über das bürgerliche und das Straf-2