Sachregister. 1849.
Tobesstrafe, (Forts.)
Bezirke begangenen schweren Verbrechen. (V. v. 10.
Mai 49. §. 8.) 167. — Untersuchung und Aburthel-
lung solcher Verbrechen durch die Kriegsgerichte. (ebend.
§ 10.) 168. — die auf solche lautenden kriegorecht-
lichen Erkenulnisse unterliegen der Bestätigung des Mi-
Htaibefehlehabers. (ebend. s. 7. u. §. 13. Nr. 6.)
167. 170. — die in Friedenszeiten während des Bela-
gerungszustandes gegen Militalrpersonen ausgesproche-
nen Todesurtheile bedürfen der Bestätigung des kom-
mandirenden Generals der Provinz. (ebend. §S.7.) 167.
— GFollstreckung ders. durch Erschleßen binnen 24 Stun-
den nach Bekanntmachung der erfolgten Bestätigung.
(§. 13. Nr. 7. u. —8.) 170. — Umwandlung der bei
Aufhebung des Belagerungszustandes noch nicht vollzo-
genen Todesstrase von den ordentlichen Gerichten in die
anderweit gesetzliche Strafe. (ebend. H. 13.) 170.
Töpfer, Nachweis deren Befählgung zum Betriebe ihres
Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V. v. 9.
Febr. 49. S. 23.) 98. — Strafbestimmung für lber-
tretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 8. 74.
105.
Trlbunal zu Königsberg, in Pr., dessen Aufhebung.
(V. v. 2. Janr. 49. S. 24.) 6. — (. auch Ober-
Tribunal.
Trödelhandel (Handel mit gebrauchten Kleidern oder
Betten, mit gebrauchter Wäsche oder mit altem Metall-
geräth), In wie sern die polizeiliche Erlaubniß zu dems.
zu versagen ist. (V. v. 9. Febr. 49. F. 68.) 108.
W Nachweis deren Befshigung zum Be-
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn.
(G. v. 9. Febr. 49. §. 23.) 968. — Strafbestimmung
für Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift.
(ebend. g. 74.) 109.
Tumulte, siehe Volksaufl ufe.
u.
lberschwemmung, deren vorsätzliche Verursachung
an einem in Belagerungszustand erklärten Orte oder
Bezirke wird durch kriegsrechtliches Erkenntniß mit dem
Tode bestraft. (V. v. 10. Mal 49. §. 8.) 17.
Ubrmacher, Nachwels deren Befähigung zum Betriebe
ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V.
v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung für
lbertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend.
6. 74.) 109.
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Umzugskosten (Versetzungskosten), reglementsmä-
ßige, deren Vergütung bel Dienstversetzungen in ein
anderes Amt von gleichem Range und etatsmäßi-
gem Diensteinkommen. (V. v. 10. Jull 49. é. 55.)
264. — (V. v. 11. Juli 49. s. 94. Nr. 1.) 289. —
deren Gewährung für Offiziere und Militatrpersonen,
so wie für Milltalrbeamte, denen ein bestimmter Mill-
talrrang beigelegt ist, bel Bersetzungen im Dienst. (Re-
gulativ v. 28. Dez. 48. SS. 5 — B.) 83. 84. — biesel-
ben fünden in der Re#gel nur statt, wenn mit der Ver-
setzung keine Verbesserung im Diensteinkommen verbunden
ist. (ebend. S. 6.) 84. — solche können jedoch in dem
Falle bls zur Hälfte bewilligt werden, wenn der Jah-
resbetrag der Verbesserung die bestimmten Vergütungs-
sätze nicht errelcht. (ebend. s. ö.) 84. — sle erfolgen
bei Verseuungen nicht, welche auf eigenen Antrag statt-
finden. (ebend. §. 7.) 84.
Unbewegliche Güter, stehe Grundstücke.
Ungehorsam gegen die Gesetze oder Verordnungen,
ober gegen die Anordnungen der zustäͤndigen Obrigkeit,
Strafbestimmung für denjenigen, welcher dazu oͤffentlich
auffordert oder anreizt. (V. v. 30. Juni 49. 68. 16
u. 31.) 229. 232. — Ktrafbare Aufforderung, Anrei-
zung oder Verleitung der Personen des Soldatenstandes
zu demselben. (V. v. 10. Mal 49. Ss. 9. u. 10.) 107.
168. — (V. v. 23. Mai 49.) 180. — (V. v. 30. Jum
49. 8. 42.) 235. — (G. v. 19. Novbr. 49.) 417.
Universitäts-Bibliothek, in der betreffenden Pro-
vinz, Verpflichtung der Verlger von Druchscchriften,
von jedem ihrer Verlagsartikel ein Exempl. unentgelt-
lich an dieselbe einzusenden. (V. v. 30. Juni 49. —. 4.)
Universitätsgerichte,, der Gerichtsstand der Studi-
renden in Beziehung auf solche, soll durch besondere
Gesetze anderweit bestimmt werden, bis wohin es bei
den darüber bestehenden Vorschriften verbleibt. (V. v.
2. Janr. 49. 5. 10.) 4.
Uuruhen, siehe Bolksaufläufe.
Unsittliche Druckschriften, Strasen für deren Ver-
kauf, Vertheilung, Berbreitung, Auestellung und An-
schlagung. (V. v. 30. Juni 49. §. 42.) 231.— effent-
liche Bekanntmachung des darüber gefällten Urtheils
in der durch letzteres zu bestimmenden Art und Weise,
auf Kosten des Verurtheilten. (ebend. §. 36.) 234.
Unterbeamte, welche zu solchen in Beziehung auf das
Dlsziplinar-Strafverfahren zu rechnen sind, wird durch
das Staats-Ministerium bestimmt. (G. v. 11. Juli 49.
S. 22.) 275. — Berfahren in Disziplinarsachen gegen
dieselben. (ebend. 8s. 63. 71.) 282. 284. — (Kanzlei-
diener, Boten, Kastellane rc.) bei den obersten Verwal-
(“- tungs-