Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Jeitungen, (Forts.) 
Inlande hrrauskommend, von seder Nummer ders. muß 
der Herausgeber, sobald die Austhellung oder Versen- 
dung beginnt, ein Eremplar bei der Ortspolizeibehörde 
hinterlegen. (s. 5.) 226. 227. — Sctrase für dessen 
Unterlassung. (§S. 10.) 228. — welche Anzeigen auf- 
nehmen, deren Herausgeber sind auch zur Aufnahme 
seder amtlichen Bekanntmachung gegen Zahlung der 
üblichen Einrückungsgebühren verpflichtet. (S. 6.) 227. 
— Strase für deren Verweigerung. (5. 10.) 228. — 
desgl. zur resp. unentgeltlichen Aufnahme von Entgeg- 
mumgen behufs der Berichtigung der in dens. erwähn- 
ten Thatsachen, zu welcher sich die bethelligte Behörde 
oder die angegrisfene Prlvatperson veranlaßt findet. 
G. 7.) 227. — Strafe für verweigerte Aufnahme. 
6. 10.) 228. 
Zerstückelungen, Jertheilungen von Grundstäcken, 
siehe Parzellirungen. 
Zeugen, deren Vorladung, Vernehmung und Berridung 
in gerichtlichen Untersuchungen. (V. v. 3. Janr. 49. 
Ss. 20 — 22.) 17. 18. — gehörig vorgeladene, aber 
ausgebliebene, Strafverfahren gegen solche, mit Auf- 
erlegung aller durch Ansetzung eines neuen Termins 
verursachten Kosten. (ebend. §. 20.) 17.— deren Vorla- 
dung und Vernehmung in Untersuchungen von Ber- 
gehen. (ebend. Ss. 31. 32. u. 37.) 19. 20. — deggl. 
von Berbrechen. (ebend. §§. 45. 52.) 22. 23. — desgl. 
von schweren Verbrechen, sowie von politischen und Preß- 
verbrechen vor Schwurgerichten. (§§. 98. 99.) 31. 32. 
— desgl. in der Appellations-Instanz. (ebend. §. 134.) 
38.— Vernehmung und Vereidung derselben im Diezipll- 
nar-Strafoerfahren gegen richterliche Beamte. (V. 
v. 10. Juli 49. S§#. 33. 30. 63. 64.) 200. 2660. — 
desgl. gegen nicht richterliche Beamte. (V. v. 11. 
Juli 49. S # 34. 40.) 277. 278. — konnen in einer 
und ders. Sache nicht auch zugleich Geschworene sein. 
(V. v. 3. Janr. 49. §. 956.) 31. — deren Berneh- 
mung und Vereidung in dem Verfahren vor ven Ge- 
werbegerichten. (V. v. 9. Febr. 49. S§s.# 20. 32 — 35) 
116. 118. 119. — meinesdige, stehe Meineid. 
Ziegeldecker, Nachweis deren Befähigung zum selbst- 
ständigen Betriebe ihres Handwerks durch das im §. 45. 
der allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Janr. 45. 
vorgeschriebene Zeugniß der Regirrung. (B. v. 9. Febr. 
49. §S. M.) 99 
Sachregister. 
1849. 
Zimmerlente , Haus= und Schiffs-, Nachwels deren 
Befähigung zum selbstständigen Betriebe ihres Hand- 
werke durch dos im §. 45. der allgemeinen Gewerbeord- 
nung vom 17. Janr. 45. vorgeschriebene Zeugniß der 
Reglerung. (V. v. 9. Febr. 49. S. 24.) 99. 
Zinugießer, Nachweis deren Befähigung zum Betriebe 
ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V. 
v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung für 
Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 
S. 74.) 109. 
Zinsgarantie, von Seiten des Staats, für die von 
der Deichbau= Gesellschaft zur Melioration des Nleder- 
Oderbruchs gemachte Anleihe von 1,.300,000 Kihlr. 
(Allerh. Privil. vom 5. Novbr. 49.) 408. 
Zinskupons, Einführung ders. zu den Schlefischen land- 
schaftlichen Pfandbriefen, in Stelle der früheren Zins- 
recognitionen. (A. E. v. 7. Dezbr. 48. nebst Regulativ) 
70—79. 
Zirke, Stadt, siehe Chauseebau Nr. 12. 
Jolltarif, für die Jahre 1846—48. f. — Abänderung 
desselben in Bezlehung auf den Eingangszoll für un- 
gereinigte Soda, welcher nunmehr ohne Unterschied vom 
1. Mal 49. ab auf 1 Rthlr. für den Zeniner fesige- 
setzt wird. (A. E. v. 3. Märg 49.) 129. 
Jörbig, Stadt, stehe Chausseebau Nr. 13. 
Juchthausstrase, die Verurtheilung zu solcher zieht 
den Verlust des Amtes oder der Pensson von selbst 
nach sich, ohne daß darauf besonders erkannt wird. 
(V. v. 10. Juli 49. §. 9.) 255. — (B. v. 11. Juli 
49. §S. 10.) 273. 
Züchtigung, krperliche, in deren Stelle jetzt verhält- 
nißmäßige Freiheitestrafe tritt, Vergehen, welche in den 
Gesetzen mit solcher bedroht sind, deren Untersuchung 
und Entscheldung in erster Instanz erfolgt durch kom- 
missarisch dazu bestellte Einzelrichter, mit Zuziehung 
eines Gerichtsschreibers. (V. v. Z. Janr. 49. S. 27.) 
18. 19. 
Zusammenkünfte, öffentliche, als solche werden auch 
Versammlungen angesehen, in welchen öffentliche Ange- 
legenheiten erörtert oder berathen werden sollen. (B. v. 
30. Juni 49. 8. 31.) 232. 
Zwangsmittel, jeder Art, durch welche in Unterfu- 
chungen der Angeklagte zu irgend einer Erklrung ge- 
nthigt werden soll, sind unzulässig. (B. 3. Janr. 49. 
5. 18.) 17. 
  
Druckfehler-Berichtigung. 
[ 
Seite 14 dieses Sachregisters ist unter Chausseeban Nr. 21. in der 13ten und löten Zeile von oben 
statt 204., zu setzen: 294.
	        
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