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vertrag
mit der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft.
Unter den nachbenannten Staatskommissarien:
dem Geheimen Ober-Finanzrath Mellin
un
dem Geheimen Finanzrath von der Reck,
38 Vertretern des Ministeriums fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche
rbeiten,
dem Geheimen Finanzrath Seydel,
als Vertreter des Finanzministeriums,
dem Geheimen Justizrath von Bernuth,
als Vertreter des Juslizministeriums,
einerseits, und
den Bevollmächtigten der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft,
und zwar:
Stirene der Direktion:
dem Vorsitzenden der Direktion, Kaufmann N. C. Strom aus
Aachen und
dem Direktions-Mitgliede, Geheimen Regierungsrath Arndts aus
Düsseldorf;
Seitens der Aktiondre
dem Rechtsanwalt Lewald aus Berli
andererseits,
wurde heute, nachdem die eben genanmen Bevollmächtigten der Aachen-Düssel-
dorfer Eisenbahn-Gesellschaft durch das in notariell beglaubigter Form ange-
hängte Protokoll über die General-Versammlung vom 10. August 1849. und
das Protokoll über die Sigung der Direktion der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-
Gesellschaft vom 10. August 1849. ihre unbeschränkte Ermächtigung zum Abschluß
eines Vertrages mit dem Staate nachgewiesen hatten,
vorbehaltlich der höheren Genebensgung. Seitens der zuständigen Staats-=
Behörden,
nachfolgender Vertrag abgeschlossen.
g. 1.
Um der unterm 21. August 1846. (Gesetz-Sammlung für 1846. S. 404.)
konzessionirten Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft in Rücksicht auf die
eingerretenen ungünstigen Zeitverhältnisse eine die Fortsetzung und Ausführung
ihres Unrernehmens erleichternde Unterstützung zu gewähren, ubernimmt der
Staat den Aktiondren gegenüber eine Zinsgarantie zum Satze von drei und
einem halben Prozent für das statutenmäßig vier Millionen Thaler betragende
Aktienkapital. Diese Bewilligung erfolgt unter den nachfolgenden Maaßgaben
und Bedingungen.
g. 2.