(Nr. 3204.) Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Genehmigung zu den unterm
30. Mai 1849. erlassenen Verordnungen uͤber die Aussuͤhrung der Wahl
der Abgeordneten zur zweiten Kammer und uͤber den Termin zur Wahl
für die zweite Kammer und die Einberufung beider Kammern. Vom
22. Dezember 1849.
N# die auf Grund des Artikels 105. der Verfassungs-Urkunde unterm
30. Mai d. J. erlassene, in der Gesetz-Sammlung Seite 205—211. verkündete
Verordnung über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur zwei-
ten Kammer,
und die unter demselben Datum erlassene, in der Gesetz Sammlung Seite 212.
verkündete
Verordnung über den Termin zur Wahl für die zweite Kammer und
die Einberufung beider Kammern,
dem Artikel 105. der Verfassungs-Urkunde gemäß, den spater zusammengetre-
tenen Kammern vorgelegt worden sind, haben beide Kammern
1) der Verordnung über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur
weiten Kammer die verfassungsmäßige Zustimmung, vorbehaltlich der
evisson dieser Verordnung, ertheilt, und
2) den Erlaß der Verordnung über den Termin zur Wahl für die zweite
Kammer und die Einberufung beider Kammern als durch die Umstände
erechrfertigt erklärt.
Der- wird hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 22. Dezember 1849.
Das Staatsministerium.
Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha.
v. d. Heydt. v. Rabe. Simons. v. Schleinitz.
—— (Nr. 3205.)