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Gesetz-Sammlung
für die
Koͤniglichen Preußischen Staaten.
—— Nr. 17. —
(Nr. 3252.) Privilegium wegen Emission von 2,000,000 Rthlr. Prioritäts-Obligatio-
nen der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 4.
März 1850.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von Seiten der unterm 31. Januar 1847. von Uns bestätig-
ten Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft darauf angetragen
worden ist, derselben zur vollständigen Ausführung der Magdeburg-Witten-
bergeschen Eisenbahn die Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit
Zinskupons versehener Obligationen, jede zu Einhundert Thalern im Betrage
von 2,000,000 Thalern zu gestatten, so entheilen Wir in Gemäßheit des F. 2.
des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche
eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthallen, durch gegenwärtiges
Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten
20,000 Stück Obligationen zu Einhundert Thalern, welche in Gemäßheit des
mit der General-Direktion der Seehandlungs-Sozietät über die vorldufige
Beschaffung des Geldbedürfnisses geschlossenen Vertrages sofort nach ihrer
Ausfertigung der gedachten General-Direktion zum Unterpfande auszuliefern
sind, unker nachstehenden Bedingungen.
K. 1.
Die Obligationen, auf deren Rückseite ein Abdruck dieses Privilegiums
beigesig wird, werden nach dem beiliegenden Schema ausgefertigt und von
dreien Direktoren und dem Rendanten der Gesellschaft unterzeichnet.
. 2.
Die Obligationen tragen fünf Prozent Zinsen. Zu deren Erhebung
werden den Obligationen zunächst für 6 Jahre 12 halbjährige, am 2. Januar
und 1. Juli der betreffenden Jahre zahlbare Zinskupons Nr. 1. bis 12.
nach beiliegendem Schema beigegeben. Beim Ablaufe dieser und jeder fol-
genden sechsjährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekannt-
machung für anderweite sechs Jahre neue Zinskupons ausgereicht. Die Aus-
reichung erfolgt an den Präsentanten des letzten Kupons — mit dessen Rück-
Jahrgang 1950. (Nr. 3252.) 30 gabe
Ausgegeben zu Berlin den 24. Marz 185