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(Nr. 3206.) Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Gen#ehmigung zu der unter
dem 15. Juni 1849. erlassenen Verordnung, betreffend die Bestrasung der
Vergehen gegen die Telegraphen-Anstalten. Vom 4. Januar 1850.
N. die auf Grund des Arrikels 105. der Verfassungs-Urkunde unter
dem 15. Juni 1849. erlassene, in der Gesetz-Sammlung für 1849. Seite 217.
bis 219. verkündete
Verordnung, betreffend die Bestrafung der Vergehen gegen die Tele-
raphen-Anstalten,
jenem Artikel der Verfassungs-Urkunde gemäß, den später zusammengetretenen
Kammern zur Genehmigung vorgelegt worden ist, haben beide Kammern der
gedachten Verordnung ihre Genetm ng ertheilt.
Dies wird hierdurch zur Beachtung bekannt gemacht.
Berlin, den 4. Januar 1850.
Das Staatsministerium.
Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha.
w. d. Heydt. v. Rabe. Simons. v. Schleinitz.
(Nr. 3207.) Bekanntmachung über die unterm 19. Nodember 1849. erfolgte Bestätigung
der Statuten der Boitzenburg-Greiffenberger Chaussee= Gesellschaft. Vom
8. Januar 1850.
D. Königs Majestät haben die unterm 24. September 1849. vollzogenen
Scatuten der für den Bau einer Chaussee von Boitzenburg nach Greiffenberg
unter dem Namen: „Beizenburg-Greiffenberger Chaussee-Gesellschaft“ gebilde-
ten Aktien-Gesellschaft mirtelst Allerhöchsten Erlasses vom 19. November 1849.
u bestaͤtigen geruht, was nach Vorschrift des §. 3. des Gesetzes über Aktien-
Hexellschchte vom 9. November 1843. mit dem Bemerken bekannt gemacht
wird, daß die Statuten durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in
Potsdam zur öffentlichen Kenntniß gelangen werden.
Berlin, den 8. Januar 1850.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
v. d. Heydt.
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