Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3269.) Allerhöchster Erlatz vom 3. April 1850., die Errichtung einer Handelskammer 
für den Landkreis Aachen, mit Ausschluß von Burtscheid, und für den 
Kreis Düren betreffend. 
A. den Bericht vom 20. März d. J. genehmige Ich die Errichtung einer 
Handelskammer für den Landkreis Aachen, mit Ausschluß von Burtscheid, und 
für den Kreis Düren. Die Handelskammer nimmt ihren Sitz in Stolberg. 
Sie soll aus zehn Mitgliedern bestehen, für welche eben so viele Stellvertreter 
ewählt werden. Von den Mitgliedern und Stellvertretern hat der Landkreis 
Aachen mit Ausschluß von Burtscheid sechs und der Kreis Düren vier zu 
wählen. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sind 
sämmtliche Handel= und Gewerbtreibende der genannten Bezirke berechtigt, 
welche in der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten wenigstens 
sechs Thaler Gewerbesteuer entrichten. Zur Gewerbesteuer nicht veranlagte 
Bergwerks-Gesellschaften und Hütten-Gewerkschaften werden hinsichtlich der Wahl- 
fdhigkeit und Wahlberechtigung ihrer Mitglieder, sowie bei der nach Vorschrift 
des §. 17. der Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Errichtung von 
Handelskammern vorzunehmenden Veranlagung des etatsmaäßigen Kostenauf- 
wandes für die Handelskammer als Handlungs-Gesellschaften angesehen, welche 
in der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten zu einer Gewerbe- 
steuer von 12 Rthlrn. veranlagt sind. Im Uebrigen finden die Vorschriften 
der gedachten Verordnung vom 11. Februar 1848. Anwendung. — Dieser 
Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 3. April 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An das Ministerium für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 3270.)
	        
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