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(Nr. 3269.) Allerhöchster Erlatz vom 3. April 1850., die Errichtung einer Handelskammer
für den Landkreis Aachen, mit Ausschluß von Burtscheid, und für den
Kreis Düren betreffend.
A. den Bericht vom 20. März d. J. genehmige Ich die Errichtung einer
Handelskammer für den Landkreis Aachen, mit Ausschluß von Burtscheid, und
für den Kreis Düren. Die Handelskammer nimmt ihren Sitz in Stolberg.
Sie soll aus zehn Mitgliedern bestehen, für welche eben so viele Stellvertreter
ewählt werden. Von den Mitgliedern und Stellvertretern hat der Landkreis
Aachen mit Ausschluß von Burtscheid sechs und der Kreis Düren vier zu
wählen. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sind
sämmtliche Handel= und Gewerbtreibende der genannten Bezirke berechtigt,
welche in der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten wenigstens
sechs Thaler Gewerbesteuer entrichten. Zur Gewerbesteuer nicht veranlagte
Bergwerks-Gesellschaften und Hütten-Gewerkschaften werden hinsichtlich der Wahl-
fdhigkeit und Wahlberechtigung ihrer Mitglieder, sowie bei der nach Vorschrift
des §. 17. der Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Errichtung von
Handelskammern vorzunehmenden Veranlagung des etatsmaäßigen Kostenauf-
wandes für die Handelskammer als Handlungs-Gesellschaften angesehen, welche
in der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten zu einer Gewerbe-
steuer von 12 Rthlrn. veranlagt sind. Im Uebrigen finden die Vorschriften
der gedachten Verordnung vom 11. Februar 1848. Anwendung. — Dieser
Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 3. April 1850.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An das Ministerium für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.
(Nr. 3270.)