Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

J habe auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 27. Februar 1850. be- 
schlossen, die Uebertragung der bis jetzt dem General-Postamte ausschließlich 
zustehenden Befugniß, in Untersuchungssachen wegen Post= und Porto-Kontra- 
ventionen Gunéhch durch eine Resolution zu entscheiden, auch die faigesehte 
Strafe vollstrecken zu lassen, wenn der Beschuidigte nicht binnen zehn Tagen 
nach Empfang der Resolution auf rechtliches Gehhr und Erkenntniß bei dem 
kompetenten Gerichte anträgt, auf die in Folge Meines Erlasses vom 19. Sep- 
tember v. J. errichteten Ober-Postdirektionen wu genehmigen, und weise Sie, 
den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten an, hiernach das 
Exrforderliche zu veranlassen. 
Charlottenburg, den 25. März 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und 
an den Justizminister. 
A. den Bericht des Staatsminisieriums vom 2ten d. M. bestimme Ich, 
daß den Vorstehern der Ober-Postdirektionen der Diensicharakter: Ober-Post- 
direktor, mit dem Range der Ober-Regierungsräthe und Ober-Forstmeister, den 
ihnen beigeordneten Büreauvorstehern der Oienstcharakter: Postrath, mit dem 
Range vor den Assessoren, zukommen soll und daß die Postinspektoren in ihrer 
fesigen Diensistellung den bisher eingenommenen Rang der fünften Rangklasse 
er höhern Provinzial-Beamten beibehalten. 
Charlottenburg, den 3. April 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. d. Heydt. 
v. Rabe. Simons. von Schleinitz. v. Stockhausen. 
An das Staatsministerium. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerlums. 
Berlin, gedrudt in der Königlichen Geheimen Oher-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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