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Ein Gehalt ist mit dem Ehrenamte eines Mitgliedes der technischen
Baudeputation nicht verbunden. g. 8
Die technische Baudeputation versammelt sich regelmaͤßig woͤchentlich
einmal; der Vorsitzende kann jedoch die Mitglieder außerdem bei dringenden
Veranlassungen zu außerordentlichen Versammlungen berufen. Alle in Berlin
anwesende Mitglieder sind verpflichtet, an den Versammlungen, sowie an den
Pruͤfungen der Baufuͤhrer und Baumeister Theil zu nehmen. Außerhalb Berlin
wohnhafte Mitglieder koͤnnen, wenn es erforderlich scheint, zu einzelnen Bera-
thungen und Pruͤfungen einberufen werden.
g. 9.
Die technische Baudeputation ist dem Minister fuͤr Handel, Gewerbe
und oͤffentliche Arbeiten untergeordnet und hat an denselben jährlich einen Ge-
schadftsbericht über ihre gesammte Thätigkeit, namentlich auch über die von ihr
abgehaltenen Prüfungen zu erstatten. Ihre Verhältnisse werden durch ein von
dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu erlassendes Ge-
schäftsreglement näher festgestellt.
Berlin, den 22. Dezember 1849.
Das Staatsministerium.
Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha.
v. d. Heydt. v. Rabe. Simons. v. Schleinitz.
(JVr. 3211.) Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Genehmigung zu der Ver-
ordnung vom 9. Februar 1849. wegen der Errichtung von Gewerbegerichten.
WVom 20. Januar 1850.
N die auf Grund des Artikels 103. der Verfassungs-Urkunde unterm
9. Februar v. J. erlassene, in der Gesetz-Sammlung von 1849. Seite 110.
verkündete
Verordnung über die Errichtung von Gewerbegerichten,
jenem Artikel der Verfassungs-Urkunde gemäß, den Kammern zur Genchmi-
gung vorgelegt worden ist, haben beide Kammern der gedachten Verordnung
ihre Genehmigung ertheilt.
Dies wird hierdurch zur Beachtung bekannt gemacht.
Berlin, den 20. Januar 1850.
Das Staatsministerium.
Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha.
v. d. Heydt. v. Rabe. Simons. v. Schleinitz.
Noiigiet im Büreau des —..
erlin, gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.