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menmehrheit nach der Zahl der Koͤpfe einen Vorsitzenden und einen Stellver-
treter desselben. Im Falle der Gleichheit der Stimmen fuͤr zwei Gewaͤhlte
entscheidet unter Letzteren das Loos.
Bei eintretenden Vakanzen im Ausschuß vereinigen sich die Mitglieder
desselben zu einer Konferenz. Die in derselben Anwesenden waͤhlen durch ab-
solute Stimmenmehrheit ein bis zur nächsten General-Versammlung fungirendes
Ersatzmitglied. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.
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Der Vorsitzende des Ausschusses leitet die Geschäfte desselben und beruft
die Mitglieder zusammn, so oft nach seinem Ermessen eine genügende Ver-
anlassung eintritt. Zu einem gültigen Beschlusse des Ausschusses müssen we-
nigstens fünf Mitglieder anwesend sein.
Die Stimmenmehrheit nach der Zahl der Köpfe entscheidet; bei Gleich-
heit der Stimmen der Vorsitzende und in dessen Abwesenheit der Stellvertreter
desselben. (GI. 27.) In den gemeinschaftlich mit dem Verwaltungsrakh zu pfle-
enden Konferenzen entscheidet gleichfalls die Stimmenmehrheit der persönlich
Anwesenden nach der Zahl der Köpfe, bei Gleichheit der Stimmen die des Vor-
sitzenden des Ausschusses oder dessen Stellvertreters. G. 27.)
Ueber die gemeinschaftlich mit dem Verwaltungsrath zu haltenden
Sitzungen sowohl, als über diejenigen, welche die Mitglieder des Ausschusses
allein abhalten, ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vorsitzenden und
wenigstens zwei bei der Vorlesung noch Anwesenden zu unterschreiben.
b. Vom Verwaltungsrath.
G. 29.
Dem Verwaltungsrath liegt die Anordnung, die obere Leitung und die
spezielle Kontrolle des gesammten Geschäftsbetriebes ob.
Derselbe besteht aus acht Aktionairen, welche künftig (G. 30.) von dem
Ausschusse durch Stimmenmehrheit nach der Kopfzahl auf vier Jahre gewählt
werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.
K. 30.
Der ersie Verwaltungsrath nach Begründung der Bank besteht aus fol-
genden Mitgliedern des bisherigen Kassenvereins, nämlich aus:
4) Herm B. S. Berend,
2)
Fr. Gelpcke,
3) Dr. Hermann Jacobson, oder in dessen Vertretung Herr
Louis Ries,
4 Fr. Mart. Magnus,
5) Alexander Mendelssohn,
6) Paul Mendelssohn-Bartholdy,
7) Ludwig Neuburger,
8) Georg Moritz Oppenfeld, oder in dessen Vertretung Herr
Carl Daniel Oppenfeld.
Von