Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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Von denselben scheiden zuerst nach Ablauf zweier Jahre und hiernaͤchst 
alljaͤhrlich zwei durch das Loos aus, und werden durch neue Wahlen ersetzt. 
Jeder Neugewaͤhlte scheidet nach vier Jahren aus. 
Die Ausscheidenden sind sofort wieder waͤhlbar. 
g. 31. 
Bei den spaͤteren Wahlen der Mitglieder des Verwaltungs-Raths gel- 
ten hinsichtlich der Waͤhlbarkeit die Vorschriften K. 25. 
g. 32. 
Bei eintretenden Vakanzen im Verwaltungs-Rath hat der Ausschuß die 
Ergänzungswahl sofort vorzunehmen. Das durch dieselbe gewählte Mitglied 
trit in Bezug auf die Dauer seines Amtes an die Stelle des ausscheidenden 
Vorgängers. 
K. 33. 
Bei dem Antritt des Amtes hat jedes Mitglied des Verwaltungs= 
Rathes zehn auf seinen Namen eingetragene Aktien der Bank zu deponiren, 
und kann darüber während seiner Amtsdauer nicht verfügen. 
S. 34. 
Die Mitglieder des VBerwaltungs-Raths wählen umer sich durch Stim- 
menmehrheit, nach der Zahl der Kôpfe, zur Leitung der Geschäfte einen Vor- 
sitzenden und einen Stellvertreter desselben, beide auf Ein Jahr. Bei Stim- 
mengleichheit entscheidet das Loos. 
K. 35. 
Der Verwaltungs-Rath versammelt sich so oft der Borsitzende es für 
erforderlich erachter, oder ein Direktions-Mitglied darauf anträgt CG. 46.), 
mindestens aber alle Monat zu Sitzungen, über welche ein Protokoll aufzu- 
nehmen ist. 
K 36. 
Zu den ausschließlichen Befugnissen und Pflichten des Verwaltungs- 
Raths gehört: 
a) Die Anordnung solcher Maaßregeln, die er zu einem geregelten und den 
Zwecken der Bank angemessenen Betriebe der Geschäfte für nöthig er- 
achtet. Die Direktion hat den von dem Verwaltungs-Rath ihr mitge- 
theilten Beschlüssen desselben Folge zu leisten; 
b) die genaue Kenntnißnahme von der Seitens der Direktion bei den jedes- 
maligen Versammlungen des Verwaltungs-Raths ihm vorzulegenden 
Uebersicht der Kasse der Bank, des Wechsel-Portefeuille und der Lom- 
bard-Bestände; 
c) die Absassung der Geschäfts-Instruktionen für das Personal der ein- 
zelnen Geschäftszweige; 
d) die monatliche Revision der Kasse, der Wechsel= und Lombard-Bestände 
Dehreng 4850. (Nr. 3271.) 45 durch
	        
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