Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

— 326 — 
(Nr. 3275.) Allerhoͤchster Erlaß vom 3. April 1850., betreffend die Aufhebung des Frie- 
densgerichts zu Wildenburg und die Eriichtung eines besonderen Friedens- 
gerichts in Eckenhagen für die Bürgermeistereien Eckenhagen, Denklingen 
und Friesenhagen. 
A-. Ihren Bericht vom 20. Mälrz d. J. bestimme Ich nach Ihrem Antrage, 
unter Aufhebung des Friedensgerichts zu Wildenburg, daß der bisherige Bezirk 
desselben in Zukunft nicht zu dem Bezirke des Landgerichts zu Koblenz, sondern 
zu dem des Landgerichts zu Bonn gehöre; ferner, daß der rechts der Sieg be- 
legene Theil der Bürgermeisterci Piseen dem Friedensgerichte zu Waldbroel 
ugetheilt und für die Bürgermeistereien Eckenhagen, Denklingen und Friesen- 
hagen ein eigenes Friedensgericht zu Eckenhagen errichtet werde. Die nähere 
Bestimmung des Zeitpunktes für die hiernach eintretenden Veränderungen in 
den Gerichtsbezirken und für die Eröffnung des Friedensgerichts zu Eckenhagen, 
sowie die Erlassung der nöthigen Ausführungs-Verfügungen, will Ich Ihnen, 
dem Justizminister, anheimgeben. 
Charlottenburg, den 3. April 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Rabe. Simons. 
An die Staatsminister der Finanzen und der Justiz. 
  
(Nr. 3776.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.