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(Nr. 3294.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Juli 1850., betressend die Bewilligung der siskali-
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung des in dem Lands-
berger Kreise delegenen Theils der Straße von Küstrin über Neudamm
und Ppyritz nach Stertin.
N# Ich durch Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen Ausdan
des in dem Landsberger Kreise belegenen Theils der Straße von Kstrin über
Neudamm und Pyritz nach Stettin genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch,
daß das Recht zur Expropriation der in den Bauplan fallenden Grundstäcke,
sowie das Recht zur En#nahme der Chaussee-Neubau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Stcaats-Chausseen geltenden Vor-
schriften, auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. Zugleich geneh-
mige Ich für dieselbe die Erhebung eines Ebausseegerdes nach dem jedesmal
für die Staats-Chausseen gültigen Tarife und die Amwendung der dem Tarife
# 5*0 Februar 1840. angehängten Bestimmungen über die Chausseepolizei-
ergehen.
8 Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 6. Juli 1850.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Rabe.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffenrllche
Arbeiten und den Finanzminister.
(Nr. 3292.)