Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3301.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Juli 1850., betreffend die Errichtung eines Ge- 
werbegerichts für den Gemelndebezirk der Stadt Liegnitz. 
A- Ihren Bericht vom 27. Juni d. J. genehmige Ich die Errichtung eines 
Gewerbegerichts für den Gemeindebezirk der Stadt Liegnitz, welches daselbst 
seinen Sitz haben und in der Klasse der Arbeitgeber aus fünf Mitgliedern des 
Handwerkerstandes und zwei Mitgliedern des Fabrikstandes, in der Klasse der 
Arbeitmmehmer aber aus vier Mitgliedern des Handwerkerstandes und zwei Mit- 
gliedern des Fabrikstandes bestehen soll. 
Sanssouci, den 15. Juli 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Justizminister. 
  
(Ar. 3302.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Juli 1850., betreffend die in Bezug auf de 
Ausbau der Gemeinde-Chaussee von Derschlag über Nespen nach Rothe= 
mühle mit einer Zweig-Chaussee von Nespen nach Brüchermühle bewillig- 
ten fiskalischen Vorrechte. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ausbau einer 
Gemeinde-Chaussee von Derschlag über Nespen nach Rothemühle mit einer 
Zweig-Chaussee von Nespen nach Brüchermühle genehmigt habe, will Ich den 
dabei betheiligten Gemeinden Behufs der künftigen Unterhaltung dieser Stra- 
ßen die Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staatschausseen gel- 
tenden jedesmaligen Chausseegeld-Tarif unter der Bedingung gestatten, daß da- 
egen die etwa bestehenden Brücken-, Damm= dder Pflastergelder wegfallen. 
##glech bestimme Ich, daß das Recht zur Expropriation der für die Chausseen 
erforderlichen Grundstücke und die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf diese 
Straßen Anwehdung finden. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Canssou, den 15. Juli 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Rabe. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3303.)
	        
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