Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3304.) Allerhoͤchster Erlaß vom 22. Juli 1850., betreffend die der Gemeinde Broich 
in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee 
von der Aachen-Krefelder Bezirksstraße zu Birk über Euchen nach der 
Aachen-Kölner Staatsstraße bei Vorweiden mit einer Verzweigung von 
Euchen nach Neusen bewilligten fiskalischen Vorrechte. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Aachen-Krefelder Bezirksstraße zu Birk über Euchen 
nach der Aachen-Kölner Staatsstraße bei Vorweiden mit einer Verzweigung 
von Euchen nach Neusen genehmigt habe, will Ich der Gemeinde Broich Be- 
hufs der künftigen Unterhaltung der Straße auf jeder der beiden Verzweigun- 
gen derselben die Erhebung eines halbmeiligen SCheustergeddes nach dem jedes- 
mal für die Staatschausseen geltenden Tarife gestatten, indem Ich zugleich fest- 
setze, daß die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf diese Straße Anwen- 
dung finden sollen. 
Charlottenhof, den 22. Juli 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Rabe. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3305.)