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(Nr. 3305.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Juli 1850., betreffend die Errichtung eines Ge-
werbegerichts für den Gemeindebezirk der Stadt Görlitz.
A.: Ihren Bericht vom 10. Juli d. J. gemehmige Ich hierdurch die Errich-
tung eines Gewerbegerichtes für den Gemeindebezirk der Stadt Görlitz, welches
daselbst seinen Sitz haben, und in der Klasse der Arbeitgeber aus fünf, in der
Klasse der Arbeitnehmer aus vier Mitgliedern bestehen soll.
Charlottenhof, den 29. Juli 1850.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten
und den Justizminister.
(Nr. 3306.) Allerhoͤchster Erlaß vom 29. Juli 1850., betreffend die in Bezug auf den Bau
einer Chaussee von der Arnsberg-Beverunger Straße bei Bredelar über
Madfeld, Bleiwasche, Wünnenberg und Haaren nach Salgzkotten bewillig-
ten fiskalischen Voreechte.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den bethei-
ligten Gemeinden und der Forstverwaltung eingeleiteten Bau einer Chaussee von
der Arnsberg-Beverunger Straße bei Bredelar über Madfeld, Bleiwäsche,
Wünnenberg und Haaren nach Salzkotten genehmigt habe, bestimme Ich hier-
durch, daß das Recht zur Expropriation der für diese Chaussee erforderlichen
Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhal-
tungs-Materialien nach Maaßgabe der für die Staatschausseen geltenden Vor-
schriften auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich
die Erhebung des Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Shgatschaussees
geltenden Chausseegeld-Tarif hiermit bewilligen. Auch sollen die dem Chaussee-
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Chausseepolizei-Vergehen auf diese Straße Anwendung finden.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
harlottenhof, den 29. Juli 1850.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Rabe.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3305—3307.) (Nr. 3307.)