Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 241
nen Gesetzesentwurf betr. Einführung der obligatorischen Civilehe be-
reits fertig.
15. Dec. (Deutsches Reich.) Reichstag: beendigt die erste Berathung
des Budgets für 1875. Eine längere Debatte veranlassen noch die
Matricularbeiträge: die geforderte Erhöhung derselben wird schließlich
abgelehnt und beschlossen, den Mehrbetrag mit 16,527,209 Mark
aus den Ueberschüssen des Jahres 1874 zu bestreiten.
Präsident Delbrück erklärt, daß das Reichskanzleramt fortan die Ma-
tricularbeiträge in der biernach beschränkten Höhe dergestalt als einen fixir-
ten Betrag ansehen werde, so daß es sich erlauben würde, bei einem künftig
hervortretenden Mehrbedürfniß an Einnahmen neue Reichssteuern vor-
zuschlagen. Von Seiten Laskers wie auch der Fortschrittspartei erklärt
man sich entschieden gegen eine Mehrbelostung des Volkes durch Stenern;
so weit es dagegen nur auf eine Uebertragung von Steuern von den Ein-
zelstaaten auf das Reich unter entsprechender anderweitiger Entlastung der
Einzelstaaten ankomme, sei man Steuerreformen niemals abgeneigt gewesen.
Lasker spricht von der Reichseinkommensteuer und der Uebernahme von
Stempelsteuern auf das Reich, darunter besonders vom Erbschafts= und Im-
mobilienstempel.
Der Reichstag genehmigt den Beschlussesentwurf des Bundesraths
betr. die Commissionsberathungen über die großen Justizgesetzgebungs-
vorlagen in der Zeit zwischen der laufenden und der nächsten Session
des Reichstages.
„ (Preußen.) Der Erzbischof von Köln wird vom Oberpräsiden-
ten aufgefordert, die wegen nicht erfolgter definitiver Besetzung der
sogen. Succeursalpfarreien verfallenen 29,500 Thlr. vor Ablauf des
Jahres zu bezahlen, widrigenfalls er sich zu weiteren Schritten gegen
ihn genöthigt sehen würde.
16. „ (Deutsches Reich.) Bundesrath: beschließt mit großer Mehr-
heit, in die Errichtung einer Reichsbank in Verbindung mit dem
Bankgesetz einzuwilligen und ersucht die Reichsregierung, der Com-
mission des Reichstages bez. der Bedingungen nähere Mittheilungen
zu machen.
„ (Deutsches Reich). Reichstag: Verhandlung über den Fall
Majunke. Die Geschäftsordnungscommission hat sich über einen An-
trag nicht einigen können und der größte-Theil der Nationalliberalen
scheint eingesehen zu haben, daß ihr Vorgehen am 12. d. M. ein
voreiliges war und macht nunmehr entschieden Kehrt. Doch gelingt es
ihr nicht, die einfache Tagesordnung durchzusetzen. Der linkeste Flü-
gel derselben, etwa ein Dutzend, setzen mit der Fortschrittspartei und
dem ultramontanen Centrum, 158 gegen 151 Stimmen, einen An-
trag v. Hoverbeck's durch, der eine authentische Erklärung des betref-
fenden Artikels der Verfassung verlangt in dem Sinne, daß Verhaf-
tungen von Reichstagsmitgliedern während der Session überhaupt
ausgeschlossen sein sollten.
Der Reichskanzler, durch die Vorgänge bez. des Falls Majunke
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