Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3327.) Allerhöchstker Erkaß vom 1.4. Oktober 1680. wigen Bewilligung des Rechts 
zur Erhebung eines Chausseegeldes auf der zu erbauenden Chaussee von 
Czarnikau nach Schönlanke. 
A- den Bericht vom 2. Oktober d. J. bewillige Ich für den von dem 
Czarnikauer Kreise unternommenen Chausseebau von Czarnikau nach Schönlanke 
gegen die vorschriftsmäßige Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen geltenden 
Chausseegeld-Tarif. Auch sollen die dem Tarife vom 29. Februar 1840. an- 
gehangten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-BVergehen auf die gedachte 
Straße Anwendung finden. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur bffentlichen 
Kenneniß zu bringen. 
Seanssouci, den 14. Okrober 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydk. v. Rabe. 
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten und den 
Finanzminister. 
(Nr. 3328.)
	        
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