Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3333.) Genehmigungs-Urkunde, die Erhöhung des Anlage-Kapitols der Ruhrort= 
Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn= Gesellschaft betreffend. Vom 16. 
November 1850. 
Wie Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Kdnig von 
Preußen rc. #2c. 
Nachdem von der auf Grund des mit der Ruhrort-Crefeld-Kreis Glad- 
bacher Eisenbahn-Gesellschaft unterm 26. September 1849. abgeschlossenen 
Vertrages (Gesetz-Sammlung pro 1850. Seite 157. ff.) und Unseres Erlasses 
vom 4. März 1850. (Gesetz-Sammlung für 1850. S. 162.) zur Verwaltung 
und zum Betriebe des Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Unterneh- 
mens eingesetzten Direktion, im Einverständnisse mit der in Folge jenes Ver- 
trages von Seiten der Gesellschaft bestellten Depuration, darauf angetragen 
worden, Behufs vollständiger Ausführung und Ausrüstung der Bahn das An- 
lage-Kapital für das gedachte Unternehmen zum Betrage von 1,200,000 Rehlr. 
um 912,000 Rehlr. zu erhöhe #, wollen Wir zu dieser Erhöhung des Anlage- 
Kapicals der Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Gesellschaft auf den 
Betrag von 2,112,000 Rechlr. hiermit Unsere Zustimmung ertheilen. Zugleich 
genehmigen Wir hierdurch mit Bezug auf die 99. 1. und 13. des vorerwähn- 
ten Vertrages, daß in Gemäßheit des F. 20. der Statuten der Ruhrorts Cre- 
feld -Kreis Gladbacher Eisenbahn-Gesellschaft (Gesetz-Sammlung pro 1847. 
S. 47. ff.) zur Deckung des obigen Bedarfs, außer den vorläufig ausgegebe- 
nen 12,000 Stück Aktien, noch weitere, in der bisherigen Nummerzahl fort- 
laufende 3000 Stück Stamm-Aktien zu 100 Rehlr. ausgegeben werden, inbem: 
Wir auf Grund des Gesetzes vom 28. Februar 1850. (B#-Samnlung Pro 
1850. S. 76.) für die Zinsen dieser Aktien zum Satze von drei und einem 
halben Prozent nach näherer Maaßgabe des unterm 26. September 1849. ab- 
gecchlossenen Vertrages die Garantie des Staates bewilligen, und daß der 
eberrest durch Emission von 3060 Stück vier und ein hal prozentiger Prio- 
rikäts-Obligationen zu 200 Rehlr. in Gemäßheit Unseres Priotlegiums vom 
heutigen Tage beschafft werde. 
Die gegenwärtige Genehmigungs-Urkunde ist durch die Gesetz-Sammlung 
zur öffentlichen Kenneniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Potsdam, den 16. November 1850. 
(I. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Rabe. 
  
(Nr. 3334.)
	        
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