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(Nr. 3333.) Genehmigungs-Urkunde, die Erhöhung des Anlage-Kapitols der Ruhrort=
Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn= Gesellschaft betreffend. Vom 16.
November 1850.
Wie Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Kdnig von
Preußen rc. #2c.
Nachdem von der auf Grund des mit der Ruhrort-Crefeld-Kreis Glad-
bacher Eisenbahn-Gesellschaft unterm 26. September 1849. abgeschlossenen
Vertrages (Gesetz-Sammlung pro 1850. Seite 157. ff.) und Unseres Erlasses
vom 4. März 1850. (Gesetz-Sammlung für 1850. S. 162.) zur Verwaltung
und zum Betriebe des Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Unterneh-
mens eingesetzten Direktion, im Einverständnisse mit der in Folge jenes Ver-
trages von Seiten der Gesellschaft bestellten Depuration, darauf angetragen
worden, Behufs vollständiger Ausführung und Ausrüstung der Bahn das An-
lage-Kapital für das gedachte Unternehmen zum Betrage von 1,200,000 Rehlr.
um 912,000 Rehlr. zu erhöhe #, wollen Wir zu dieser Erhöhung des Anlage-
Kapicals der Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Gesellschaft auf den
Betrag von 2,112,000 Rechlr. hiermit Unsere Zustimmung ertheilen. Zugleich
genehmigen Wir hierdurch mit Bezug auf die 99. 1. und 13. des vorerwähn-
ten Vertrages, daß in Gemäßheit des F. 20. der Statuten der Ruhrorts Cre-
feld -Kreis Gladbacher Eisenbahn-Gesellschaft (Gesetz-Sammlung pro 1847.
S. 47. ff.) zur Deckung des obigen Bedarfs, außer den vorläufig ausgegebe-
nen 12,000 Stück Aktien, noch weitere, in der bisherigen Nummerzahl fort-
laufende 3000 Stück Stamm-Aktien zu 100 Rehlr. ausgegeben werden, inbem:
Wir auf Grund des Gesetzes vom 28. Februar 1850. (B#-Samnlung Pro
1850. S. 76.) für die Zinsen dieser Aktien zum Satze von drei und einem
halben Prozent nach näherer Maaßgabe des unterm 26. September 1849. ab-
gecchlossenen Vertrages die Garantie des Staates bewilligen, und daß der
eberrest durch Emission von 3060 Stück vier und ein hal prozentiger Prio-
rikäts-Obligationen zu 200 Rehlr. in Gemäßheit Unseres Priotlegiums vom
heutigen Tage beschafft werde.
Die gegenwärtige Genehmigungs-Urkunde ist durch die Gesetz-Sammlung
zur öffentlichen Kenneniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Potsdam, den 16. November 1850.
(I. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Rabe.
(Nr. 3334.)