Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3215.) Privilegium wegen Ausstellung auf den Inhaber lautender Danziger Stadt- 
Obligationen zum Bettage von 100,000 Rthlr. Vom 14. Januar 1850. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. v. 
Nachdem der Magistrat und die Stadtverordneten der Stadt Danzig darauf 
angetragen haben, die Anleihe von 100,000 Rthlr., zu welcher die Stadt 
Danzig durch das ihr unter dem 22. August 1848. von Uns ertheilte Privile- 
gium ermächtigt worden ist, zu vier Prozent, statt, wie darin bestimmt wird, 
u fünf Prozent Zinsen aufnehmen zu dürfen, wollen Wir derselben, unter Auf- 
sirung des vorgedachten Privilegik vom 22. August 1848. (Gesetz-Sammlung 
S. 224.), durch das gegenwärtige Privilegium zur Ausstellung von 100,000 Rehlr. 
Einhunderkrachsend Thalern 
„Danziger Stadtobligationen, welche nach dem anliegenden Schema, und zwar 
666 Stück zu 100 Rthlr. und 668 Stück zu 50 Rthlr. auszufertigen, mit 
vier vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der Gläubiger unkündbar 
und mit jahrlich Eins vom Hundert durch jährliche Verloosung zu tilgen sind, 
Unsere landesherrliche Genehmigung mit Vorbehalt der Rechte Dritter hier- 
durch ertheilen, ohne dadurch jedoch den Inhabern der Obligationen in Anse- 
hung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen. 
Gegeben Charlottenburg, den 14. Januar 1850. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. v. Rabe. 
  
Schema
	        
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