Sachregister.
Ablösungen, (Forts.)
§. 98.) 107. — außer den abänbdernden Bestlmmungen
der §§. 106 —111. bleiben vorläufig die übrigen, das
Kostenwesen und das Verfahren, sowie die Rechte drit-
ter Personen regelnden bestehenden gesetzlichen Bestim-
mungen und die hierauf bezüglichen Vorschriften der
oben im §. 1. genannten bisherigen Gesetze in Kraft,
in so welt sie nicht durch dieses und das Geseh von
demselben Tage über die Errichtung von Rentenbanken
austrücklich abgrändert sind. (ebend. S. 112.) 111. —
das Gesetz v. 9. Oklbr. 1818. betreffend die Sistirung
der Verhandlungen über die Ablösung der Dienste,
Natural- und Geldabgaben, sewie dle darüber anhän-
gigen Prozesse, verliert in Ansehung aller derjenigen
Verhandlungen und Prozesse seine Wirksamkeit, welche
Rechtsrerhältnisse zum Gegenstande haben, die nach dem
gegenwärtigen Gesetze geordnet werden sollen. (ebend.
S. 113.) 111. — der auf einer Dienstbarkeit beruhenden
Berechtigungen bei Gemelnheitstheilungen. (G. v. 2
März 50.) 130 —144. — der auf Mühlengrundstücken
haftenden Reallasten. (G. v. 11. März 50.) 140 —148.
— der zeitherigen, nicht persönlichen Gemeinde-Abgaben
und Lasten gegen Enschärigung und Verfahren bet sol-
chen. (Gem.-Ord. vom 11. März 50. §. 3.) 214. —
im Herzogthum Anhalt-Bernburg, deren Leitung,
sowie die Entscheibung der dabei vorkommenden Stkrei-
tigkeiten, durch Preußische Auseinandersetzungsbehörden.
(Vertrag v. 11. Septbr. 50.) 413— 416. — f. auch
Anhalt-Bernburg.
Ablösungs-Ordnung, vom 7. Juni 1821., wegen
Ablösung der Dienste, Natural- und Gelrleistungen von
Grundstücken, welche elgenthümlich zu Erbzins= oder
Erbpachtrecht besessen worden, deren Aufhebung durch
ras Gesetz (v. 2. März 50. §. 1. Nr. 7.) 77.
Abverkauf einzelner Gutsparzellen, (. letz.
Abwesenhelt, häufige oder lange dauernde in Geschäf-
ten, solche berechtigt zur Ablehnung oder zur früheren
Niederlegung unbesoldeter Stellen in der Gemeinde-
Verwaltung oder Vertretung. (Gem. Ord. v. 11. März
50. §S. 137.) 246.
Abzugsgelder, dürfen nicht erhoben werden. (Verf.=
Urk. v. 31. Janr. 50. Art. 11.) 18.
Adressen, solche an des Königs Mosjestät zu richten,
hat jede Kammer für sich das Recht. (V. U. v. 31. Janr.
50. Art. 81.) 29. — solche darf Niemand den Kammern
oder einer derselben in Person überreichen. (ebend. Art.
61.) 29.
Asterverpachtungen, von Jagden, dieselben sind ohne
Einwilligung des * nicht gestattet. (G. v. 7.
März 50. §s. 12.) 1
1850. 3
Agrar-Gesetze und Verordnungen, frühere, welche
darselten, mit dem Zeltpunkte der Verkündigung des Ge-
setzes v. 2. März 50. außer Kraft treten. (§. 1. desselben.)
77—79. — auch werden die Bestimmungen der vor-
stehend nicht aufgehobenen Gesetze außer Kraft gesetzt,
welche den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes ent-
gegen oder mit demselben sich nicht vereinigen lassen.
(G. v. 2. März 50. §. 1. am Schluß.) 79.
Allodifikationszins, siehe Lehnsherrlichkelt.
Altenaer Krels, im Regierungsbezirke Arnsberg, siehe
Handelskammern.
Amortisatlon, verlorener oder vernichteter Renten-
briefe, siehe letz.
Tmter, öffentliche, dieselben sind, unter Einhaltung der
von den Gesetzen festgestellten Bedingungen, für alle
dazu Besähigten gleich zugänglich. (Verf. Urk. v. 31.
Jan. 650. Art. 4.) 18. — andere, deren Verwaltung
berechtigt zur Ablehnung oder zur früheren Niederle-
gung unbesoldeter Stellen in der Gemeindeverwaltung
oder Vertretung. (Gem. Ord. v. 11. März 50. §. 137.)
216. — für Sammtgemeindebezirke in der Provinz
Westphalen, bereits bestehende, Veränderungen mit
solchen. (Gem. Ord. v. 11. März 50. S. 150.) 219.
Amtmänner, seitherige, aber nicht gewählte, An-
sprüche derselben auf Penslon. (Gem. Ork. v. 11. März
650. S. 157.) 250. 231.
Amtsbefugnisse, die Bedingungen, unter welchen öf-
fentliche Ciril= und Militalrbeamte, wegen verübter
Rechtsverletzungen durch Uberschreitung jener, gerichtlich
in Anspruch genommen werden können, brstimmt das
Geseß. (V. U. v. 31. Jan. 50. Art. 97.) 31. — eine
vorgängige Genehmigung der vorgesetzten Dienstbehörde
darf jedoch nicht verlangt werden. (ebend. Art. 97.) 31.
Amtsblätter der Regierungen, siehe Reglerungs-
Amtsblätter.
Amtsentsetzung (Dienstentsetzung, Kassation), deren
Ausführung gegen Richter. (V. U. v. 31. Janr. 50
Art. 87.) 30. »
Amtskautionen, biejenigen, welche von dem Ge-
meinde-Einnehmer, sowie von andern Gemeindebeamten,
zu lelsten sind, bestimmt der Gemeinderath. (Gem. Ord.
v. 11. März 50. Ss. 51. 112.) 226. 210.
Amtssuspension, deren io gegen Rlchter.
(V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 87.) 30.
Angehörige, als Thellnehmer oder -t bel Jagd-
volisei.übertretungen, Strafbarkelt und Vertretung der-
selben. (G. v. 7. März 50. §&. 19.) 109. f.
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