Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 
Ablösungen, (Forts.) 
§. 98.) 107. — außer den abänbdernden Bestlmmungen 
der §§. 106 —111. bleiben vorläufig die übrigen, das 
Kostenwesen und das Verfahren, sowie die Rechte drit- 
ter Personen regelnden bestehenden gesetzlichen Bestim- 
mungen und die hierauf bezüglichen Vorschriften der 
oben im §. 1. genannten bisherigen Gesetze in Kraft, 
in so welt sie nicht durch dieses und das Geseh von 
demselben Tage über die Errichtung von Rentenbanken 
austrücklich abgrändert sind. (ebend. S. 112.) 111. — 
das Gesetz v. 9. Oklbr. 1818. betreffend die Sistirung 
der Verhandlungen über die Ablösung der Dienste, 
Natural- und Geldabgaben, sewie dle darüber anhän- 
gigen Prozesse, verliert in Ansehung aller derjenigen 
Verhandlungen und Prozesse seine Wirksamkeit, welche 
Rechtsrerhältnisse zum Gegenstande haben, die nach dem 
gegenwärtigen Gesetze geordnet werden sollen. (ebend. 
S. 113.) 111. — der auf einer Dienstbarkeit beruhenden 
Berechtigungen bei Gemelnheitstheilungen. (G. v. 2 
März 50.) 130 —144. — der auf Mühlengrundstücken 
haftenden Reallasten. (G. v. 11. März 50.) 140 —148. 
— der zeitherigen, nicht persönlichen Gemeinde-Abgaben 
und Lasten gegen Enschärigung und Verfahren bet sol- 
chen. (Gem.-Ord. vom 11. März 50. §. 3.) 214. — 
im Herzogthum Anhalt-Bernburg, deren Leitung, 
sowie die Entscheibung der dabei vorkommenden Stkrei- 
tigkeiten, durch Preußische Auseinandersetzungsbehörden. 
(Vertrag v. 11. Septbr. 50.) 413— 416. — f. auch 
Anhalt-Bernburg. 
Ablösungs-Ordnung, vom 7. Juni 1821., wegen 
Ablösung der Dienste, Natural- und Gelrleistungen von 
Grundstücken, welche elgenthümlich zu Erbzins= oder 
Erbpachtrecht besessen worden, deren Aufhebung durch 
ras Gesetz (v. 2. März 50. §. 1. Nr. 7.) 77. 
Abverkauf einzelner Gutsparzellen, (. letz. 
Abwesenhelt, häufige oder lange dauernde in Geschäf- 
ten, solche berechtigt zur Ablehnung oder zur früheren 
Niederlegung unbesoldeter Stellen in der Gemeinde- 
Verwaltung oder Vertretung. (Gem. Ord. v. 11. März 
50. §S. 137.) 246. 
Abzugsgelder, dürfen nicht erhoben werden. (Verf.= 
Urk. v. 31. Janr. 50. Art. 11.) 18. 
Adressen, solche an des Königs Mosjestät zu richten, 
hat jede Kammer für sich das Recht. (V. U. v. 31. Janr. 
50. Art. 81.) 29. — solche darf Niemand den Kammern 
oder einer derselben in Person überreichen. (ebend. Art. 
61.) 29. 
Asterverpachtungen, von Jagden, dieselben sind ohne 
Einwilligung des * nicht gestattet. (G. v. 7. 
März 50. §s. 12.) 1 
1850. 3 
Agrar-Gesetze und Verordnungen, frühere, welche 
darselten, mit dem Zeltpunkte der Verkündigung des Ge- 
setzes v. 2. März 50. außer Kraft treten. (§. 1. desselben.) 
77—79. — auch werden die Bestimmungen der vor- 
stehend nicht aufgehobenen Gesetze außer Kraft gesetzt, 
welche den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes ent- 
gegen oder mit demselben sich nicht vereinigen lassen. 
(G. v. 2. März 50. §. 1. am Schluß.) 79. 
Allodifikationszins, siehe Lehnsherrlichkelt. 
Altenaer Krels, im Regierungsbezirke Arnsberg, siehe 
Handelskammern. 
Amortisatlon, verlorener oder vernichteter Renten- 
briefe, siehe letz. 
Tmter, öffentliche, dieselben sind, unter Einhaltung der 
von den Gesetzen festgestellten Bedingungen, für alle 
dazu Besähigten gleich zugänglich. (Verf. Urk. v. 31. 
Jan. 650. Art. 4.) 18. — andere, deren Verwaltung 
berechtigt zur Ablehnung oder zur früheren Niederle- 
gung unbesoldeter Stellen in der Gemeindeverwaltung 
oder Vertretung. (Gem. Ord. v. 11. März 50. §. 137.) 
216. — für Sammtgemeindebezirke in der Provinz 
Westphalen, bereits bestehende, Veränderungen mit 
solchen. (Gem. Ord. v. 11. März 50. S. 150.) 219. 
Amtmänner, seitherige, aber nicht gewählte, An- 
sprüche derselben auf Penslon. (Gem. Ork. v. 11. März 
650. S. 157.) 250. 231. 
Amtsbefugnisse, die Bedingungen, unter welchen öf- 
fentliche Ciril= und Militalrbeamte, wegen verübter 
Rechtsverletzungen durch Uberschreitung jener, gerichtlich 
in Anspruch genommen werden können, brstimmt das 
Geseß. (V. U. v. 31. Jan. 50. Art. 97.) 31. — eine 
vorgängige Genehmigung der vorgesetzten Dienstbehörde 
darf jedoch nicht verlangt werden. (ebend. Art. 97.) 31. 
Amtsblätter der Regierungen, siehe Reglerungs- 
Amtsblätter. 
Amtsentsetzung (Dienstentsetzung, Kassation), deren 
Ausführung gegen Richter. (V. U. v. 31. Janr. 50 
Art. 87.) 30. » 
Amtskautionen, biejenigen, welche von dem Ge- 
meinde-Einnehmer, sowie von andern Gemeindebeamten, 
zu lelsten sind, bestimmt der Gemeinderath. (Gem. Ord. 
v. 11. März 50. Ss. 51. 112.) 226. 210. 
Amtssuspension, deren io gegen Rlchter. 
(V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 87.) 30. 
Angehörige, als Thellnehmer oder -t bel Jagd- 
volisei.übertretungen, Strafbarkelt und Vertretung der- 
selben. (G. v. 7. März 50. §&. 19.) 109. f. 
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