Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

4 Sachregister. 
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Anhalt-Bernburg, Herzogthum, Erwtlterung der Über- 
einkunft mit demselben wegen Verhütung und Bestrafung 
der Forst- und Jagdfrevel v. i 830. (Minist.Erll. 
v. 4. Febr. 50.) 73. 74. — Vertrag mit demselben 
wegen Ubertragung der Leitung der Gemeinhettéthei- 
lungs-= und Ablösungsgeschäste in solchem auf die Ks- 
niglich Preußischen Auseinandersetzungs-Behörden. (v. 
11. Septbr. 50.) 413—416. — riesseits sind rafür zur 
Zeit die General-Kommission in Stendal und das Re- 
vissons - Kolleglum für Landeskultur = Sachen in Berlin 
bestimmt. (ebend. Art. 1.) 413. — Verfahren tieser 
letzteren Behörden, wobel die im Herzogthum Anhalt- 
Bernburg geltenden Gesetze und Verordnungen zum 
Grunde gelegt werden. (Art. 2 —7.) 413—415. — 
Anwendung der im Prrußischen geltenden Vorschriften 
wegen der Kosten und der Remunertrung der Beam- 
ten. (Art. 8.) 415. — angemessener Beitrag zu den 
General--Kosten seltens des Herzogthums, welcher für 
rie nächsten fünf Jahre auf dle Summe von 600 Rhlr. 
jährlich festgesetzt wird. (Art. 9.) 415. — tie usssih- 
rung des Vertrages erfolgt mit dem 1. Oktbr. 1850. 
und steht gegenseltig frei, nach Ablauf von fünf, Jah- 
ren und von da ab jederzeit nach Einjähriger Kündi- 
gung, von dem Vertrage zurückzutreten. (Art. 10.)° 415. 
Anklagen, gegen Minister, durch Beschluß einer Kam- 
mer, wegen Verfassungsverletzung, Bestechung und Ver- 
raths, Verfahren rücksichtlich ders. (V. U. v. 31. Janr. 
50. Art. 601.) 25. — nähere Bestimmungen darüber 
werden einem besondern Gesetze vorbehalten. (ebend. 
Art. 01.) 25. —. Beschränkung des Königlichen Begna- 
digungs- und Strafmilderungsrechts bei Verurtheilun- 
gen in Folge derselben. (ebend. Art. 49.) 23. 
Anleihen, der Prorinz, zu solchen bedarf es eines Ge- 
setzes. (Provinzlal-Ord. v. 11. März 50. Ark. 46.) 200. 
— der Krelsgemeinden, Beschlüsse über solche bedürfen 
der Genehmigung des Bezirksrathes. (Kreis-Ord. v. 
11. März 50. Art. 13.) 234. — für die Staatskasse, 
s. Staatsanleihen. 
Anpflanzungen, öffentliche, Befrelung derselben 
von der Grundsteuer (G. v. 21. Febr. 50. 8. 2.b.) 62. 
Ansiedelungen, neue, Aushändigung der Baukonsense 
zu solchen an Trennstücke= Ewerber. (G. v. 24. Febr. 
50. S. 2.) 68. · 
Anstcllnngen,itsösskntllanmtekms.leh. 
Antiquakc,EkthkilungundZukückaahmetrr·zuihtkm 
GewerbebktrtcbeetfotketlichknbtsondemEtlaubnlßtck 
Regierung.(V.v.5.Juni50-§.2.)329.—Bu- 
stattungcinekalstbiszum1.Juli50.zurnachttäg- 
lichknEinholungtieferEtlaubnlß.(ebcnts.§.2.)329.f. 
Antrittsgelder, s. Besitzveränderungs-Abgaben. 
  
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1850. 
i täts-Verhältnisse, der richterlichen Btam- 
ien, sowie der Beamten der Staatsanwaltschaft, deren 
Regulirung. (A. E. v. 19. März 50.) 274—276. 
Appellation, Rechtsmittel, Zulässigkelt derselben in 
Clvilprozessen wegen Beleidigungen. (G. v. 11. März 
50. §. 7.) 175. — Verfahren wegen neuer Thatsachen 
oder neuer Beweiemittel in der Appellations - Instanz 
für solche Prozesse. (ebend. §. 8.) 175. 
Appellationsgerichte, die Rangverhältnisse deren 
Präsidenten und Rälhe bleiben unverändert. (A.-E. v. 
19. März 50. Nr. 6.) 275.— dem Appellationsgerichte 
zu Berlin wird auf dessen Antrag vie Wiederannahme 
der Bezeichnung „Kammergericht“ gestattet. (A. 
E. v. 21. Mai 50.) 333..— die Verordnung über das 
Verfahren in Civilprozessen in dem Bezirke des Appel- 
lationsgerichts zu Greifswald v. 21. Jull 1819 ha- 
ben beide Kammern ihre Genehmigung erthellt. (Staats- 
mnist. Bekanntmach. v. 23. Febr. 50.) 67.— zu Arns- 
berg und Hechingen, ssehe Fürstenthümer Hohen- 
zollern. 
Appellationsgerlschtshof., Rheinischer, zu Celn, 
in dessen Bezirk verblelbt es rücksichtllch der Haltung 
der Gesetzsammlung und der Regicrungs-Amtsblätter 
bei den, der dort bestehenden Gerichtsverfassung ent- 
sprechenden Vorschriften der Verordnung vom 9. Juni 
1819. (A. E. v. 6. Juli 50.) 302. — neue Einthei- 
lung der Bezirke der Hypothekenämter in dessen Bereiche. 
(G. v. 11. März 50.)281—287. — in dem Bezirke desselben 
behält es bei den Bestimmungen des Rheinischen Straf- 
gesetztuches über die Stellung unter Dolizeiaussicht 
überall sein Bewenden. (G. v. 12. Febr. 50. Art. 12.) 
51. — jedoch sollen die Bestimmungen des gegenwär- 
tigen Gesetzes über die Stellung unter Polizelaussscht 
wegen Kontrebande und Zollkontraventlon auch für des- 
sen Bezirk in Anwendung kommen. (ebend. §. 12.) 51. 
ogerichts-Näthe, deien Gehälter wer- 
ten nicht, wie bisher nac dem spezlellen Etat des Ap- 
pellationsgerichts, bei welchem dieselben angrstellt sind, 
sondern nach der Gesammtanzahl der bei allen Appella- 
tionsgerichten verhandenen Rathsstellen in den zulässi- 
gen Abstufungen regulirt. (A. E. v. 19. März 50. 
Nr. 1.) 274. — die Lokalzulagen, welche der Etat für 
einige Rathsstellen in Berlin nachweist, werden hierdurch 
nicht betroffen. (ebend. Nr. 1.) 274. — kleselben sind 
zur Haltung der Gesetz-Sammlung und des Regierungs- 
amtsblattes verpflichtet. (A. E. v. 6. Jull 50.) 362. 
Appellationsgerichts = Neferendarien, dieselben 
sind zur Haltung der Gesetz Sammlung und des Ne- 
hlerungsamtsblattes verpflichtet. (A. E. v. 6. Jull 50.) 
362. 
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