Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 1850. 
Arbeiten, die auf Grundstücken haftende Verpflichtung, 
solche gegen das in der Gegend übliche Tagelohn zu 
leisten, wird ehnt Ertschrigung aufgeheben.- (G. v. 
2. März 50. §S. 2. Nr. 7. 
Archlve, von besonderm - bislorlschen 
oder Kunstwerth, Beschlüsse des Gemeinderaths über 
deren Veräußerungen und wesentliche Veränderungen 
bedürfen der Genehmigung der Bezirksreglerung. (Gem. 
Ord. v. 11. März 50. S. 48. 100.) 226. 210. 
Armenhäuser, effent Befrelung derselben von der 
Grundsteuer. (G. v. 21. Febr. 50. S. 2. g.) 63. 
Armen-Unterstützung, wer solche aus öffentlichen 
Fonds empsängt, kann nicht Gemelndewähler sein. (Gem. 
Orb. v. 11. März 60. S. 4.) 214. 
Arretirungen, s. Verhaftungen. 
Arztliche Praxis, rieselbe berechtigt zur Ablehnung 
oder zur frühern Niederlegung untesoldeter Stellen 
in der Gemeinde-Verwaltung oder Vertretung. (Gem. 
Ord. v. 11. Maͤrʒ 50. 8. 137.) 216. « 
Asslgnatlonen,kaufmännischkJJekk 
Auenrecht, die unter dlesem Namen vorkemmende Be- 
sugniß des Gutsherrn, über die nicht zu den Wegen 
nöthigen freien Pläße innerhalb der Doiflage zu ver- 
sügen, ist, soweit jenes aus der gutsherrlichen Polizei- 
gerichtsbarkeit hergeleitet wird, ohne Entschärigung auf- 
geheben. (G. v. 2. März 50. S. 3. Nr. 14.) 81. 
Aufbewahrungs-Anstalten, Srste Befrelung 
derselben von der Grundsteuer. (G. v. 21. Febr. 50. 
S. 2. g.) 63. 
Aufenthalt, an bestimmten Orten, derselbe kann dem 
zur Stellung unter Polizeiaussicht Verurtheilten von 
der bonbtpellhetbehote untersagt werden. (G. v. 12. 
Fekr. 60. S. 8.) 50. 
Aufruhr, (Aufläufe), die Verurtheilung wegen Thell- 
nahme an solchen, als Anführer, Anstifter oder Rädels- 
führer, sowie wegen öffentlicher Aufforderung zu dem- 
selten zieht zugleich die Stellung unter Polizelaussicht 
unbedingt nach sich. (G. v. 12. Febr. 30. S-1. lit. c. 
u. l.) 40. — desgl. die Verurtheilung wegen Versuchs 
tincd solchen Verbrechens oder wegen Theilnahme an 
dems. (ebend. §. 3.) 60. — für den Fall eines solchen 
können bei dringender Gefahr für die öffenlliche Sicher- 
heit die Art. 5. 6. 7. 27. 28. 29. 30. u. 36. der 
Verf.-Urk. zeit- u. distriktswelse außer Kraft gesetzt 
werren. (.. U. v. 31. Janr. 50. Art. 111.) 31.— ras 
Nähere brstimmt das Grsetz. (ebend. Art. 111.) 31. 
— Verpflichtung der Gemeinden zum Ersatz des bei sol- 
chem verursachten Schadens. (G. v. 11. März 50.) 
199. 200. — Bestimmungen für Fälle des Eindrin 
gens aus andern Gemeindebezirken. (ebend. §§.. 2. u. 
3.) 190. f. — Ermittelung und Feststellung des ange- 
Aufruhr, (Forts.) 
richteten Schadens durch den Vorstand der Gemeinde. 
(. 4.) 200. — präklusiolsche Frist für die Anmelrung 
des Schadenersatzes und erforderlichen Falls gerichtliche 
Geltendmachung desselben seitens des Fordernden. (F. ö.) 
200. — Regreßnahme an die für den Schaden nach 
allgemeinen Grundsätzen Verhafteten. (§. 6.) 200. — 
Errichtung bewaffneter Sicherheits-Vereine auf Antrag 
der Gemeinden, bis zum Erlaß eines allgemeinen Ge- 
setzes übrr eine Gemeinde-, Bürger= oder Schutzwehr. 
(§. 7.) 200. 
Aussichtsbeamte, über die Gemeindeverwaltung, dür- 
sen nicht Mitglieder des Gemeinderaths und des Ge- 
meinde-Vorstandes sein. (Gem. Ord. v. 11. März 50. 
S. 15. 28. 73. 87.) 218. 221. 232. 235. 
Aufsichtsbehörden über die Gemeinde-Verwaltungen, 
(Gem. Ord. v. 11. März 60. s. 138 — 44.) 
210 —248. 
Aufszüge, öffentliche, in Städten und Ortschaften oder 
auf öffentlichen Straßen, bedürfen der vorgänglgen 
schriftlichen Genehmigung der Ortspolizeitehörde. (G. 
v., 11. Märk 50. S. 10.) 270. —. Strofen für lber- 
tretungen. (5. 17.) 281. —. gewoͤhnliche Lelchenbe- 
gängnisse. übliche Züge der Hochzeitsversammlungen, 
lirchliche Prezessionen, Wallfahrten und Bittgänge ge- 
hören nicht dahln. (ebend. §. 10.) 279. 
Auselnandersetzungen, im Bereiche der General- 
Kommissionen, letztere sind befugt, seren Staats- 
und Gemeindebeamten mit der Besorgung einzelner zu 
jenen gehöriger Geschäfte und selbst mit der vollstän- 
digen Bearbeitung einfacher Auseinandersetzungen zu 
beaustragen. (G. v. 2. März 50. §S. 108.) 109. — 
Plichten und Rechke derselben in letzter Elgenschaft. 
—ise 8. 10.) 10. 
sbehi „dle Bestimmungen 
An Gesetzes üter die geb der Reallasten v. 2. 
März 30. (Ss. 108. 100. 110. u. 111.) in Betreff der 
Befugniß derselben in der Auswahl ihrer Kommissarien 
und der Besugnisse der letzteren, sowle in Betreff des 
Legitimatlenspunkts, der Wahrnehmuns dir Rechte drit- 
ter Persenen und des Rechts, Ablösungskapitallen zu 
verwenden, finden auch auf das Verfahren bei emein- 
heitstheilungen Anwenrung. (G. v. 2. März 50. Art. 
15.) 143. — Zuständigkeit derselben in Prozessen und 
Streitlgkeiten über Mühlenabgaben und ablösbare 
Reallasten. (G. v. 11. März 50. S. 2. u. 3.) 146. 
147. — deren Betheiligung bei der Ausführung des 
Rentenbankgesetzes zur Beförderung der Ablösung der 
Reallasten. (G. r. 2. März 50. S. 1.) 112. — den- 
selben sind die Directionen der Rentenbanken coordinirt. 
(ebend. §. 5.) 113. — s. auch General-Kemmissionen. 
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