Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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Gutsherrliche und bäuerliche Verhältnisse 
(Forts.) 
Verordnung vom 20. Dezbr. 1848. (Gesetz-Sammlung 
427 — 441.) über die interimistische Regullrung 
derselben in der Provrinz Schlesien, haben beire 
Kammern ihre Genehmlgung ertheilt. (Staatsminist.= 
Bekanntmach. v. 12. Febr. 50.) 44. 
Gutsherrschaft ((Grundherrschaft), alle bloherigen 
Abgaben und Leistungen der Nichtangesessenen an dle- 
selbe sind, sowelt sle aus dlesem Verhältniß herzuleiten 
sind und nicht auf anderweitlgen Verträgen beruhen, 
ohne Entschädlgung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. 
§. 3. Nr. 3.) 80. — Befrelung ders. von den Ver- 
pflichtungen zur Unterstützung in Unglücksfällen und 
zur Vertretung öffenllicher Abgaben und Leistungen, bei 
Elgentkhumsverleihungen, ohne dafür Entschärlgung an 
die Stellenbesitzer leisten zu dürfen. (G. v. 2. März 50. 
S. S2. b.) 102. 
Gutsparzellen, einzelne, jeder Grundeigenthümer, 
sowie jeder Lehns-- und Fideikemmißbesitzer ist besugt, 
solche gegen Auferlegung fester, nach den Vorschriften 
der Ablösungs-Orbnung ablösbaren Gelrabgaben oder 
gegen Feststellung eines Kaufgelres auch ohne Einwilli= 
gung der Lehns- und Fidelkommißberechtigten, Hypo- 
theken- und Realglä4ubiger, unter Zustimmung der land- 
schastlichen Kreditdirektion, resp. der Auselnandersehzungs- 
Behörde, zu veräußern. (G. v. 3. März 50. Ss. 1. 
u. 2.) 145. — Rechte der Lehns- und Fideikommißbe- 
rechtigten, der Hypotheken-- und Realgläubiger an der 
erlegten Geldabgake oder dem verabredeten Kaufgelde 
für das veräußerte Trennslück. (ebend. S. 3. u. 4.) 145. 
Guttentag, Stadt, Wiederherstellung der bri dem 
Brande in derselben im Jahre 1816. vernichte#en Hypo- 
thekenbücher und Grundakten und Amorkisation der da- 
bel verloren gegangenen Dokumente. (V. v. 16. Febr. 
50.) 149. — slehe auch Chausseebau Nr. 6. 
H. 
Sachregister. 1850. 
Hamburg, das dortige Preußische Ober-Postamt blelbt 
wegen seiner Lage und Wichtigkelt 2als ein Immeriat- 
Ober-Postamt bestehen. (A. E. v. 19. Septbr. 49.) 299. 
Hämburg-Magdeburger verelnigte Dampsschiff- 
fahrts-Kompagnie, slehe lettere. 
Handdienste, slehe Dien ste. 
Handelsbillets (und kaufmännische Assignationen), die 
Bestimmungen des Allg. Lanrrechts über solche in den 
Ss. 1250 — 1301. Tit. 8. Thl. II. u. §S. 297. Tit. 16 
Thl. I. werden aufgehoben. (G. v. 15. Febr. 50. 
5S. 9.) 55. 
Handelsgerichte, dleselben sollen im Wege der Ge- 
setgebung an den Orten errichtet werden, wo das Be- 
dürfniß solche erfordert. (V. U. v. 31. Janr. 50. 
Art. 91.) 30. 31. — im Bezirke des Appellatlonsge- 
richtehofes zu Cöln, vor dieselben gehören die Klagen 
aus eigenen Wechseln auch dann, wenn sle weder von 
Handeltreibenden unterschrleben stlnd, noch Handelsge- 
schäste zur Veranlassung haben. — Art. 636. 637. des 
*mi Handelsgesetzbuchs. — (G. r. 15. Febr. 50 
6. 8.) 
Lanbelskammern, Errlchtung derselben für einzelne 
Städte und Kreise, und zwar: 
1) für die Kreise Liegnitz, Lüben, Jauer und 
Goldberg -- Haynau, mit Ausnahme der zum 
Kreise Liegnitz gehörigen Stadt Parchwitz. (A. E. 
v. 18. Novbr. 50.) 514. f. — Siz derselbeu in 
der Stadt Liegnitz. (ebend.) 614. 
für den Kreis Altena, im Regierungsbezirke Arns- 
berg. (A. E. v. 17. Dezbr. 49.) 4. — Sih ders. 
in # Stadt Lüdenscheld. (ebend.) 4. 
3) desgl. für den Kreis Iserlohn, mit dem Sitze 
in der Stadt Iserlohn. (NA. E. v. 28. Aug. 50.) 397. 
4) für den Landkreis Aachen, mit Ausschluß 
von Burtscheid, und für den Kreis Düren. (A. E. 
v. J. Apr. 50.) 298. — Sih ders. in Stolberg. 
(ebend.) 298. 
Handelsverträge, mit fremden Regierungen, solche 
bedürsen zu ihrer Gültlgkelt der Zustimmung der Kam- 
12m 
Haan, Ort, siehe Chausseebau Nr. 17. 
Haaren, Ort, siehe Chausseebau Nr. 14. 
Häfen, Befreiung derselben von der Grundsteuer. 
(G. v. 24. Febr. 50. s. 2. a.) 62. 
Haft, gerichtliche, während derselben ruht das Wahl- 
recht und die Wählbarkeit des dazu in den Gemelnden 
Verechtigten. (Gem. Ord. v. 11. März 50. S. 4.) 215. 
Haldehieb, Abfinrung für tle auf Forsten haftenden 
Dienstbarkeltsrechte zu selchem, bei Gemrinheikstheilun- 
gen. (G. v. 2. März 50. Art. 10.) 142. 
mern. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 48.) 23. 
Harzscharren, Ablssung der Berechtigung zu sol- 
chem, bei Gemelnheitstheilungen, in sofern diese Be- 
rechtigung auf einer Dienstbarkelt beruht. (G. v. 2. 
März 50. Art. 1. Nr. 6., Art. 5.) 139. 140. 
Hauptverwaltung der Staatsschulden, die- 
selte ist eine von der allgemeinen Finanzverwaltung 
abgesenderte selbstständige Behörde, welche jedoch der 
obern Leitung des Flnanzministers in sowelt unterliegt, 
blo
	        
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