Sachregister.
Hauptverwaltung der Staatsschulden (Fortks.)
als dies mit der ihr nach §. 60. dieses Gesetzes belge-
legten Unabhänglgkeit verelnbar ist. (G. v. 21. Febr.
650. §S. 1.) 57. — dieselbe ist unter die fortlaufende
Aussicht einer besonrern Staatsschulden = Kommission
gestellt. (ebend. 88. 1. u. 14.) 57. 00. — Anstellung
des Direktors und der Mitglieder derselben und deren
Verridung, sowle Geschäftsverwaltung ders. (ebend.
§S. 2. 3. und 9.) 59. — bderselben blelben die
Staatsschulren - Tilgungskasse und die Kontrolle der
Staatspapiere untergrordnet. (s. 4.) 58. — nährre
Bezeichnung deren Obllegenheiten. (ebend. §. 5.) 68.
— für welche der letztern solche auch künstighin unbe-
Tungt verantworklich bleibt. (ebend. s. 6.) 58. 59. —
Überweisung des Bedürfnisses ders. zur —
und Tilgung der Staalsschulden und zur Bestreitung
der Verwallungskosten. (ebend. 88. 5. bis 8.) 68.
59.
Haussuchungen, solche slad nur in den gesetzlich be-
stimmten Fällen und Formen gestaltet. (Verf. Urk. v
31. Janr. 30. Art. ö.) 18. — auf das Heer fundet
dieser Art. 6. nur in soweit Anwendung, als die mili-
tairlschen Gesetze und Dieziplinarvorschriften nicht ent-
gegenstehen. (ebend. Art. 39.) 22. — deren Ausfüh-
rung. (G. v. 12. Febr. 50. §. 11.) 47.— in wlefern solche
auch bei Nachtzelt vorgenommen werden können. (ebend.
SS. 10. 12. 13.) 47. 48. — solche unterliegen bei den
zur Stellung unter Pollzelaussicht verurtheilten Perso-
nen keiner Beschränkung hinsichtlich der Zeit. (G. v.
12. Febr. 50. S. 8.) 30. — wegen begangener Forst-
u. Jagdfrevel an den Landesgrenzen mit Anhalt.- Bern-
kurg. (Ministerlal - Erllärung v. 4. Febr. 50.) 73. 74.
Hazardspiele, Orte, welche der Polizei als Schlupf-
winkel derselben bekannt sind, können auch zur Nacht-
zelt durchsucht werden. (G. v. 12. Febr. 50. §. 12.
Nr. 2.) 47. — dieselben dürsen auf den Bahnhöfen
der pfälzischen Ludwigs- Eisenbahn und in den dazu
gehörigen Gebäuden so wenlg, als auf den diesseiti-
gen Bahnstrecken geruldet werden. (Staatsvertrag mit
Bayere v. 30. März 50. Art. 19.) 301.
Hebammenfuhren, von dem Gutsherrn zu leistende,
beren Aufhebung ohne Enischädlgung. (G. v. 2. März
50. (S. 3. Nr. 15.) 81.
Hebelisten (Nollen), für die Vertheilung der Gemelnde-
Abgaben und Dienste auf die Verpflichteten, deren Auf-
stellung, öffentliche Auslegung und Ausführung. (Gem.
Ord. v. 11. März 50. s. 53. Nr. 10. §. 114. Nr. 10.)
227. 211.
1850. 39
Heer, Preußlsches, dasselbe begreist alle Abthellungen
des stehenden Heeres und der Landwehr. (V. U. v.
31. Janr. 50. Ark. 35.) 21. — über dasselbe führt der
König den Oberbefehl und besetzt alle Stellen in dem-
selben. (ebend. Art. 4. u. 47.) 23. — eine Vereldi-=
gung derselben auf die Verfassung findet nicht statt.
(ebend. Art. 108.) 31. — auf dasselbe finden die in
der Verf. Urk. v. 31. Janr. 50. Art. 5. 6. 29. 30.
u. 32. enthaltenen Bestimmungen nur in soweit An-
wendung, als die milltalrischen Gesetze und Dlzipli-
narvorschriften nicht enkgegenstehen. (ebend. Ark. 39.).
22. — slehe: Persönliche Freiheit, Verhaftungen,
Wohnung, Haussuchungen, Brlefe und Papiere, desgl.
Versammlungen) Vereine und Pekitlensrecht. — slehe
auch bewaffnete Macht.
Hege= und Schonzeit, in Ausübung des Jagdrechts,
Vorschriften für solche und Strafbestimmungen für reren
Übertretungen. (G. v. 7. März 60. S. 18.) 169.
Hehlerei, die Verurthellung wegen solcher zieht zuglelch
die Stellung unter Pollzelaufsicht unbedingt nach ssch.
(G. v. 12. Febr. 50. §. 1. g.) 49. — desgl. die Ver-
urtheilung wegen Versuchs dieses Verbrechens oder
wegen Thellnahme an demselben. (ebend. s. 3.) 50. —
außerdem kann die Ortspolizeibehörde dem Verurthell-
ten untersagen, während der Nachtzelt ohne ihre Er-
laubniß seinen Wohnort und selbst seine Wohnung zu
verlassen. (ebend. §. 9.) 51.
Helligenstadt, Kreis,
kassen.
Heimfallsrecht, grund= oder guteherrllches an Grund-
stücken und Gerechtsamen jeder Art innerhalb des Staats,
dessen Aufhebung ohne Entschädigung. (G. v. 2. März
50. S. 2. Nr. 4.) 80.
Ort, stehe Chausseebau Nr. 13.
Gemelnde, siehe Chausseebau Nr. 15.
Ort, siehe Chausseebau Nr. 21.
Ort, stehe Chausseebau Nr. 17.
Ort, siehe Chausseebau Nr. 16.
in Fällen der S§s. 91—99. und 118.
Tit. 20. Thl. in. des N. L. N., die Verurtheilung we-
gen eines solchen Verbrechens zleht zugleich die Stellung
unter Pollzeiaufsscht unbedingt nach sich, wenn dasselbe
mit Freiheltsstrafe bedreht ist oder anstatt der Todes-
strafe eine Freiheltsstrafe eintritt, mit Ausschluß jeroch
der einfachen Mitwissenschaft. (G. v. 12. Febr. 50
5. 1. 2.) 40. — desgl. die Verurthellung wegen Ver-
suchs dieses Verbrechens, oder wegen Thellnahme an
demselben. (ebenr. §. 3.) 50. — Entscheidung über
Verbrechen desselben durch einen noch zu errichtenden
besondern Schwurgerlchtshof. (V. U. v. 31. Janr. 50.
Art. 95.) 31.
Hoch-
stehe Rententilgungs-