Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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Kassenreolsionen, deren Abhaltung bei der Gemeinde- 
Kassenverwaltung. (Gem. Hrn- v. 11. März 50. ß. 53. 
Nr. 4. S. 114. Nr. 4.) 227. 211. 
Kassenverein, Berliner, " Bank desselben. 
Kastrop, Ort, slehe Chausseebau Nr. 12. 
Katholische Kirche, siehe Kirche. 
Kaufmännische Assignatlonen (und Handelebil- 
lets), die Bestimmungen des Allg. Landrechts über 
solche in den ss. 1250 — 130 1. Tit. 8. Thl. II. und 
§. 297. Tlt. 16. Thl. I. werden aufgeheben. (G. v 
15. Febr. 50. 8. 9.) 55. 
Kautionen, deren Bestellung vor Herausgabe von 
Zeitungen und Zeltschristen. (G. v. 5. Juni 50. Ss. 
6. 6.) 330. — elner gleichen Verpflichtung unter- 
llegen auch die Herausgeber der setzt bestehenden Zei- 
tungen und Zeltschriften. (ebend. §. 9.) 331. — pe- 
riodische Blätter für amtliche Bekanntmachungen, für 
rein wissenschaftliche oder technische Gegenstände rc. 
kleiben kautionsfrei. (ebend. §. 7.) 330. f. — Einzah- 
lung derselben in baarem Gelde bei der General- 
Staatskasse oder bei einer Reglerungs-Hauptkasse, mit 
vier Prozent Verzinsung. (§. 8.) 331. — bieselben 
haften vorzugsweise für die wegen des Inhalts einer 
kautlonspflichtigen Zeitung oder Zeitschrift erkannten 
Strasen und Kosten. (§. 10.) 331. — bei wiederkeh- 
renden Preßvergehen und Verbrechen kann die Kaution 
ganz oder mindestens zum zehnten Theile für verfallen 
erklärt werden. (C. 11.) 331. — neue Bestellung roer 
Ergänzung derselben muß innerhalb dreier Tage nach 
eingetretener Rechtskrast des Erkenntnisses erfolgen, 
ohne daß es dazu einer besonderen Aufforderung be- 
rarf. (§. 11.) 331. f. — bieselbe beträgt, wenn das 
Blatt mehr als drelmal in der Woche erscheinen seoll, 
resp. 5000 Rthlr., 3000 Rthlr., 2000 Rthlr. und 
1000 Rthlr.; bel dreimaliger, oder weniger als drei- 
maliger Erscheinung desselben nur die Hälfte der ror- 
gedachten Summen. (ebend. §#S. 5. u. 6.) 330. — 
Rückzahlung derselben gegen eine Beschelnigung der 
Staatsanwaltschaft, daß eine Verfelgung wurgen des 
Inhalts der Zeitung oder Zeltschrift nicht im Gange 
ist. (6. S.) 31. 
Kerspleben, Ort, slehe Chausseebau Nr. 11. 
Kinder, deren Eltern und Stellvertreter dürsen solche 
nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen 
Volksschulen vorgeschrieben ist. (Verf. Urk. v. 31. Janr. 
50. Art. 21.) 19. 
Kirche, evangelische und rémisch -kathelische, dieselben 
ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig 
und bleiben im Besih und Genuß der für ihre Kultus-, 
Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten An- 
stalten, Stistungen und Fonds. (Verf. Urk. v. 31. 
Janr. 50, Art. 15.) 19, — gusgeschlossen von der Ab- 
Sachregister. 1850. 
Kirche, (Forts). 
lösung bleiben vorläufig die Maallastea, wwisce Kirchen 
zustehen. (G. v. 2. März 50. §. 63.) 9 
Kirchengebäude, in wie sern die zu kron Erbauung 
oder Unterhallung stattfindenden Abgaben und Leistun- 
gen von der Ablösbarkeit ausgeschlossen blelben. (G. 
v. 2. März 50. §. 6.) 83. — Befreiung derselben von 
der Grundsteuer. (G. v. 24. Febr. 50. §S. 2. d.) 62. 
Kirchengemeinden, evangelische, der Sttlichen Pro- 
vinzen, dem vorgelegten Entwurfe einer Gemeinde 
Ordnung sür dieselben und den behufs der Einfüh- 
rung derselben vorgeschlagenen Bauze wird die 
Alehen Genehmigung ertheilt. (A. E. v. 29. Juni 
50.0 3 
Arndenrundnhcrr, auf Zeit verpachtele, in West- 
preußen, deren Befreiung von der Deichlast, wenn 
erstere W F # Rechtstitel beruht. (G. v. 
11. Febr. 50. 
Aullnne0 , über dasselbe und die Bedingun- 
gen, unter welchen solches aufgehoben werden kann, 
wird ein besonderes Gesetz ergehen. (Verf. Urk. v. 
31. Jan. 50. Art. 17.) 19. — Ausübung desselben. 
(ebend. Ark. 18.) 19. 
Kirchenrath, Ober-, evangelischer, siehe Ober-Klr- 
chenrath. 
Kirchenverfassung, evangellsche, selbstständige, überdie 
Begründung der weiteren Entwickelungsstufen derselben 
hat der Ober-Kirchenrath mik dem Mlnister der gelstll- 
chen Angelrgenheiten fernern gemeinschaftlichen Berlcht 
zu erstatten. (N. E. v. 29. Juni 50.) 313. — (Res- 
sort- Regl. §. 7.) 316. 5 
Kirchenverwaltung, evangelische, Nesort. Reglement 
sür dieselbe, (nebst A. E. v. 29. Juni 50.) 313—3416. 
Kirchgang, slämingscher, sogenannter, die auf Grund- 
stücken haftende Verpflichtung desselben wird ohne Ent- 
schädigung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. 6. 2. 
Nr. 9.) 60. 
Kirchhöfe, Befreiung derselben ven der Gruntsteurr. 
(G. v. 21. Febr. 50. S. 2. a.) 62 
Kirchhundem, Ort, stehe Chausseebau Nr. 16. 
Kirchliche Anordnungen, die Bekanntmachung der- 
selben lit nur denjensgen Beschränkungen unterworfen, 
welchen alle übrigen Veröfsentlichungen unterllegen. 
(Verf. Urk. v. 31. Janr. 50. Art. 16.) 19. 
Kirchliche Stellen, das Ernennungs-, Vorschlags--, 
Wahl- und Bestllgungsrecht bel Besetzung derselben 
ist, so welt es dem Staate zusteht und nicht auf dem 
Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufge- 
boben. (Verf. Urk. v. 31. Jan. 50. Art. 18.) 10. 
Kirch-
	        
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