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A##leg zu erklären, hat der König das Recht. (V.
II. v. 31. Janr. 50. Art. 48.) 23. — im Falle
desselten kann der König nach Maßgabe des Ge-
setzes den Landsturm aufbicten. (V. U. v. 31. Janr.
50. Art. 33.) 21. — für den Fall eines solchen kön-
nen bet dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit
rie Art. 5. 6. 7. 27. 28. 20. 30. u. 36. der Verf.
Urk. zeit= u. distriktewelse außer Kraft gesetzt werden.
(V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 111.) 31. — das Nä-
here bestimmt das Gesetz. (ebend. Art. 111.) 31.
Kriegsbedürfnisse, exkraordinalre, durch dazu be-
rechtigte Militairbehörden von Gemeinden u. Kreisen
requlrirt, deren Leistung u. Vergütigung. (V. v. 12.
Novbr. 60. S. 14.) 498. 400.
Kriegsleistungen, Anordnungen und Bestlmmungen
rücksichtlich derselben und deren Vergütigung. (V. v.
12. Novhr. 50.) 403—490. — Verpflichtung der Ge-
meinden, Kreise 2c. zu solchen. (s. 1.) 493. — für
welche Leistungen keine Vergülung aus Staatsfonds
gewährt wird, als zur Kategorie der allgemeinen Kreis-
und Gemeindelasten gehsrig. (§. 2. u. 3.) 493. —
Vergülungen für verabreichte Natural-Verpflegung und
für erfolgte Lieferung von Marsch-Fourage und deren
Liqulration. (§. 3. u. 4.) 491. 495. — Anlegung
von Magazinen durch Ankauf u. Landlieferungen und
Vergülung der letzteren. (ss. 06—9.) 493—497. —
Benutzung der dem Staate gehörigen Militair-Gebäude
und Anstalten (Kasernen, Lazarelhe, Magazine 2c.) bel
dem Eintritte der Mobllmachung. (F. 10.) 497. — eine
Serrisvergütigung für das den mobilen und nicht mo-
bllen Truppen verabreichte Natural -Quarlier wird den
Gemeinden aus der Staatskasse nicht gewährt. (S. 11.)
497. 498. — Vorspann-Gestellung auf Märschen u. bei
Transporten mobiler Truppen rc. (6. 12.) 198. — Er-
sab des Abganges an Pferden zur Zeit des Krieges
u. deren Vergütung. (s. 13.) 408. — Vergütung der
von Gemeinden und Kreisen aufzubringenden extraordi-
natren Krlegstedürsnisse. (§. 11.) 428. f. — alle den
Bestimmungen dieser Verordnung entgegenstehenden und
namentlich auf den Friedenszusland gerlchteten Verord-
nungen find für die Dauer des Krleges aufgehoben.
(5. 15.) 499
Krlegsministerium (Kriegsminister), demselben
wird zu den im Jahre 1850. ctwa erforderlich werden-
den außerordentlichen Bedürfnissen der Militair-Ver-
waltung ein Kredit bls zum Betrage von 18 Millionen
Thalern eröffnet. (G. v. 7. März 30. §S. I.) 173. —
Beschaffung des Gelebedarfs für selchen. (5§. II. u. III.)
73.
Sachregister.
Kriminal-Untersuchungen,
1850.
während derselben
ruht das Wahlrecht und die Wählbarkeit des dazu in
den Gemeinden Berechtigten. (Gem. Ord. v. 11. März
50. S. 4.) 215.
Krone, Königlich Preußssche, dleselbe ist, den Kenigll-
chen Hausgesehen gemäß, erblich in dem Mannsstamme
des Königl. Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt
und der agnallschen Linealfolge. (V. U. v. 31. Janr.
50. Art. 33.) 21.
Kron-Fideikommißfonds, demselben verbleibt die
durch das Gesetz vom 17. Janr. 1820. auf die Ein-
künfte der Domainen unr Forsten angewiesene Rente.
(V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 59.) 25.
Kuckuck, Ort, siehe Chausseebau Nr. 18.
Kultus, Klrche und Religionsgesellschaften bleiben im
Besitz und Genuß der für dessen Zwecke bestimmten An-
stalten, Stiftungen und Fonds, (Verf. Urk. v. 31. Janr.
50. Art. 15.) 190.
Kündigung von Kapitallen und neu auferlegten festen
Geldrenten, siehe Kapitalien und Geldrenten.
Kunsthändler, Ertheilung und Zurücknahme der zu
ihrem Gewerbebetriebe erforderlichen besondern Erlaub-
niß der Reglerung. (V. v. 5. Juni 50. s. 2.) 329. —
Verstattung elner Frist bis zum 1. Juli 50. zur
nachträglichen Elnholung dleser Erlaubniß (ebend. §. 2.)
329. f.
Kunstsachen, von besonderem Werth, Beschlüsse des
Gemeinreraths über Veräußerungen u. wesentliche Ver-
änderungen ders. bedürfen der Genehmigung der Be-
lirkerrgierung. (Gem. Ord. v. 11. März 60. S. 48.
109.) 226. 210.
Kuppelei, in den Fällen der §§. 906. 997. Tit. 20.
Thl. II., die Verurtheilung wegen solcher zleht zugleich
die Stellung unter Pelizelaussicht unberingt nach l#ch.
(G. v. 12. Febr. 50. J. 1. I.) 49. — desgl. die Ver-
urtheilung wegen Versuchs dleses Verbrechens oder
wegen Theilnahme an demselben. (ebend. §. 3.) 50.
Küsterhäuser, Küsterelen, deren Befreiung ren der
Grundsteuer. (G. v. 21. Febr. 50. §S. 2. c.) 63. —
ausgeschlossen ven der Ablösung bleiben vorläufig die
Nrallaslen, welche denselben zustehen. (P. v. 2. März
50. S. 65.) 96.
L.
Lahde, Ort, *F Chansseebau Nr. 13.
Lahn, die, Fluß, T
arif zur Ehebung des Brückengeldes
über dieselbe bei Dorlar, (v. 22, Juni 49.) 1.
La-