Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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A##leg zu erklären, hat der König das Recht. (V. 
II. v. 31. Janr. 50. Art. 48.) 23. — im Falle 
desselten kann der König nach Maßgabe des Ge- 
setzes den Landsturm aufbicten. (V. U. v. 31. Janr. 
50. Art. 33.) 21. — für den Fall eines solchen kön- 
nen bet dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit 
rie Art. 5. 6. 7. 27. 28. 20. 30. u. 36. der Verf. 
Urk. zeit= u. distriktewelse außer Kraft gesetzt werden. 
(V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 111.) 31. — das Nä- 
here bestimmt das Gesetz. (ebend. Art. 111.) 31. 
Kriegsbedürfnisse, exkraordinalre, durch dazu be- 
rechtigte Militairbehörden von Gemeinden u. Kreisen 
requlrirt, deren Leistung u. Vergütigung. (V. v. 12. 
Novbr. 60. S. 14.) 498. 400. 
Kriegsleistungen, Anordnungen und Bestlmmungen 
rücksichtlich derselben und deren Vergütigung. (V. v. 
12. Novhr. 50.) 403—490. — Verpflichtung der Ge- 
meinden, Kreise 2c. zu solchen. (s. 1.) 493. — für 
welche Leistungen keine Vergülung aus Staatsfonds 
gewährt wird, als zur Kategorie der allgemeinen Kreis- 
und Gemeindelasten gehsrig. (§. 2. u. 3.) 493. — 
Vergülungen für verabreichte Natural-Verpflegung und 
für erfolgte Lieferung von Marsch-Fourage und deren 
Liqulration. (§. 3. u. 4.) 491. 495. — Anlegung 
von Magazinen durch Ankauf u. Landlieferungen und 
Vergülung der letzteren. (ss. 06—9.) 493—497. — 
Benutzung der dem Staate gehörigen Militair-Gebäude 
und Anstalten (Kasernen, Lazarelhe, Magazine 2c.) bel 
dem Eintritte der Mobllmachung. (F. 10.) 497. — eine 
Serrisvergütigung für das den mobilen und nicht mo- 
bllen Truppen verabreichte Natural -Quarlier wird den 
Gemeinden aus der Staatskasse nicht gewährt. (S. 11.) 
497. 498. — Vorspann-Gestellung auf Märschen u. bei 
Transporten mobiler Truppen rc. (6. 12.) 198. — Er- 
sab des Abganges an Pferden zur Zeit des Krieges 
u. deren Vergütung. (s. 13.) 408. — Vergütung der 
von Gemeinden und Kreisen aufzubringenden extraordi- 
natren Krlegstedürsnisse. (§. 11.) 428. f. — alle den 
Bestimmungen dieser Verordnung entgegenstehenden und 
namentlich auf den Friedenszusland gerlchteten Verord- 
nungen find für die Dauer des Krleges aufgehoben. 
(5. 15.) 499 
Krlegsministerium (Kriegsminister), demselben 
wird zu den im Jahre 1850. ctwa erforderlich werden- 
den außerordentlichen Bedürfnissen der Militair-Ver- 
waltung ein Kredit bls zum Betrage von 18 Millionen 
Thalern eröffnet. (G. v. 7. März 30. §S. I.) 173. — 
Beschaffung des Gelebedarfs für selchen. (5§. II. u. III.) 
73. 
Sachregister. 
Kriminal-Untersuchungen, 
1850. 
während derselben 
ruht das Wahlrecht und die Wählbarkeit des dazu in 
den Gemeinden Berechtigten. (Gem. Ord. v. 11. März 
50. S. 4.) 215. 
Krone, Königlich Preußssche, dleselbe ist, den Kenigll- 
chen Hausgesehen gemäß, erblich in dem Mannsstamme 
des Königl. Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt 
und der agnallschen Linealfolge. (V. U. v. 31. Janr. 
50. Art. 33.) 21. 
Kron-Fideikommißfonds, demselben verbleibt die 
durch das Gesetz vom 17. Janr. 1820. auf die Ein- 
künfte der Domainen unr Forsten angewiesene Rente. 
(V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 59.) 25. 
Kuckuck, Ort, siehe Chausseebau Nr. 18. 
Kultus, Klrche und Religionsgesellschaften bleiben im 
Besitz und Genuß der für dessen Zwecke bestimmten An- 
stalten, Stiftungen und Fonds, (Verf. Urk. v. 31. Janr. 
50. Art. 15.) 190. 
Kündigung von Kapitallen und neu auferlegten festen 
Geldrenten, siehe Kapitalien und Geldrenten. 
Kunsthändler, Ertheilung und Zurücknahme der zu 
ihrem Gewerbebetriebe erforderlichen besondern Erlaub- 
niß der Reglerung. (V. v. 5. Juni 50. s. 2.) 329. — 
Verstattung elner Frist bis zum 1. Juli 50. zur 
nachträglichen Elnholung dleser Erlaubniß (ebend. §. 2.) 
329. f. 
Kunstsachen, von besonderem Werth, Beschlüsse des 
Gemeinreraths über Veräußerungen u. wesentliche Ver- 
änderungen ders. bedürfen der Genehmigung der Be- 
lirkerrgierung. (Gem. Ord. v. 11. März 60. S. 48. 
109.) 226. 210. 
Kuppelei, in den Fällen der §§. 906. 997. Tit. 20. 
Thl. II., die Verurtheilung wegen solcher zleht zugleich 
die Stellung unter Pelizelaussicht unberingt nach l#ch. 
(G. v. 12. Febr. 50. J. 1. I.) 49. — desgl. die Ver- 
urtheilung wegen Versuchs dleses Verbrechens oder 
wegen Theilnahme an demselben. (ebend. §. 3.) 50. 
Küsterhäuser, Küsterelen, deren Befreiung ren der 
Grundsteuer. (G. v. 21. Febr. 50. §S. 2. c.) 63. — 
ausgeschlossen ven der Ablösung bleiben vorläufig die 
Nrallaslen, welche denselben zustehen. (P. v. 2. März 
50. S. 65.) 96. 
L. 
Lahde, Ort, *F Chansseebau Nr. 13. 
Lahn, die, Fluß, T 
arif zur Ehebung des Brückengeldes 
über dieselbe bei Dorlar, (v. 22, Juni 49.) 1. 
La-
	        
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