Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 1850. 51 
Lagerbuch, ein solches hat der Gemeindevorstand über 
alle Theile des Gemeindevermögens zu führen. (Gem. 
Orb. v. 11. März 50. Ss. 07. 125.) 230. 213. — die 
darin vorkommenden Veränderungen werden dem Ge- 
meinderathe bel der Rechnungsabnahme zur Erklärung 
vorgelegt. (ebend. §# 67. 125.) 230. 243. 
Landabsindungen (Abfinrungen in Land), den bei 
einer Ablösung oder Regulirung Bethriligten blelbt es 
unbenommen, jene, In Stelle anderer, verglelchswelse fest- 
zustellen. (G. v. 2. März 50. S. 08. )107. — für die auf For- 
sten haftenden Dienstbarkeltsrechte zur Welde, zur Grä- 
serei, zum Mitgenuß des Holzes, zum Plaggen-, Halde- 
und Bültenhlebe, bel Gemeinheitstheilungen. (G. v. 
2. März 50. Art. 10.) 142. 
Landesverrathb, in Fällen der s§. 100—118. 133. 
134. Tit. 20. Thl. II. des A. L. R., die Verurtheilung 
wegen eines solchen Verbrechens zleht zuglelch die Stel- 
lung unter Pollzelaussicht unbedingt nach sich, wenn 
dasselbe mit Freiheitsstrafe bedroht ist odkr anstalt der 
Todesstrase eine Freiheitsstrafe elntritt, mit Ausschluß 
jedoch der einfachen Miltwissenschaft. (G. v. 12. Febr. 
50. §S. 1. a.) 49. — dbeggleichen die Verurtheilung 
wegen Versuchs dieses Verbrechens oder wegen Theil- 
nahme an demselben. (ebend. §. 3.) 50. 
Landesverweisung, deren Ausführung in polizei- 
lichem Wege gegen Ausländer, welche diesseils wegen 
Kontrebande oder Zolldefraudation unter Pelizelaussicht 
gestellt worden. (G. v. 12. Febr. 50. S. 10.) 51. — 
die Befugniß der zuständigen Behörden, die Landesver- 
weisung gegen Ausländer in andern Fällen zu verfügen, 
wird durch diese Bestimmung nicht berührt. (ebend. 
S 10.) 61. 
Landgerichte, Errichtung eines solchen in Vonn, 
für die Kreise Bonn, Euskirchen, Rheinbach, Sieg und 
Waldbroel. (A. E. v. 2. Febr. 50.) 325. — Etats- 
vollzlehung für dle Landgerichte zu Benn u. Cöln. 
Cebend.) 325. 
Landräthe, bieselben sind in den Kreisen die Organe 
der Staatsreglerung, und werden vom Könige ernannt. 
(Kmis= (:. Ord. v. 11. März 50. Art. 1.) 251.— Theil- 
nahme derselben an der Leitung der Wahlen für die 
Krrisversammlung. (Art. 7. 8.) 233. — Verhälknisse 
derselben und deren Stellvertriter zu den Kreisrersamm- 
lungen, in weschen ste nur Stimmrecht haben, wenn sle 
zugleich gewählte Mltglieer derselben siad. (Kreis. u. Ord. 
v. 11. März 50. Art. 19. u. 31.) 235. 257.— deegl. zu 
den Kreisansschüssen. (ebend. Art. 20. 21. 20. 20—31.) 
235. 256. 257. — Cutscheidung derselben in gewissen 
Angelegenhelten der Gemelnden von nickt mehr als 
1500 Einwohnern, nach Anhörung des Krrisausschusses 
Landräthe (Foris.) 
(5. 142.) 217. — gegen solche findet innerhalb zehn 
Tagen die Berufung an den Regierungspräsidenten statt. 
(6. 142.) 217. — Mikthellung der gerichtlichen Ver- 
äußerungsverlräge über Zerthellungen von Grundkstücken 
an dlieselben, um sich der weitern Regullrung sogleich 
von Amtswegen zu unterzlehen. (G. v. 24. Febr. 50. 
S. 3.) 68. 00. — Befugnisse derselben in Ausübung 
der Jagdpoligel. (G. v. 7. März 50. S§. 2. 7. 11. 
23. 21.) 105. 167. 168. 170. 171. 
Landrecht, Allgemrines. 
Tit. 16. 6. 297,, 
dleser von kausfmännischen Assignatlonen handelnde §. 
wird aufgehoben. (G. v. 15. Febr. 50, §. 9.) 53% 
Thl. u. 
Til. 8. 65. 916 — 925., 
an die Stelle der darin wegen zulässiger Einwendun- 
gen Iin Wechselprozessen enthaltenen Verschriften, auf 
welche in dem §. 26. Tit. 27, der Allg. Gerschts-Ord., 
Bezug genommen wird, tritt nunmehr die Bestim- 
mung bes (G. v. 15. Febr. 50. . 7.) 61. 
s. 8. S§. 1250 bis 1301, 
dle rarin enthaltenen Bestimmungen über Handels- 
billette und kaufmännische Assignatlenen werden aufs- 
gehoben. (G. v. 15. Febr. 50. §. 9.) 55. 
(I. 20., 
die Vorschriften dieses Titels, nebst den zu demselben 
ergangenen anderweitigen Bestimmungen, finden in 
Stelle der ausgehobenen Cirkular = Verordnung rom 
26. Febr. 1799. wegen Bellrasung der Diebstähle und 
ähnlicher Verbrechen, bis zur Publikatlon des neurn 
Strastechts, n Bezug auf diese Verbrechen, lediglich 
Anwenvung. (G. v. 11. März 50. §. 4.) 471. 
it. 20, SS. 91— 118. 133. 131., 
die Verurtheilung wegen der Verbrechen des Hoch- 
und Landesverraths in den Fällen der gedachten §. 
zleht zugleich die Stellung unter Pollzelaussicht un- 
bedingt nach sich, insofern diese Verbrechen mit Frei- 
bellsslrase bedroht sind, oder anstatt der Tovesstrase 
Freiheitsstrafe elnlritt, mit Ausschluß sedech der ein- 
fachen Mllwissenschaft. (G. v. 12. Febt. 50. 8. 1. 
a.) 49. — desgl. die Verurthellung wrgen Versuchs 
dleser Verbrechen oder wegen Thaunahnt an dinl · 
(ebend. S. 3.) 50. 
it. 20. J. 628. 700., 
Behrasung geringerer ralinjurien und lelchter ver- 
säblicher Körperbeschädlgungen noch #elnmas so hart, 
als diejensgen der einfachen Ehrenkränkung durch Nede 
oder Schrist, an Sielle der bisher vrrordneten Ve- 
strasung. (G. v. 11. März 50. §§. 2. u. 3.) 171. 
il. 20. Ss. 837, 828., 
die Verurtheilung wegen Mordrersuchs in den Jällen 
der nebengedachten Ss. Jieht zugkeich die Stellung unter 
Pollzeiaussicht unberingt nach sch. (G. v. 12, Febr. 
7* 50.
	        
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