Sachregister. 1850. 51
Lagerbuch, ein solches hat der Gemeindevorstand über
alle Theile des Gemeindevermögens zu führen. (Gem.
Orb. v. 11. März 50. Ss. 07. 125.) 230. 213. — die
darin vorkommenden Veränderungen werden dem Ge-
meinderathe bel der Rechnungsabnahme zur Erklärung
vorgelegt. (ebend. §# 67. 125.) 230. 243.
Landabsindungen (Abfinrungen in Land), den bei
einer Ablösung oder Regulirung Bethriligten blelbt es
unbenommen, jene, In Stelle anderer, verglelchswelse fest-
zustellen. (G. v. 2. März 50. S. 08. )107. — für die auf For-
sten haftenden Dienstbarkeltsrechte zur Welde, zur Grä-
serei, zum Mitgenuß des Holzes, zum Plaggen-, Halde-
und Bültenhlebe, bel Gemeinheitstheilungen. (G. v.
2. März 50. Art. 10.) 142.
Landesverrathb, in Fällen der s§. 100—118. 133.
134. Tit. 20. Thl. II. des A. L. R., die Verurtheilung
wegen eines solchen Verbrechens zleht zuglelch die Stel-
lung unter Pollzelaussicht unbedingt nach sich, wenn
dasselbe mit Freiheitsstrafe bedroht ist odkr anstalt der
Todesstrase eine Freiheitsstrafe elntritt, mit Ausschluß
jedoch der einfachen Miltwissenschaft. (G. v. 12. Febr.
50. §S. 1. a.) 49. — dbeggleichen die Verurtheilung
wegen Versuchs dieses Verbrechens oder wegen Theil-
nahme an demselben. (ebend. §. 3.) 50.
Landesverweisung, deren Ausführung in polizei-
lichem Wege gegen Ausländer, welche diesseils wegen
Kontrebande oder Zolldefraudation unter Pelizelaussicht
gestellt worden. (G. v. 12. Febr. 50. S. 10.) 51. —
die Befugniß der zuständigen Behörden, die Landesver-
weisung gegen Ausländer in andern Fällen zu verfügen,
wird durch diese Bestimmung nicht berührt. (ebend.
S 10.) 61.
Landgerichte, Errichtung eines solchen in Vonn,
für die Kreise Bonn, Euskirchen, Rheinbach, Sieg und
Waldbroel. (A. E. v. 2. Febr. 50.) 325. — Etats-
vollzlehung für dle Landgerichte zu Benn u. Cöln.
Cebend.) 325.
Landräthe, bieselben sind in den Kreisen die Organe
der Staatsreglerung, und werden vom Könige ernannt.
(Kmis= (:. Ord. v. 11. März 50. Art. 1.) 251.— Theil-
nahme derselben an der Leitung der Wahlen für die
Krrisversammlung. (Art. 7. 8.) 233. — Verhälknisse
derselben und deren Stellvertriter zu den Kreisrersamm-
lungen, in weschen ste nur Stimmrecht haben, wenn sle
zugleich gewählte Mltglieer derselben siad. (Kreis. u. Ord.
v. 11. März 50. Art. 19. u. 31.) 235. 257.— deegl. zu
den Kreisansschüssen. (ebend. Art. 20. 21. 20. 20—31.)
235. 256. 257. — Cutscheidung derselben in gewissen
Angelegenhelten der Gemelnden von nickt mehr als
1500 Einwohnern, nach Anhörung des Krrisausschusses
Landräthe (Foris.)
(5. 142.) 217. — gegen solche findet innerhalb zehn
Tagen die Berufung an den Regierungspräsidenten statt.
(6. 142.) 217. — Mikthellung der gerichtlichen Ver-
äußerungsverlräge über Zerthellungen von Grundkstücken
an dlieselben, um sich der weitern Regullrung sogleich
von Amtswegen zu unterzlehen. (G. v. 24. Febr. 50.
S. 3.) 68. 00. — Befugnisse derselben in Ausübung
der Jagdpoligel. (G. v. 7. März 50. S§. 2. 7. 11.
23. 21.) 105. 167. 168. 170. 171.
Landrecht, Allgemrines.
Tit. 16. 6. 297,,
dleser von kausfmännischen Assignatlonen handelnde §.
wird aufgehoben. (G. v. 15. Febr. 50, §. 9.) 53%
Thl. u.
Til. 8. 65. 916 — 925.,
an die Stelle der darin wegen zulässiger Einwendun-
gen Iin Wechselprozessen enthaltenen Verschriften, auf
welche in dem §. 26. Tit. 27, der Allg. Gerschts-Ord.,
Bezug genommen wird, tritt nunmehr die Bestim-
mung bes (G. v. 15. Febr. 50. . 7.) 61.
s. 8. S§. 1250 bis 1301,
dle rarin enthaltenen Bestimmungen über Handels-
billette und kaufmännische Assignatlenen werden aufs-
gehoben. (G. v. 15. Febr. 50. §. 9.) 55.
(I. 20.,
die Vorschriften dieses Titels, nebst den zu demselben
ergangenen anderweitigen Bestimmungen, finden in
Stelle der ausgehobenen Cirkular = Verordnung rom
26. Febr. 1799. wegen Bellrasung der Diebstähle und
ähnlicher Verbrechen, bis zur Publikatlon des neurn
Strastechts, n Bezug auf diese Verbrechen, lediglich
Anwenvung. (G. v. 11. März 50. §. 4.) 471.
it. 20, SS. 91— 118. 133. 131.,
die Verurtheilung wegen der Verbrechen des Hoch-
und Landesverraths in den Fällen der gedachten §.
zleht zugleich die Stellung unter Pollzelaussicht un-
bedingt nach sich, insofern diese Verbrechen mit Frei-
bellsslrase bedroht sind, oder anstatt der Tovesstrase
Freiheitsstrafe elnlritt, mit Ausschluß sedech der ein-
fachen Mllwissenschaft. (G. v. 12. Febt. 50. 8. 1.
a.) 49. — desgl. die Verurthellung wrgen Versuchs
dleser Verbrechen oder wegen Thaunahnt an dinl ·
(ebend. S. 3.) 50.
it. 20. J. 628. 700.,
Behrasung geringerer ralinjurien und lelchter ver-
säblicher Körperbeschädlgungen noch #elnmas so hart,
als diejensgen der einfachen Ehrenkränkung durch Nede
oder Schrist, an Sielle der bisher vrrordneten Ve-
strasung. (G. v. 11. März 50. §§. 2. u. 3.) 171.
il. 20. Ss. 837, 828.,
die Verurtheilung wegen Mordrersuchs in den Jällen
der nebengedachten Ss. Jieht zugkeich die Stellung unter
Pollzeiaussicht unberingt nach sch. (G. v. 12, Febr.
7* 50.