Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 1850. 53 
Lehnsherrlichkelt, aufgehobent, in densenlgen Landes- 
theilen, welche vormals zum Königreiche Westphalen, 
zum Großherzoglhum Berg, zu den französlsch-hansea- 
tischen Departements oder dem Lippe-Departement ge- 
hört haben, Aufhebung des Anspruchs auf Regullrung. 
eines Allodifikationszinses für jene, ohne Entschädigung. 
(G. v. 2. März 50. §. 2. Nr. 3.) 80. 
Lehnwaaren, s. Besißveränderungs-Abgaben. 
Lehrer, öffenkliche, dieselben haben die Rechte und Pflick- 
ten der Staatsdlener. (Verf. Urk. v. 31. Janr. 50. Art. 
23.) 20. — deren Anstellung an den Volksschulen. (ebend. 
Art. 21.) 20. — der Staat gewährleistet denselben ein 
festes, den kokal-Verhältnissen angemessenes Einkommen. 
(ebend. Art. 25.) 20. — an öffentlichen Schulen, solche 
können nicht Mitglieder des Gemeinte-Vorstandes sein. 
(Gem. Ord. v. 11. März 60. 895. 28. 87.) 221. 235. 
Lehrlinge, solche dürsen weder in politische Vereine als 
Mitglieder ausgenommen werden, noch auch dürsen sie 
deren Versammlungen und Sitzungen beiwohnen. (G. 
v. 11. März 50. S. 8. 16.) 270. 281. — als Theil- 
nehmer oder Gehülfen bel Jagd-Pollzei-Übertretungen, 
Strafbarkeit und Vertretung derselben. (G. v. 7. März 
50. S. 19.) 169. 
Leichenbegängnisse, gewöhnliche, solche gehören ulcht 
zu den öffenklichen Aufzügen, welche einer vorgängigen 
Genehmigung oder einer Anzeige bedürfen. (G. v. 11. 
März 50. s. 10.).279. 
elichenfuhren, von dem Gutsherrn zu leistende, de- 
ren Aufhebung ohne Entschärigung. (G. v. 2. März 
50. §S. 3. Nr. 15.) 81. 
Leihamt, Käönlgliches, zu Berlin, rie zelther der See- 
handlung übertragene Revisson und Dechargirung der 
Jahres-Rechnungen der drei Abtheilungen desselben soll 
von jetzt ab von der Ober-Rechnungskammer bewirkt 
werden. (A. E. v. 12. Aug. 50.) 370. — dagegen ver- 
bleibt die spezlelle Revisson der Pfandbücher und Pfand- 
scheine nach wie vor der Serhandlung, unker Vorbe- 
halt deren Einsicht und zeitwellen Revislon, seitens der 
Ober-Rechnungskammer. (ebend.) 370. — nach Oblgem 
wird der s. 3. des Reglements vom 8. Febr. 183 1. cb- 
geändert. (ebend.) 370. 
Leihbibliotheken, Erihellung und Zurücknahme der 
den Inhabern derselben zu ihrem Gewerbe-Betriebe er- 
sorderlichen besonderen Erlaubniß der Reglerung. (V. 
v. 5. Juni 50. §. 2.) 329. — Verstatlung einer Frist 
bis zum 1. Jult 50. zur nachträglichen Einholung die- 
ser Erlauhniß. (ebend. §. 2.) 329. f. 
Lelnpfade, Befrelung derselben von der Gruntsteuer. 
(G. v. 21, Febr, 50,. 8. 2. a.) 62. 
Lelstungen, der Nicht-Angesessenen an bie bleherige 
Guts-, Grund= oder Gerichtsherrschaft, solche sind, so- 
welt sie aus diesem Verhältniß herzuleiten sind und 
ncht auf anderweltigen Verträgen beruhen, alle ohne 
Entschädigung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. §. 3. 
Nr. 3.) 80.— in dem §. 3. des Geseßes vom 2. März 
50. als aufgehoben ohne Entschädigung gedachk, deren 
unentgeltliche Aufhebung bleibt ausgeschlossen, wenn sse 
für die Verleihung oder Veräußerung eines Grund- 
stücks ausdrücklich übernommen worden find. (ebend. §. 
J. am Ende desselben.) 81. 82. — dle Berechtigungen 
auf solche sind mit der Aufhebung des Ober-Elgenthums 
der Lehnsherren, der Guts- oder Grundherren und der 
Erbzinsherren, sowie des Eigenkhums der Erbverpächter, 
nicht mit aufgehoben. (G. v. 2. März 50. 8. 2. Nr. 
1. u. 2. u. §. ö.) 80. 82.— öffentliche, Befreiung der 
Gutsherrschaft von der Verpflichtung zu deren Vertre- 
tung, bei Eigenthums-Verleihungen, ohne dafür den 
Stellenbesitzern Entschädlgung leisten zu dürfen. (G. v. 
2. März 60. 8. 82. b.) 102. — s. auch Gegenlei- 
stungen. 
Lesekabinette, Ertheilung und Zurücknahme der den 
Inhabern derselben zu ihrem Gewerbe-Betriebe erfor- 
rerlichen besondern Erlaubniß der Regierung. (V. v. 
5. Junl 60. §. 2.) 329. — Verstattung einer Frist bis 
wn- 1. Juli 50. zur —# Einholung dieser 
Erlaubniß. (ebend. §S. 2.) 329. f. 
Liegenschaften, s. Grundstücke. 
Liegnitz, Stadt, Errichtung eines Gewerbe-Gerlchis für 
. : Gemeine--Bezur derselben. (A. E. v. 15. Juli 50.) 
Siennzer R Kreis, s. Handelskammern. 
Lippe-Departement, s. Französische Departements. 
Lithographen, Erthellung und Zurücknahme der zu 
ihrem Gewerbe-Betrlebe erforderlichen lesenderen Er- 
laubniß der Reglerung. (V. v. 5. Juni 50. §. 2.) 329. 
— Verstattung einer Frist bis zum 1. Jull. 50. zur 
nachträglichen Einholung dieser Erlaubniß. (ebend. S. 
2.) 329. f. 
Lithographirte Schriften, welche in monatlichen 
oder kürzeren, wenn auch unregelmäßigen Fristen er- 
scheinen, dieselben stehen den im Druck rerschienenen 
Zkltungen und Zeitschristen gleich. (V. v. 5. Juni 60. 
S. 13.) 332. 
Lossprechung, siehe Freisprechung, vorläufie. 
Lübensche Kreis, slehe Handelskammern. 
Lüdenscheid, Start, siehe Handelskammern. 
Lüdinghausen, Ort, stehe Chausseebau Nr. 12. 
Ludwigsbahn, pfälzische Eisenbahn, seheisendag 
nnen Nr. 8.
	        
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