Sachregister. 1850. 53
Lehnsherrlichkelt, aufgehobent, in densenlgen Landes-
theilen, welche vormals zum Königreiche Westphalen,
zum Großherzoglhum Berg, zu den französlsch-hansea-
tischen Departements oder dem Lippe-Departement ge-
hört haben, Aufhebung des Anspruchs auf Regullrung.
eines Allodifikationszinses für jene, ohne Entschädigung.
(G. v. 2. März 50. §. 2. Nr. 3.) 80.
Lehnwaaren, s. Besißveränderungs-Abgaben.
Lehrer, öffenkliche, dieselben haben die Rechte und Pflick-
ten der Staatsdlener. (Verf. Urk. v. 31. Janr. 50. Art.
23.) 20. — deren Anstellung an den Volksschulen. (ebend.
Art. 21.) 20. — der Staat gewährleistet denselben ein
festes, den kokal-Verhältnissen angemessenes Einkommen.
(ebend. Art. 25.) 20. — an öffentlichen Schulen, solche
können nicht Mitglieder des Gemeinte-Vorstandes sein.
(Gem. Ord. v. 11. März 60. 895. 28. 87.) 221. 235.
Lehrlinge, solche dürsen weder in politische Vereine als
Mitglieder ausgenommen werden, noch auch dürsen sie
deren Versammlungen und Sitzungen beiwohnen. (G.
v. 11. März 50. S. 8. 16.) 270. 281. — als Theil-
nehmer oder Gehülfen bel Jagd-Pollzei-Übertretungen,
Strafbarkeit und Vertretung derselben. (G. v. 7. März
50. S. 19.) 169.
Leichenbegängnisse, gewöhnliche, solche gehören ulcht
zu den öffenklichen Aufzügen, welche einer vorgängigen
Genehmigung oder einer Anzeige bedürfen. (G. v. 11.
März 50. s. 10.).279.
elichenfuhren, von dem Gutsherrn zu leistende, de-
ren Aufhebung ohne Entschärigung. (G. v. 2. März
50. §S. 3. Nr. 15.) 81.
Leihamt, Käönlgliches, zu Berlin, rie zelther der See-
handlung übertragene Revisson und Dechargirung der
Jahres-Rechnungen der drei Abtheilungen desselben soll
von jetzt ab von der Ober-Rechnungskammer bewirkt
werden. (A. E. v. 12. Aug. 50.) 370. — dagegen ver-
bleibt die spezlelle Revisson der Pfandbücher und Pfand-
scheine nach wie vor der Serhandlung, unker Vorbe-
halt deren Einsicht und zeitwellen Revislon, seitens der
Ober-Rechnungskammer. (ebend.) 370. — nach Oblgem
wird der s. 3. des Reglements vom 8. Febr. 183 1. cb-
geändert. (ebend.) 370.
Leihbibliotheken, Erihellung und Zurücknahme der
den Inhabern derselben zu ihrem Gewerbe-Betriebe er-
sorderlichen besonderen Erlaubniß der Reglerung. (V.
v. 5. Juni 50. §. 2.) 329. — Verstatlung einer Frist
bis zum 1. Jult 50. zur nachträglichen Einholung die-
ser Erlauhniß. (ebend. §. 2.) 329. f.
Lelnpfade, Befrelung derselben von der Gruntsteuer.
(G. v. 21, Febr, 50,. 8. 2. a.) 62.
Lelstungen, der Nicht-Angesessenen an bie bleherige
Guts-, Grund= oder Gerichtsherrschaft, solche sind, so-
welt sie aus diesem Verhältniß herzuleiten sind und
ncht auf anderweltigen Verträgen beruhen, alle ohne
Entschädigung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. §. 3.
Nr. 3.) 80.— in dem §. 3. des Geseßes vom 2. März
50. als aufgehoben ohne Entschädigung gedachk, deren
unentgeltliche Aufhebung bleibt ausgeschlossen, wenn sse
für die Verleihung oder Veräußerung eines Grund-
stücks ausdrücklich übernommen worden find. (ebend. §.
J. am Ende desselben.) 81. 82. — dle Berechtigungen
auf solche sind mit der Aufhebung des Ober-Elgenthums
der Lehnsherren, der Guts- oder Grundherren und der
Erbzinsherren, sowie des Eigenkhums der Erbverpächter,
nicht mit aufgehoben. (G. v. 2. März 50. 8. 2. Nr.
1. u. 2. u. §. ö.) 80. 82.— öffentliche, Befreiung der
Gutsherrschaft von der Verpflichtung zu deren Vertre-
tung, bei Eigenthums-Verleihungen, ohne dafür den
Stellenbesitzern Entschädlgung leisten zu dürfen. (G. v.
2. März 60. 8. 82. b.) 102. — s. auch Gegenlei-
stungen.
Lesekabinette, Ertheilung und Zurücknahme der den
Inhabern derselben zu ihrem Gewerbe-Betriebe erfor-
rerlichen besondern Erlaubniß der Regierung. (V. v.
5. Junl 60. §. 2.) 329. — Verstattung einer Frist bis
wn- 1. Juli 50. zur —# Einholung dieser
Erlaubniß. (ebend. §S. 2.) 329. f.
Liegenschaften, s. Grundstücke.
Liegnitz, Stadt, Errichtung eines Gewerbe-Gerlchis für
. : Gemeine--Bezur derselben. (A. E. v. 15. Juli 50.)
Siennzer R Kreis, s. Handelskammern.
Lippe-Departement, s. Französische Departements.
Lithographen, Erthellung und Zurücknahme der zu
ihrem Gewerbe-Betrlebe erforderlichen lesenderen Er-
laubniß der Reglerung. (V. v. 5. Juni 50. §. 2.) 329.
— Verstattung einer Frist bis zum 1. Jull. 50. zur
nachträglichen Einholung dieser Erlaubniß. (ebend. S.
2.) 329. f.
Lithographirte Schriften, welche in monatlichen
oder kürzeren, wenn auch unregelmäßigen Fristen er-
scheinen, dieselben stehen den im Druck rerschienenen
Zkltungen und Zeitschristen gleich. (V. v. 5. Juni 60.
S. 13.) 332.
Lossprechung, siehe Freisprechung, vorläufie.
Lübensche Kreis, slehe Handelskammern.
Lüdenscheid, Start, siehe Handelskammern.
Lüdinghausen, Ort, stehe Chausseebau Nr. 12.
Ludwigsbahn, pfälzische Eisenbahn, seheisendag
nnen Nr. 8.