Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 1850. 55 
Mililtair-Strafgesetzbuch, nach den Bestimmungen 
des §. 125. des ersten Theils desselben, werden die 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des Art. 38. 
der Verfassungs = Urkunde v. 31. Janr. 1850., wehen 
untersagter eigenmächtiger Berathschlagungen und Ver- 
sammlungen der bewaffneten Macht und der Landwehr, 
auch wenn lebiere nicht Zusommenberufen ist. (G. v. 
11. März 50. S. 22.) 282 
Mitlttatr, Verpftegung, Natural-, deren Verakrel- 
chung von Gemeinden und Kreisen an mobile Truppen, 
deren Llauidation und Vergülnng. (V. v. 12. Novbr. 
650. SS. 3, und 1.) 491. 49. 
Militair-Verwaltung, dem Kriegeministerium wird zu 
den im Jahre 1850. ctwa ciforderlichen auherordenk- 
lichen Bedürfnissen derselben ein Kredit von achtzehn 
Millionen Thaler eröffnet. (G. v. 7. März 50. S. I.) 
173. — Beschaffung des Geldbedarfs für solche, erfer- 
derlichen Falls durch elne verzinsliche Staatsanleite. 
(ebend. §. II.) 173. — tden Kammoenrn ist darüter so- 
sfort bei ihrer nächsten Zusammenkunft Rechenschaft zu 
geben. (ebend. §. III.) 173. — Aufnahme ceiner Staats- 
anleihe für diesen Zweck, im Betrage von achtzehn Mil- 
lien Thalern. (A. E. v. 13. Arr. 50.) 321. — zum 
Zinsfuße von 47 Prozent jährlich auf Schuldverschrei- 
bungen von 100, 200, 500 und 1000 Nthlr. (A. E. v 
7. Mai 50.) 322. — allmällze Tilgung derselben aus 
dem dafür zu bildenden Fonds. (ebend.) 322 
Minden, Statt, Errichtung eines Gewerbegerichts für 
den Gemelndebezirk derselben. (A. E. v. 15. Jull 60.) 
330. 
Minden-Bremer Poststraße, siehe Chaussec- 
bau Nr. 13. 
Mirneralische Lagerstätten, auf bäuerlichen Grü 
den, Bestimmungen rücksichtlich ders. bei Eigenthum 
verleihungen. (G. v. 2. März 50. S. 88.) 101. 
Milnister, siehe Staatsminister. 
Ministerial-Bauräthe, siehe Bauräthe. 
Ministerien, die bei rinigen derselben für die Bau- 
angelegenhelten angestellten technischen Räthe und Bon- 
revisoren verbleiben in ihren Funktionen. (V. v. 22. 
Dezbr. 49. s. 4.) 14. — Zuwrisung von Minsterial- 
Bauräthen für andere Ministerien. (ebend. §&6. 4. und 
5.) 15. — der Flnanzen und der Justiz, siehe beide letz. 
Milnisterlum des Innern (Mlnister des Innern), 
demselben und dem Finanzministerlum ist das König- 
liche Kredit-Institut für Schleslen untergrordnet. (A. E. 
v. 4. März 50. Nr. 1. u. 9.) 272. 273. — Ausfüh- 
rung der Kreis-, Bezirks- und Provinzlal-Ord. v. 11. 
März 50. durch denselken. (as. Art. 67. 72. 73.) 
203. 201. — Befugnlsse desselben in Ausführung des 
Gesetzes über die Poligespverwaltung. (v. 11, März 60., 
Ministerium des Innern (Forkl.) 
Ss. 2. 11. 10.) 265. %% f. — ron demselben lann ble 
Verbreitung 2c. von Druckschriften ###der Art, welche 
außerhalb des Preußischen Staats erscheinen, verboten 
werden. (V. v. 5. Junl 50. §. 3.) 330. — Befugnssse 
desselben in Neguleung und Beaufsschtlgung der Ge- 
meinde -Verwaltungen. (Gem. Ord. v. 11. März 50. 
#. 112. 113. 145. 1. 140. 132.) 217. 218. 219. 
— zu allen Beschlüssen, durch welche die Gemeinden 
zu Bellrägen für Ausgaben des Kreises über 3 Jahre 
hinaus oder zu Leistungen von mehr als 10 Prozent 
der direkten Staatssteuern verpflichtet werden sollen, ist 
dle Genchmigung des Innern und der Finanzen erfor- 
derlich. (Kreis= 2c. Ord. v. 11. März 50. Art. 11.) 
231. — Beschlüsse über Bürgschaften der Kreiegemein- 
den bedürsen der Bestäligung des. Ministers des In- 
nern. (Art. 13.) 231. 
Ministerium der Geistlichen, Unterrichts= und 
Medizi iten, Erwerbung des in 
Berlin unter ren Anden Nr. 4. belegenen Grunrstücks 
für dasselbe, und Berichtigung des rückständig geblitbe- 
nen Kaufgeldes von 100,000 Rthlr. aus den Slaats- 
Einnahmen des Jahres 1850. (G. v. 11. März 50.) 
198. — die Ablheilung desselen für dle innern eran- 
gelischen Kirchensachen sell unter Belbehaltung der von 
ihr bisher ausgrübten amtlichen Besugulsse in Zukunft 
die Bezeichnung: „Eovangelischer Oler-Kirchenrath“ 
führen. (A. E. v. 20. Juni 50.) 313. — siehe auch 
Ober-Klrchenrath. — dem Minister desselben verbleibt 
bis zu dem Zeilpunkte der Herstellung einer selbsssten- 
digen Klrchenverfassung die höhere Verwaltung der 
gegenwärtig den Prorinzlal-Regierungen übertragenen 
dußern Angelegenheiten der erangelischen Kirche, sowie 
die zur Zelt noch zu seiner verfassungsmäßigen Verant- 
wortlichkeit gereichende Verwaltung und Verwendung 
der Staatsfonds zu de# bestimmten kirchlichen Zwecken. 
(Ressort-Regl. §§. 3. 4.) 315. — in welchen Fällen 
ein Zusammenwirken desselben und des evangelischen 
Ober-Klrchenraths stattfinden wird. (Ressort-Regl. 
Ss. 5—7.) 346. 
Ministerium für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbelten, von demselben geht rie 
Bearbeltung der Eindrichungs= und Delchsozletäts-An- 
gelegenheiten vom 1. Janr. 1850. an das Minlsterium 
für landwirthschaftliche Angelegenheiten über, mit Vor- 
behalt der Thellnahme in gewissen Fällen. (N. E. v. 
26. Novbr. 49.) 3. — demselben verbleiben auch dle 
Delchrerbesserungsarbelten, welche zur Sicherstellung der 
Ostelsenkahn und deren Strombrücken an der Weichsel 
und Nogat derzelt ausgeführt werden, sowie die zur 
Ausführung zu bringenden Anlagen behufs der Mello- 
ration
	        
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