Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

56 Sachregister. 
Mühlenabgaben (Forts.) 
Milnisterium für Handel, Gewerbe und öffent- 
liche Angelegenheiten (Forll.) 
ratlon des Nleder-Oderbruchs, bis zu deren Vollendung. 
(ebend.) 3. — Ressorts der Abthellung für das Bau- 
wesen in demselben. (V. v. 22. Dezbr. 40. #8. 2—5.) 
14. 15. — demselten ist die kechulsche Baudeputation 
untergeorrnet. (V. v. 22. Dezbr. 49. §. 9.) 16. 
— Vorschläge seitens desselben zur Ernennung von Ml- 
nisterial - Bauräthen. (ebend. Ss. 4. ö. 7.) 15. — der 
Minlsler besselben hat die über die zeitgemäße Umge- 
staltung der Verwaltung des Postwesens ergangenen 
Bestimmungen in Ausführung zu bringen und die dazu 
weiter erferderlichen Anerdnungen zu treffen. (A. E. v. 
19. Septbr. 49.) 299. 
Milnlsterlum für landwirthschaftliche Ange- 
legenhelten, die Bearbeltung der Eindeichungs-- und 
.Delchsozietäts-Angelegenheiten geht vom 1. Janr. 1850. 
an dasselbe über. (A. E. v. 20. Novbr. 49.) 3. — die 
zur Ansführung des Gesetzes wegen der Rentenbanken 
erforderlichen Anordnungen gebühren demselben gemein- 
schaftlich mit rem Finanzministerlum. (G. v. 2. März 
650. §. 65.) 128. — auch stehen die Rentenbank-Direk- 
tionen unter der Oberaufsscht dleser beiden Ministerlen. 
(ebend. §S. ö.) 113. — demselben und dem Finanz- 
minister ist auch die besonders errichtele Central--Kom- 
mission für die Angelegenhelten der Renkenbanken un- 
tergeordnet. (A. E. v. 21. Mai 50.) 331. 335. — 
dasselte wird nelst dem Flnanzministerio mit der Aus- 
führung des Gesetzes wegen Mellorallen der Bocker 
Helde beauftragt. (G. v. 11. März 50. §S. 4.) 270.— 
dasselbe wird mit der Ausführung des Jagdpolizel-Ge- 
setzes (v. 7. März 50.) beauftragt. (ras. §S. 31.) 172. 
Mischline, Ort, slehe Chausseebau Nr. 7. 
Mordversuch, In den Fällen der §§. 837. 838. Tit. 
20. Thl. II. des A. L. R., die Verurtheilung wegen 
eines solchen zieht zugleich die Stellung unter Polizel- 
aussicht unbedlngt nach sich. (G. v. 12. Febr. 650. 
S. 1. b.) 49. — oauch die erurtheilans wegen Theil- 
nahme an demselben. (ebend. §. 3.) 50 
Mühlenabgaben, über solche blriben ble nähern Be- 
stimmungen einem besondern Gesetze vorbehalten. (G. 
v. 2. März 50. §. 113.) 111. — bei der Sistirung 
der Ablösungs-Verhandlungen und Prozesse über solche 
lehält es cinstweilen sein Bewenden. (ebend. §. 113.) 
111. — (und nicht aufgehobene Reallasten auf Müh- 
lengrundstücken), deren Ablösung. (G. v. 11. März 
650. 85. 2. 6. und 8.) 116. 147. 118. — Prozeß- 
Lerfahren in dergl. Angelegenheiten und Zuständigkeit 
der Auselnandersetzungs-Behörden in dens. (§§. 2. 3. 
9.) 146. 147. 148. — Aufhebung der früher angeord- 
1850. 
neien Slstirung der Prozesse lber solche. (s. 9.) 148. 
— Anmeldung der Ansprüche auf Befrelung von sochen 
vor dem 1. Janr. 1855. (S. 4.) 147. — bieselben sind 
unter den ohne Entschäbigung aufgehobenen Abgaben 
für die Benutzung des flleßenren Wassers in Privat- 
slüssen nicht begriffen. (G. v. 2. März 50. §. 3. Nr. 
10.) 81. — siehe auch Mühlengrundstücke. 
Mäühlengrundstücke, Bestimmungen über die auf 
solchen hastenden Reallasten. (G. v. 11. März 50.) 
140— 148. — ob die auf solchen haftenden Abgaben 
durch §. 30. des Erikts v. 2. Novbr. 1810. oder durch 
5. 3. der allgem. Gew. Ord. v. 17. Janr. 1845. auf- 
gehoben seien oder nicht, dabei kommen künftig die Be- 
stimmungen der s§. 1. u. 2, der Verord. v. 19. Febr. 
1832. nicht mehr zur Anwendung, und bewendet es 
lediglich bel den allgemelnen Grunrsätzen über die Be- 
welsführung und Beweislast. (ebend. S. 1.) 146. — 
Verfahren in Prozessen über solche und nunmehrige 
Zuständigkeit der Auseinandersetzungs-Behörde, des 
Revissonskollegiums in Landeskultursachen, rücksschtlich 
ders. (§§. 2. u. 3.) 146. 147. — nur die jetzt noch in 
der Revisiens= oder Nlchtigkelteinstanz schwebenden Pro- 
zesse werden durch Entscheldung des Obertribunals zum 
Austrage gebracht. (§. 3.) 147. — alle auf denselben 
ruhenden, nicht als aufgehoben zu betrachtenden ablös- 
baren Reallasten müssen sofort nach den Grundsätzen 
des Gesetzes über Ablösung der Reallasten 2c. v. 2. 
März 1850. abgelöst werden. (S. 2.) 146. — Anmel- 
dung der Ansprüche auf Befreiung von den auf solchen 
haftenden Abgaben vor dem 1. Janr. 1855. bei den 
zuständigen Auselnandersetzungs-Behörden. C. 4.) 147. 
— Verfahren bei Ansprüchen auf Entschädlgung aus 
Stkaatskassen für den Verlust einer für den Gewerbe- 
betrleb auf solchen entrichteten Abgabr. (s. 5.) 147. — 
desgl. bei Ermittelung des Reinertrags derselben und 
bei Ablösung der auf solchen haftenden Rrallasten. 
(K. 6.) 147. 148. — die Bestimmung wegen Herab- 
setzung der Entschädlgung für die abzulösenden Real- 
lasten auf den Betrag von zwel Dritteln des Relner- 
trags des Mühlengrundstücks findet aus Mühlen, welche 
erst nach Verlündung der Gew. Ord. v. 17. Janr. 
1845. neu gegründet worden sind, keine Anwendung. 
G. 8.) 148. — die im §. 1. II. b. u. §. 2. Nr. 1. 
des Gesetzes v. 9. Oktbr. 1818. angrordnete Sistlrung 
der Prozesse über Mühlenabgaben hört nunmehr auf. 
(§. 9.) 148. — die nach §. 2. Nr. 1. des gedachten 
Gesetzes getroffenen interimistischen Festsetzungen über 
dle laufenden Leistungen bleiben bis zur Ausführung 
der Ablösung, so wie dle Befugniß der Auseinander- 
sehungs-Behörden, dergl. Festsehungen auch serner zu 
tref--
	        
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