Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 1850. 65 
Postinspektoren, eln solcher wird dem Vorsteher der 
Ober-Postdirektlon zugewlesen. (A. E. v. 19. Seplbr. 
49.) 299. — dieselben behalten in ihrer setzigen Dienst- 
stellung den bisher eingenommenen Rang der ünften 
Rangklasse der höhern Provinzlal = Beamten bel. (A. 
E. v. 3. April 50.) 300. 
Postkassen, Bezirks-, bel jeder Ober-Posdircilon ist 
elne solche einzurichten, deren Personal aus tinem Ren- 
danten, welcher den Ober-Pestdireltor als Vorstand 
der Lokal-Postanstalt vertritt, aus einem Buchhalter 
und elnem Kasslrer besteht, welcher zugleich die Kassen- 
geschäfte der Orts- Postanstalt besorgt; dagegen geht 
die General-Postkasse in Berlin als entktbehrlich ein. 
(A. E. v. 19. Septbr. 40.) 299. 
Postkontraventionen (Portokontravenlienen), Uber- 
tragung der bis jetzt dem General,Postamte ausschließ- 
lich zustehenden Befugniß, in Untersuchungssachen wegen 
solcher zunächst durch eine Resolutlon zu entschelden, 
auch dle sestgesetzte Strase vollstrecken zu lassen, wenn 
der Beschuldigte nicht blunen 10 Tagen auf rechtliches 
Gehör und Erkenntniß bel dem kompetenten Gerlchte 
anträgt, auf die neu errichteten Ober-Postdirektionen. 
(A. E., v. 25. März 50.) 300. 
Postmelster, dlese blsherige Benennung soll den Vor- 
stehern der Postämter zweiter Klasse mit dem Nange 
der deltten Klasse der Subalkernen beigelegt werden. 
(A. E. v. 4. Septbr. 60.) 399. 
Posträthe, dieser Dlenstcharakter soll den, den Ober.= 
Posidirektoren beigeordneten Büreauvorstehern mlt dem 
Range vor den Assessoren zukommen. (A. E. v. 3. Apr. 
50.) 300. — slehe auch Ober-Postdirektlonen. 
Postverwaltung, dieselbe kann nach Umständen die 
Annahme und Ausführung von Bestellungen auf Zel- 
tungen und Zeitschristen ablehnen; es wird dlese Be- 
sugniß durch die Bestimmung des §. 1. des Regulatios 
v. 15. Dezbr. 13 ulcht ausgeschlossen. (V. v. 5. 
Juni 50. s. 1.) 3 
Prn. en2. S#. Websude, Befreiung derselben 
von der Grundsteuer. (G. v. 21. Febr. 50. SF. 2. c.) 02. 
Postwesen, zellgemäße Umgestaltung der Verwaltung 
desselben, durch Errichtung einer Ober-Postdirektion für 
seden Reglerungsbezirk, sowle für die Residenzstadt 
Berlin, Wegsall der Benennung „Ober-Pestamt“, Er- 
richtung von Bezlrks-Postkassen, Auflösung der General- 
Postkasse in Berlin, Ernennung zweier Gencral-Postin- 
speltoren 2c. (N. C. v. 19. Septbr. 40.) 200. — Dlenst- 
und Nangverhältnisse der Dier-Heshirehtoren, Fosteh- 
und Poslinspektoren. (A. E. v. 3. Afpr. 6 
— Überträgung dir bis jett "un DO#rneral- hn 
ausschließlich zustehenden Befugniß, in Untersuchungs- 
sachen wegen Post= und Porto-Konkraventlonen zunächst 
Jahrgang 1850. 
Posttesen (Forts.) 
durch eine Resolution zu enkscheiden, auch die sestgesehte 
Strafe vollstrecken zu lassen, auf dle neu errichteten 
Ober-Postdireltionen. (A. E. v. 25. März 50.) 300. 
— der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbelten hat obige Bestimmungen in Ausführung zu 
bringen, die dazu weiter erforderlichen Anordnungen zu 
treffen und die bei der Central-Pestverwaltung zu enk- 
behrendren Beamten bei den Ober-Postdtrektionen und 
Postanstalten, so welt als thunlich, anderweit zu ver- 
wenden. (A. E. v. 19. Seplbr. 49.) 299. — . auch 
Ober-Postdirektlonen, Ober-Postdirektoren, Ober-Post- 
ämter, General-Postinspektoren 2c. 
Preise, stehe Normal Preise. 
Prenzlau-Boitzenburg, slehe Chausseebau Nr. 3. 
Presse, die in dem Gesetze v. 11. März 50. wegen 
Verhütung des Mißbrauchs des Versammlungs= und 
Vereinigungsrechts, mit Strase bedroheten Handlungen 
sind, unbescharet der Zuständigkeit der Schwurgerichte 
in Ansehung der in Versammlungen begangenen pollti- 
schen Vergehen, von der Komprtenz der Schwurgerichke 
ausgeschlossen, selbst wenn ste durch die Presse begangen 
sind. (G. v. 11. März 50. §. 20.) 282. — Ergän- 
zung der Beroirnung über dieselbe vom 30. Junl 1819. 
(V. v. 5. Juni 50.) 329—332. — Annahme, Aus- 
führung und Ablehnung von Bestellungen auf Zelkun- 
gen und Zeitschristen bel der Postverwaltung. (ebend. 
§S 1.) 329. — Erthellung und Zurücknahme der zum 
Gewerbebetrleke der Buch= und Kunsthändler, Anti- 
quare, der Jnhaber von Leihbibllotheken rc. erforderlichen 
besondern Erlaubniß der Reglerung. (S. 2.) 329. — 
Besugniß des Minlsters des Innern, die Verbreitung 
von Druckschristen jeder Art, welche außerhalb des Preu- 
blschen Staats erscheinen, zu verbleten. (§. 3.) 330. 
Beschlagnahme derselben durch die Staatsanwaltschaft 
und deren Organe und Strafen für reren Verkauf und 
erthellung. (S. Z.) 330. — Kautionsbestellung vor 
Herausgate von Zeitungen oder Zeitschriften, welche in 
monatlichen oder kürzeren, wenn auch unregelmäßigen 
Fristen erscheinen. (65.4 — 13.) 330—332. — nach- 
trägliche Vestellung ders. für schon bestehende Zeltungen 
und Zeitschriften. (S. 9.) 331. — pericdische Blätler, 
welche lediglich für amtliche Bekanntmachungen, für rein 
wissenschastliche oder technische Gegenständr, für gewerb- 
liche Anzeigen 2c. bestimmt sind, bleiben von der Kau- 
tlonsbestellung befreit. (6. 7.) 330. — letztere muß 
auch bel diesen eintreten, wenn gegen solche wegen ihres 
Inhalts auf Strafe erkannt ist. G. 7.) 331. — Strafen 
für Übertretungen und Deckung rerselben nelst Kesten 
aus der bestellten Kaution. (Ss. 10— 12.) 331. 332. 
— den Zeitungen rder Zeitschriften stehen lithographir#te 
9 oder
	        
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