Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 1850. 
Strafrecht, vor der erfolgten Nevision desselben wird 
über Vergehen, welche durch Wort, Schrift, Druck oder 
bildliche Darstellungen begangen werden, ein besonderes 
Gesetz ergehen. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 113.) 31. 
Strafsachen, die Verhandlungen in solchen vor dem 
erkennenden Gerlchte sollen öffentlich sein. (V. U. v. 31. 
Janr. 50. Art. 93.) 31. — Beschränkung oder Aue- 
schliebung dieser, Offentlichkeit in gewissen Fällen. (ebend. 
Art. 93.) 31. 
Strafverfahren, gegen ein Mitglied der Kammer, 
Aufhebung desselben für dle Dauer der Sitzungeperiode, 
wenn die betreffende Kammer es verlangt. (V. U. v. 
31. Janr. 50. Art. 81.) 30. 
Straßen, öffentliche, s. auch Versammlungen, Verrine 
und Aufßzüge. 
Straßengerechtigkeit, die unter diesem Namen vor- 
kommende Befugniß des Gutsherrn, über die nicht zu 
den Wegen nöthigen freien Plätze innerhalb der Dorf- 
lage zu verfügen, ist, sowelt jene aus der gutsherrlichen 
Polizelgerichtsbarkelt hergeleitet wird, ohne Entschädi- 
hung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. 8. 3. Nr. 14.) 81. 
Sträuche, auf fremden Hofräumen, Gärten, Ackern 
und Wiesen zerstreut stehende, dle aus dem guts- oder 
grundherrlichen Rechte hergeleitete Befugniß, solche zu 
benutzen und sich anzueignen, wird ohne Entschädigung 
aufgehoben. (G. v. 2. März 50. §. 3. Nr. 13.) 81. 
Streuholen, in fremden Forsten, Ablösung der Be- 
rechtigung zu solchem bei Gemeinkeitstheilungen. (G. v. 
2. März 560. Art. 4. 9. 10.) 140. 141. 142. 
Ströme, Befreiung derselben ven der Grundsteucr. ( 
-v. 24. Febr. 50. §S. 2. ô2.) 62. 
Sulzbach, Ort, siehe Eisenbahnen Nr. 8. 
Soyndiei, deren Wahl als besoldete Mitglieder der Ge- 
meinde - Vorstände, wo es außer den Schöffen das Be- 
dürfniß erfordert. (Gem. Ord. v. 11. März 50. Ss. 
29. 86.) 222. 235. 
Syrup, ausländischer, Forterhebung des Einganggzells 
von demselben für den Zeitraum vom 1. Septbr. 1850. 
bis Ende August 1833., nach den in der prortsorischen 
Verordnung v. 18. Juni 1818. normirten Säten. (G. 
r. 11. März 650. §. 2.) 100.— (V. v. 19. Juni 60.) 330. 
T. 
Tagelohn, in der Gegend übliches, die auf Grund- 
stücken haftende Verpflichtung, gegen solches zu arbei- 
ten, wird ohne Entschädlgung aufgehoben. (G. r. 2. 
März 50. S. 2. No. 7.) 80. 
Jahrgang 1850. 
81 
Tagelöhner, als Theilnehmer eder Gehilfen bel Jagd- 
polizei-¼Ubertretungen, Strafbarkeit und Vertretung 
berselben. (G. v. 7. März 50. §. 19.) 100. f. 
Tagelöhnerwohnungen, ausschlieblich von dir 
Gutsherrschaft benutzt, Vestimmungen rücksichtlich der- 
selben bei Eigenthumsverleihungen. (G. v. 2. März 50. 
S. 89.) 101. 105. 
Tarifs, für Schifffahrtsabgaben, slehe diese. 
Taufen, von Familienglierern dee Guts- dder 
Grundherrn, alle Abgaben bei solchen sind ohne 
Entschädigung aufgehoben. (G. v. 2. März 50. 8. 3. 
Nr. 9.) 81. — Dagegen fallen auch die von dem Guts- 
herrn zu leistenden Kindtauffuhren sort. (ebend. §. 3. 
Nr. 15.) 81. 
Technische Baudeputation, slehe Baudeputation. 
Telegraphenanstalten, des Staats oder der Eisen- 
bahngesellschaften, der über die Bestrafung der Ver- 
gehen gegen diese unter dem 15. Junt 1819. erlassenen 
Verordnung haben beide Kammern ihre Genchmigung 
ertheilt. (Staatsminist.-Vekanntmach. v. 4. Janr. 50.) 
7. — die Verurtheilung wegen vorsätzlicher Beschädl- 
gung von solchen zieht zugleich die Stellung unter Po- 
lizelaufsicht unbedingt nach sich. (G. v. 12. Febr. 30. 
S. 1. m.) 49. — desgl. die Verurthrilung wegen Ver- 
suchs dieses Verbrechens oder wegen Theilnahme an 
demselben. (ebend. S. 3.) 50. 
Thatbestand, dessen Feststellung in Civilprozessen wegen 
Beleirigungen durch Aufnahme der Beweisc. (V. v. 11. 
März 60. S. 6.) 475. — desgl. in der Axpellations-= 
Instanz durch zulässige Angabe neuer Thatsachen und 
neue Beweismittel. (ebend. §. 8.) 175. — zur Unter- 
suchung desselben hat sede Kammer die Besugniß, be- 
hufs ihrer Informatlon Kommissionen zu ernennen. (V. 
U. v. 31. Janr. 50. Art. 82.) 29. 
Theilbarkeit des Grundeigenthum,s, siche let. 
Thongruben, siehe Gruben. 
Thorn, Start, Aufhebung des Gesehes vom 8. Axril 
1823. wegen Regulirung der gutsherrlichen und bäuer- 
lichen Verhältnisse in deren Landgrbiete, durch das Ge- 
setz (v. 2. März 50. §s. 1. Nr. 10.) 78. — desgl. der 
Deklaration zu jenem Gesetze v. 10. Juli 1836. G. 1. 
Nr. 19.) 78. — die Verordnung vom 28. Juli 1838. 
über die Beschränkung des Provokationsrechts auf Ge- 
meinheitstheilungen findet sortan, mit Aufhelung des 
im §. 2. Nr. 3. gedachten Vorrechts, auch in demselben 
Anwendung. (G. v. 2. März 50. Art. 13.) 113. 
— Regulirungen behufs der Elgenthums-Verleihungen 
in dems. (ebend. 88. 74. 75. 78.) 100. 101. — deogl. 
des 8. 3. des Gesehes vom 8. Febr. 1846. wegen der 
Präklusion der Ansprüche früherer Besitzer regulirungs- 
fähiger bäuerlicher Stellen in ders. G. 1. Nr. 31.) 79. 
11 Thron-
	        
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