Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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Fünfter Abschnitt. 
Vonden Gebühren der Gerichtsvollzieher in Untersuchungssachen. 
1 
In Strafsachen und Disziplinarsachen erhalten die Gerichtsvollzieher: 
für alle Vorladungen, Insinuationen, Anzeigen, Mittheilungen und Er- 
scheinungsbefehle 4 Sgr. 
2. 
Für jede Kopie der oben erwähnten Akte .......... 4 Sgr. 
3. 
Fuͤr die Vollstreckung der Vorführungs= und Verhaftsbefehle, das In- 
simuations-Instrument und die Kopie mit einberechnet 1 Rthlr. 15 Sgr. 
4. 
Für die Vollstreckung der Verwahrungsbefehle, das Insinuations = In- 
strument und die Kopie mit eingerechnte ... ... ....... ...... 24 Sgr. 
5 
Für Ergreifung oder Gefangennehmung der Person, kraft eines einfa- 
chen Polizei-Erkenntnisses, ohne daß eine Gebühr für die Nachspürung bewil 
20 
ligt werden annaa ... . . . .. gr. 
6. 
Für die Verhaftung kraft eines Arrestbefehls oder eines Urtheils in 
korrektionellen Sachen, welches Gefängnißstrafe enthält 2 Rthlr. 
7. 
Für Gefangennehmung kraft eines Kriminal-Arrestbefehls oder eines 
Urtheils, welches zu Zuchthausstrafe, Zwangsarbeit oder härteren Strafen ver- 
urthelltttttt..... ...... ... ......... .. .. 3 Rthlr. 
8. 
Fuͤr die Abholung eines jeden Gefangenen aus dem Gefangenhause, fuͤr 
Heie Vorführung vor den Richter und das Zurückführen in das Gefan en- 
us......................................·..·.................·. gr. 
Fuͤr das Protokoll uͤber eine Haussuchung, wovon in dem Art. 109. 
des Gesetzbuches uͤber das gerichtliche Verfahren in Strafsachen Erwaͤhnung 
eschehen und worauf die Gefangennehmung nicht erfolgt ist, das Insinuations- 
Pirunnen und die Kopie des Verhafts= oder Kriminal-Arrestbefehls oder bes 
(. 3870.) r-
	        
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