Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

— 89 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 9. — 
  
(Nr. 3371.) Bestaͤtigung des Nachtrages zum Statut des A. Schaaffhausenschen Bank- 
Vereins. Vom 24. März 1851. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen rc. 2c. 
thun hiermit kund und zu wissen: 
Nachdem der A. Schaaffhausensche Bankverein in der am 28. Novem- 
ber 1850. abgehaltenen außerordentlichen General-Versammlung die weitere 
Ausgabe von Aktien Litt. B. im Beagze von 1,987,200 Rehlr. beschlossen 
und 8 diesem Ende den anliegenden Nachtrag zu dem von Uns unter dem 
W. August 1848. (Gesetz-Samml. Seite 233.) hesrigeen Gesellschafts-Statute 
angenommen hat, wollen Wir diesem Beschlusse und dem gedachten Nachtrage, 
mit Vorbehalt der Rechte Dritter und unter der Bedingung, 
daß die Ausgabe der neuen Aktien Litt. B. nur in dem Maaße starrfin- 
den soll, in welchem die Aktien Litt. A. bereits getilgt sind oder gecilgt 
werden, 
Unsere landesherrliche Bestätigung hierdurch ertheilen. 
Die gegenwänige Urkunde ist nebst dem in der Anlage enthaltenen 
Nachtrage zu dem Statute durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Geben Charlomnenburg, den 24. März 1851. 
(#. S.) Friedrich Wilhelm. 
von der Heypdt. von Rabe. Simons. 
  
Nachtrag 
zu dem Statut des A. Schaaffhausenschen Bankvereins. 
g. 80. 
Nachdem die im F. 5. der Statuten erwähnten Bestandcheile des Aktiv- 
Vermögens verkauft worden sind, und die im F. 16. der Statuten vorgesehene 
desinitine Werthbestimmung des Antheils der Mitglieder des Hauses Schaaf- 
hausen stattgefunden hat, beträgt die Summe der ausgegebenen Aktien 
Johrgang 1651. (Nr. 3371—3373.) 13 Litt. B. 
Ausgegeben zu Berlin den 19. April 1851.
	        
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