Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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Dagegen verpflichten Sich Seine Durchlaucht der Färst zur Lippe, 
um der Scadt Lippstadt einen dauernden Beweis Höchst Ihres Wohlwollens 
zu geben, eine Summe von jährlich 1075 Rthlrn. 
Ein tausend und fünf und Heebenzio Thalern Preuß. Kurant 
#ar Hebung des Schulwesens der Stadt Lippstadt an den Schulfonds dersel- 
von der Fürstlichen Regierung zu Detmold in vierteljährlichen Raten post- 
numerando zahlen zu lassen. 
Artikel 5. 
Der Fürstlich Lippeschen Regierung bleibt der Fortbezug der ihr aus 
Lippstadt zustehenden Domanial-Imraden an Erbpachtszinsen, Grundrenten 2c. 
unverändert vorbehalten. 
Artikel 6. 
Wegen des Damenstifts zu Lippstadt behält es bei den Bestimmungen 
des Statutes vom 1827. sein Bewenden, insbesondere auch hinsichtlich 
der Verleihung der Stiftsstellen, so wie in Betreff der gemeinschaftlichen Lei- 
tung und Beaufsichtigung der inneren Verwaltung dieses Stiftes durch die Koͤ- 
nigliche Regierung zu Arnsberg und die Fuͤrstliche Regierung zu Detmold. 
Sollte wider Erwarten kuͤnftighin eine Aufhebung des Stiftes erforder- 
lich werden, so wird die Haͤlfte des Vermoͤgens desselben zur Disposition Sr. 
Durchlaucht des Fuͤrsten zur Lippe gestellt werden. 
Artikel 7. 
Gegenwüärtiger Vertrag wird, sobald derselbe die Zusiimmung der Preu- 
ßhischen Kammern verfassungsmäßig erhalten hat, von Sr. Majestät dem Könige 
von Preußen und von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe ratifizirt und 
die Auswechselang der Ratifikations-Urkunden möglichst beschleunigt werden. 
Die erste Leistung der in Artikel 3. und 4. gegenseitig übernommenen 
Zahlungen erfolgt für dasjenige Quartal, innerhalb dessen die Auswechselung 
der Ratlifikations-Urkunden bewirkt wird. 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegen- 
wärtigen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt. 
So geschehen Berlin, den 17. Mai 1850. 
(L. S.) Friedrich Hellwig. (L. S.) Carl Piderit. 
(L. S.) eorg Hermann Hellwig. 
Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden, und hat die Auswechselung 
der Narisikarions-Urkunden vom 24. März und 1. April d. J. bereits statt- 
gefunden. 
  
edigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
erlin, gerruckt in der Königlichen Oeheinmen. Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudelph Decker.)
	        
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