Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

*pv der ge —' Schema. Beide Ruͤckzahlung 
Obligation sind die Zins- „ . des Kapitals muͤssen 
Coupons bis zum Jahre *2* * Litt. ..... ausser dieser Obligation 
süut regcgt. Bupener Stadt-Obligatton schaheEengapnt 
. über nen Zinsen ausgchän- 
20 Thaler Preuss. Courant. digt werden. 
Der mitunterzeichnete Bürgermeister und die mitunterzeichneten beiden 
hierzu kommittirten Mitglieder des Gemeinderathes der Stadr Eupen urkunden 
und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser in Gemäßheit des landesherr- 
lichen Privilegiums vvov . . .... 185. ausgefertigten Schuldverschrei- 
bung die Summe von Zwanzig Thalern, deren Empfang hierdurch von dem 
mitunterzeichneten Gemeinde-Empfänger bescheinigt wird, an die Gemeinde 
Eupen zu fordern hat. . » 
Die auf fuͤnf Prozent festgesetzten Zinsen werden am zweiten Januar 
eines jeden Jahres von der Stadkkasse hierselbst gegen Rückgabe der ausgefer- 
tigten Zinscoupons gezahl. 
Das Kapital wird dem festgestellten Tilgungsplane gemäß aus dem 
jährlichen Amortisationsfonds mittelst Verloosung in den Jahren 1851. bis 
incl. 1898. oder auch früher zurückgezahlt, weshalb eine Kündigung Seitens 
des Gläubigers nicht zulässig ist. 
Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das Gesammt= 
Vermögen der Stadt. 
Diejenigen Zinsen, welche nicht in den nächsten fünf Jahren, nachdem 
sie verfallen waren, erhoben worden, sind der Stadt verfallen und sollen zu 
milden Zwecken verwendet werden. 
Eupen, den n.. 185.. 
Der Bürgermeister. Die Gemeinde-Verordneten. Der Kommunal-Empfänger. 
Erster Coupon zur Schuldverschreibung 
% der Stadt Eupen. 
Inhaber empfängt am 2. Januar 1851. an Zinsen der oben benannten 
Schuldverschreibung aus der biesigen Stadtkasse Einen Thaler. 
Eupen, den ren . . .. 1850. 
Der Bürgermeister. Die kommittirten Gemeinde- 
Verordneten. 
  
(Tr. 3312—3344.) 1* (Nr. 3343.)
	        
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