*pv der ge —' Schema. Beide Ruͤckzahlung
Obligation sind die Zins- „ . des Kapitals muͤssen
Coupons bis zum Jahre *2* * Litt. ..... ausser dieser Obligation
süut regcgt. Bupener Stadt-Obligatton schaheEengapnt
. über nen Zinsen ausgchän-
20 Thaler Preuss. Courant. digt werden.
Der mitunterzeichnete Bürgermeister und die mitunterzeichneten beiden
hierzu kommittirten Mitglieder des Gemeinderathes der Stadr Eupen urkunden
und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser in Gemäßheit des landesherr-
lichen Privilegiums vvov . . .... 185. ausgefertigten Schuldverschrei-
bung die Summe von Zwanzig Thalern, deren Empfang hierdurch von dem
mitunterzeichneten Gemeinde-Empfänger bescheinigt wird, an die Gemeinde
Eupen zu fordern hat. . »
Die auf fuͤnf Prozent festgesetzten Zinsen werden am zweiten Januar
eines jeden Jahres von der Stadkkasse hierselbst gegen Rückgabe der ausgefer-
tigten Zinscoupons gezahl.
Das Kapital wird dem festgestellten Tilgungsplane gemäß aus dem
jährlichen Amortisationsfonds mittelst Verloosung in den Jahren 1851. bis
incl. 1898. oder auch früher zurückgezahlt, weshalb eine Kündigung Seitens
des Gläubigers nicht zulässig ist.
Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das Gesammt=
Vermögen der Stadt.
Diejenigen Zinsen, welche nicht in den nächsten fünf Jahren, nachdem
sie verfallen waren, erhoben worden, sind der Stadt verfallen und sollen zu
milden Zwecken verwendet werden.
Eupen, den n.. 185..
Der Bürgermeister. Die Gemeinde-Verordneten. Der Kommunal-Empfänger.
Erster Coupon zur Schuldverschreibung
% der Stadt Eupen.
Inhaber empfängt am 2. Januar 1851. an Zinsen der oben benannten
Schuldverschreibung aus der biesigen Stadtkasse Einen Thaler.
Eupen, den ren . . .. 1850.
Der Bürgermeister. Die kommittirten Gemeinde-
Verordneten.
(Tr. 3312—3344.) 1* (Nr. 3343.)