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(Nr. 3376.) Allerhöchster Erlaß vom 19. März 1851., betreffend die einstweilige Wahrneh-
mung derjenigen Funktionen, welche nach K. 42. der Bankordnung vom
5. Oktober 1846. dem Präsidenten des Staatsraths im Bankkurato-
nium zustehen, durch den Präsidenten des Staatsministeriums.
N. dem Vorschlage des Staarsministeriums will Ich hierdurch dem Prä-
sidemen desselben die einstweilige Wahrnehmung derjenigen Funktionen übertra-
gen, welche nach F. 42. der Bankordmung vom 5. Okkober 1846. dem Präsi-
denten des Staatsraths im Bankkuratorium zustehen.
Bellevue, den 19. März 1851.
Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel.
An das Staatsministerium.
(## 36W (Tr. 3377.)