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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
(Nr. 3347.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Dezember 1850., betreffend die Bewilligung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee
von Spremberg über Muskau und Niesky nach Görlitz.
N. Ich durch die Erlasse vom 2. September 1845. und 30. Januar
1846. den Bau einer Chaussee von Spremberg über Muskau und Niesky nach
Görlitz durch die zum Bau dieser Straße zusammengetretene Mktiengesellschaft
genehmigt und für diese Straße die Anwendung des Expropriationsrechts, so
wie die Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen gel-
tenden jedesmaligen Chausseegeld-Tarife bewilligt habe, bestimme Ich hierdurch,
daß auch das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma-
terialien nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Worschriften
und die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehäángten Bestim-
mungen wegen der Egausserpollge Vergehen auf die gedachte Straße Anwen-
dung finden sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 23. Dezember 1850.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Rabe.
An den Minister für Handel, Gewerbe und. öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Jahrgong 1661. (Nr. 3447—3348.) 2 (Nr. 3348.)
Ausgegeben zu Berlin den 28. Februar 1851.