uͤberwachen, die Unterbeamten zu kontrolliren und die wahrgenommenen Maͤn-
gel, sowie die Wuͤnsche der Deichgenossen ihres Bezirks dem Deichhauptmann
oder dem Deichamte vorzutragen.
Sechster Abschnitt.
g. 63.
Behufs der Wahl der Repraͤsentanten der Heichzenossen im Deichamte
wi die zum Deichverbande gehörende Niederung in fünf #
welchen
........................................... 2Nepkäsentanten,
der zweite Bezirk die Niederungs-Grundstücke von Lieber-
see, (Staris, Puschwitz und Oelzschau umfaßt und
wahhllitt.
der dritte Bezirk aus dem Gute Dröschkau besteht und
wahlittt.. .. .. . . . . . . 1
der vierte Bezirk aus dem Gute Plotha besteht und waͤhlt 1
der fuͤnfte Bezirk umfaßt die Grundstuͤcke von Roͤttlitz
und waͤhlt ...................................... 1 -
6 Repraͤsentanten
und eine gleiche Zahl von Stellvertretern auf sechs Jahre.
Alle zwei Jahre scheidet ein Drittheil aus und wird durch neue Wahlen
ersetzt. Die das erste und zweite Mal Ausscheidenden werden durch das Loos
bestimmt. Die Ausscheidenden koͤnnen wieder gewaͤhlt werden. Waͤhlbar ist
jeder großjaͤhrige Deichgenosse, welcher den Vollbesitz der buͤrgerlichen Rechte
nicht durch rechtskräftiges Urtel verloren hat und nicht Unterbeamter des Ver-
bandes ist. Mit dem Aufhören der Wählbarkeit verliert die Wahl ihre Wir-
kung. Vater und Sohn, sowie Brüder, dürfen nicht zugleich Mitglieder des
Deichamtes sein. Sind dergleichen Verwandte zugleich gewählt, so wird der
Aeltere allein zugelassen.
S. 64.
Die Repräsentanten werden in jedem Bezirke nach absoluter Stimmen-
mehrheit von denjenigen Deichgenossen gewählt, welche mindestens zehn Normal-
morgen nach dem Deichkataster versteuern. Wer mit einer Fläche von 10 bis
u 20 Morgen katasirirt ist, hat Eine Stimme, wer 20 Morgen bis zu 30
Morgen versteuert, zwei Stimmen u. s. w. Niemand kann jedoch für seine Per-
son mehr als zehn Stimmen abgeben.
S. 65.
Stimmfähig bei der Wahl ist jeder großjährige Deichgenosse, welcher
den vorgeschriebenen Grundbesitz hat, mit seinen Deichkassenbeiträgen nicht im
(Nr. 3397.) Rück-
ezirke eingetheilt, von Sekerrof
bei dem Deich-
Wahl der
der
amit.