Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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b) dem Deichinspektor, und 
c) sechs Repräsentanten der Deichzenossen, welche nach den Vorschriften 
des folgenden Abschnitts gewählt werden. " 
G. 3. 
Das Deichamt versammelt sich alle Jahre regelmäßig zweimal, im An- 
fange Juni und November. Im Fall der Nothwendigkeit kann das Deichamt 
von dem Deichhauptmann außerordentlich berufen werden. Die Berufung muß 
erfolgen, sobald es von einem Viertel der Mitglieder verlangt wird. 
g. 54. 
Die Art und Weise der Zusammenberufung wird von dem Deichamte 
ein fuͤr allemal festgestellt. Die Zusammenberufung erfolgt unter Angabe der 
Gegenstände der Verhandlung; mit Ausnahme dringender Fälle muß dieselbe 
wenigstens sieben freie Tage vorher statthaben. 
g. ss. 
Das Deichamt kann nur beschließen, wenn mehr als die Haͤlfte seiner 
Mitglieder mit Einschluß des Vorsitzenden zugegen sind. Eine Ausnahme hier- 
von findet statt, wenn das Deichamt, zum drirren Male zur Verhandlung über 
denselben Gegenstand zusammenberufen, dennoch nicht in genügender #aall 
erschienen ist. Bei der zweiten und dritten Zusammenberufung muß auf diese 
Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden. 
C. 56. 
Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Jedes Mitglied 
hat Lasctes Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 
Vorsitzenden. 
S. 57. 
An Verhandlungen über Rechte und Pflichten des Deichverbandes darf 
derjenige nicht Theil nehmen, dessen Interesse mit dem des Verbandes in Wi- 
derspruch sieht. Kann wegen dieser Ausschließung selbst mit Hülfe der Stell- 
vertreter eine beschlußfähige Versammlung nicht gehalten werden, so hat der 
Deichhauptmann oder, wenn auch dieser aus dem vorgedachten Grunde bethei- 
ligt ist, die Regierung für die Wahrung der Interessen des Deichverbandes 
zu sorgen und nöthigenfalls einen besonderen Vertreter für denselben zu bestellen. 
t* 
Die Beschlüsse des Oeichamtes und die Namen der dabei anwesend ge- 
wesenen Mitglieder sind in ein besonderes Buch einzutragen. 
(Ar. 3399.) 48 Sie
	        
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