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(Tr. 3409.) Allerhöchster Erlagz vom 11. Juni 1851., betreffend die Errichtung einer Han-
delskammer für die Kreise Arnsberg, Meschede, Brilon und Olpe in da
Stadt Arnsberg.
A.“ den Bericht vom 2. Juni d. J. genehmige Ich die Errichtung einer
Handelskammer für die Kreise Arnsberg, Meschede, Brilon und Olpe im Re-
ierungsbezirk Arnsberg. Die Handelskammer nimmt ihren Sitz in der Stadt
Arnsberg. Sie soll aus zwölf Mitgliedern bestehen, für welche acht Stell-
vertreter gewählt werden. Jeder Kreis bildet einen engeren Wahlbezirk und
es sind aus jedem Kreise drei Mitglieder und zwei Stellvertreter zu wühlen.
Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sind sämmt-
liche Handel= und Gewerbtreibende der genannten Kreise berechtigt, welche m
der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten Gewerbesteuer em-
richten. Zur Gewerbesteuer nicht veranlagte Hüttengewerkschaften werden hin-
sichtlich der Wahlfähigkeit und Wahlberechtigung ihrer Mitglieder, sowie bei
der, nach Vorschrift des F. 17. der Verordnung vom 11. Februar 1848. über
die Errichtung von Handelskammern vorfunehmenden, Veranlagung des etats-
mäßigen Kostenaufwandes für die Handelskammer, als Handlungsgesellschafto
angesehen, welche in der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rech-
ten zu einer Gewerbesteuer von 12 Rithlrn. veranlagt sind. Im Uebrigen finde
die WVorschriften der gedachten Berordnung vom 11. Februar 1848. Ar-
wendung.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kennm
zu bringen.
Sanssouci, den 11. Juni 1851.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 3410.)