Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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(Nr. 3410.) Bekonntmachung über die unterm 10. Maͤrz d. J. erfolgte Genehmigung meh- 
rerer Abaͤnderungen des Statuts der Berliner gemeinnuͤtzigen Baugesell- 
schaft und die dieser Gesellschaft verliehene Stempel= und Sportelfreiheit. 
Wom 14. Juni 1851. 
D. Königs Majestat haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 10. März 
d. J. die von der Berliner gemeinnützigen Baugesellschaft in den General-Ver- 
sammlungen vom 31. August 1849. und 17. Oktober 1850. beschlossenen Ab- 
aͤnderungen ihres am 28. Oktober 1848. Allerhöchst bestätigten Statuts (Ge- 
setz-Sammlung Seite 355.) zu genehmigen geruht, was hierdurch mit dem Be- 
merken zur drkemllichen Kenntniß gebracht wird, daß jene Beschlüsse durch das 
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam werden bekannt gemacht 
werden, und daß der Gesellschaft von Sr. Majestät zugleich die Stempel= und 
Sportelfreiheit, in dem Umfange, wie dieselbe den öffentlichen Armen-Anstalten 
gesetzlich zusteht, bewilligt worden ist. 
Berlin, den 14. Juni 1851. 
Der Finanzminister. Der Justizminister. Der Minister des Innern. 
v. Rabe. Simons. v. Westphalen. 
  
(Xr. 3410—3411.) (Nr. 3411.)
	        
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