Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaaten. 
  
JNr. 27. — 
  
(Nr. 3422.) Allerhschster Erlaß vom 19. Mai 1851., betreffend die Bildung einer beson- 
deren, mit der Leitung der Auseinandersetzungs-Geschaste in den Regie- 
rungsbezirken Merseburg und Erfurt beauftragten Generalkommission, 
welche ihren Sitz in Merseburg erhüält. 
A.. den Antrag des Staatsministeriums vom 17. d. M. genehmige Ich, 
daß zu der im F. 1. der Verordnung vom 29. April 1850. vorbehaltenen Ver- 
legung der Ersten Abtheilung der Generalkommission für die Provinz Sachsen 
zu Stendal nunmehr in der Art geschritten werde, daß aus der gedachten Ab- 
lheilung eine besondere, mit der Leitung der Auseinandersetzungs-Geschäfte in 
den Regjerungsbezirken Merseburg und Erfurt beauftragte Generalkommission 
ebildet wird, welche ihren Sitz in Merseburg erhält. Oie bisherige zweite 
Abtheilung der Generalkommission zu Stendal behält daselbst ihren Sitz und 
hat die Leitung der Auseinandersetzungen im Nierungsbohirl Magdeburg fort- 
zuführen. Dieser Befehl, mit dessen Ausführung der Minister für die land- 
wirthschaftlichen Angelegenheiten beauftragt wird, ist durch die Gesetz-Samm- 
lung zu publiziren. 
Warschau, den 19. Mai 1851. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. v. Rabe. Simons. v. Stockhausen. 
v. Raumer. v. Westphalen. 
An das Staatsministerium. 
  
Jabrzang 1851. (Nr. 3422—3423.) 63 (Nr. 3423.) 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1851.
	        
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